Bekanntmachung standesamtlicher Nachrichten Künftig werden auf Antrag alle Personenstandsfälle veröffentlicht! Bisher wurde im amtlichen Teil des „Öffentlicher Anzeiger“ unter dem Titel „Standesamtliche Nachrichten“ eine Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder ein Sterbefall nur dann bekanntgemacht, wenn das Standesamt Püttlingen den Personenstandsfall beurkundet hatte, die betroffene Person/betroffenen Personen bzw. Eltern des Kindes in Püttlingen ihren Wohnsitz hatte/n und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der persönlichen Daten vorlag. In den vergangenen Monaten sind vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung an mich herangetragen worden, warum im „Öffentlicher Anzeiger“ nicht auch Personenstandsfälle von Püttlinger Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden können, die bei einem anderen Standesamt beurkundet wurden. Mit der Schließung der Entbindungsstation in der Klinik Püttlingen hat sich die Situation im Bereich der Geburten drastisch verändert. Da auch für die Beurkundung einer Geburt immer das Standesamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist und die meisten Mütter in einer Klinik entbinden möchten, wurden beim hiesigen Standesamt im vergangenen Jahr nur noch einige wenige Geburten beurkundet. Bei Eheschließungen und Lebenspartnerschaften muss sich das Paar, wenn die Partner keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, zwangsläufig für ein Standesamt entscheiden. Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, dass die trauernden Angehörigen es als ein Zeichen der Wertschätzung empfinden, wenn ihr lieber Verstorbener im Nachrichtenblatt seiner Heimatgemeinde namentlich erwähnt wird. Da viele Püttlinger Bürgerinnen und Bürger nicht in ihrer Wohnung versterben und hier die gleiche Zuständigkeitsregelung für die Beurkundung gilt, wurden diese Sterbefälle bisher auch nicht bei den „Standesamtlichen Nachrichten“ veröffentlicht. Darüber hinaus müssen viele ältere Menschen die letzten Wochen oder auch Jahre ihres Lebens aus gesundheitlichen Gründen in einer auswärtigen Pflege- oder Senioreneinrichtung verbringen, fühlen sich jedoch weiterhin mit unserer Stadt heimatlich verbunden. Daher werden künftig auf Antrag auch diese Sterbefälle im amtlichen Teil des „Öffentlicher Anzeiger“ bekanntgemacht. Die Stadt Püttlingen darf jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen Daten, die dem hiesigen Melde- oder Standesamt aufgrund gesetzlicher Vorschriften von anderen Standesämtern mitgeteilt werden, nicht für andere Zwecke, d.h. auch nicht für Veröffentlichungen verwenden. Unabhängig davon muss in allen Fällen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Für alle Personenstandsfälle, die beim Standesamt Püttlingen beurkundet werden, wird diese Einverständniserklärung wie bisher im Rahmen der Beurkundung entgegengenommen. Alle übrigen Personenstandsfälle, bei denen die Betroffenen einen engen Bezug zu Püttlingen haben bzw. hatten, werden künftig auf Antrag der Eheleute, Lebenspartner, Eltern eines Kindes und bei Sterbefällen auf Antrag eines nahen Angehörigen veröffentlicht. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Bürgerservicebüro oder können über folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.puettlingen.de/puettlingen/formulare/ Um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und einem eventuellen Missbrauch vorzubeugen, ist dem Antrag die entsprechende Personenstandsurkunde beizufügen. Püttlingen, den 16.02.2016 Speicher Bürgermeister
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