Künftig werden auf Antrag alle Personenstandsfälle

Bekanntmachung standesamtlicher Nachrichten
Künftig werden auf Antrag alle Personenstandsfälle veröffentlicht!
Bisher wurde im amtlichen Teil des „Öffentlicher Anzeiger“ unter dem Titel „Standesamtliche Nachrichten“ eine Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder ein
Sterbefall nur dann bekanntgemacht, wenn das Standesamt Püttlingen den Personenstandsfall beurkundet hatte, die betroffene Person/betroffenen Personen bzw.
Eltern des Kindes in Püttlingen ihren Wohnsitz hatte/n und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten vorlag.
In den vergangenen Monaten sind vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung an mich
herangetragen worden, warum im „Öffentlicher Anzeiger“ nicht auch Personenstandsfälle von Püttlinger Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden können, die
bei einem anderen Standesamt beurkundet wurden.
Mit der Schließung der Entbindungsstation in der Klinik Püttlingen hat sich die
Situation im Bereich der Geburten drastisch verändert. Da auch für die Beurkundung
einer Geburt immer das Standesamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich
das Kind geboren ist und die meisten Mütter in einer Klinik entbinden möchten,
wurden beim hiesigen Standesamt im vergangenen Jahr nur noch einige wenige
Geburten beurkundet.
Bei Eheschließungen und Lebenspartnerschaften muss sich das Paar, wenn die
Partner keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, zwangsläufig für ein Standesamt
entscheiden.
Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, dass die trauernden Angehörigen es als
ein Zeichen der Wertschätzung empfinden, wenn ihr lieber Verstorbener im Nachrichtenblatt seiner Heimatgemeinde namentlich erwähnt wird. Da viele Püttlinger
Bürgerinnen und Bürger nicht in ihrer Wohnung versterben und hier die gleiche
Zuständigkeitsregelung für die Beurkundung gilt, wurden diese Sterbefälle bisher
auch nicht bei den „Standesamtlichen Nachrichten“ veröffentlicht. Darüber hinaus
müssen viele ältere Menschen die letzten Wochen oder auch Jahre ihres Lebens aus
gesundheitlichen Gründen in einer auswärtigen Pflege- oder Senioreneinrichtung
verbringen, fühlen sich jedoch weiterhin mit unserer Stadt heimatlich verbunden.
Daher werden künftig auf Antrag auch diese Sterbefälle im amtlichen Teil des
„Öffentlicher Anzeiger“ bekanntgemacht.
Die Stadt Püttlingen darf jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen Daten, die dem
hiesigen Melde- oder Standesamt aufgrund gesetzlicher Vorschriften von anderen
Standesämtern mitgeteilt werden, nicht für andere Zwecke, d.h. auch nicht für Veröffentlichungen verwenden. Unabhängig davon muss in allen Fällen eine schriftliche
Einverständniserklärung vorliegen. Für alle Personenstandsfälle, die beim Standesamt Püttlingen beurkundet werden, wird diese Einverständniserklärung wie bisher im
Rahmen der Beurkundung entgegengenommen.
Alle übrigen Personenstandsfälle, bei denen die Betroffenen einen engen Bezug zu
Püttlingen haben bzw. hatten, werden künftig auf Antrag der Eheleute, Lebenspartner, Eltern eines Kindes und bei Sterbefällen auf Antrag eines nahen Angehörigen
veröffentlicht. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Bürgerservicebüro oder
können über folgenden Link heruntergeladen werden:
http://www.puettlingen.de/puettlingen/formulare/
Um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und einem
eventuellen Missbrauch vorzubeugen, ist dem Antrag die entsprechende Personenstandsurkunde beizufügen.
Püttlingen, den 16.02.2016
Speicher
Bürgermeister