Exposé Römerstraße

*Wohnstandort mit Qualität
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Inhaltsverzeichnis
Der Wohnstandort Kaarst
Seite 3
Übersichtsplan Stadt Kaarst
Seite 4
Der Stadtteil Büttgen
Seite 5
Übersichtsplan Stadtteil Büttgen
Seite 6
Grundstücksauswahl und Preise
Seite 7
Verkaufsplan „Römerstraße“
Seite 8
Bebauungsplan Nr. 94 „Römerstraße“
Seite 9
Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes
Seite 10
Das Bewerbungsverfahren
Seite 11
Kontakte
Seite 12
Persönliche Notizen
Seite 13
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Der Wohnstandort Kaarst
Der Standort Kaarst ist geprägt durch seine enge Randlage zur Landeshauptstadt
Düsseldorf und durch seine ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur. So verfügt Kaarst
über mehrere Anschlüsse zu den beiden
Autobahnen A 52 und A 57. Die Stadt besitzt außerdem mehrere Haltepunkte der
Regiobahn-Linie Kaarst-Mettmann, die
über Düsseldorf führt, sowie einen S-BahnHaltepunkt Richtung Düsseldorf und Mönchengladbach. Ergänzt wird das Angebot
durch Linienbusverkehre, die die Stadtteile
vernetzen und für gute Anbindungen nach
Neuss und Düsseldorf sorgen. Der Flughafen Düsseldorf ist in nur wenigen AutoMinuten zu erreichen.
Kaarst besteht aus fünf Ortsteilen – Kaarst,
Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch.
Diese Stadtteile besitzen alle eine gut ausgeprägte Stadtteilfunktion.
Kaarst ist ein Wohnstandort mit herausgehobener Qualität. Der Stadtpark in der
Stadtmitte und ein geordnetes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe sind
hierfür beispielhaft. Die Kaarster Bürgerinnen und Bürger können in den etwa 300
Kaarster Geschäften alles das einkaufen,
was sie zum Leben benötigen.
Einkaufen in den Kaarster Rathausarkaden
Kaarst verfügt als Schulträger über sieben
Grundschulen, eine Hauptschule, zwei Realschulen und zwei Gymnasien. Daneben
gibt es in Kaarst noch zwei Schulen für
Lernbehinderte und eine Kreisjugendmusikschule. Die insgesamt 15 Kindergärten
unter kirchlicher, städtischer und sonstiger
Trägerschaft decken den Betreuungsbedarf nahezu vollständig ab.
Sport und Kultur werden in Kaarst großgeschrieben. Das Angebot von 40 Sportvereinen alleine unter dem Dach des Stadtsportverbandes spricht für sich. Die vielfältigen Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen sind über die Stadtgrenzen hinaus
bekannt und auch eine Volkshochschule
finden Sie vor Ort.
Viele weitere Informationen finden Sie auf
der
stadteigenen
Homepage
unter
www.kaarst.de.
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Übersicht Stadt Kaarst
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Der Stadtteil Büttgen
Büttgen ist mit ca. 6500 Einwohnern der
zweitgrößte Stadtteil mit einer hervorragenden Wohnqualität.
Markttechnisch
spiegelt sich dies an den höchsten Bodenrichtwerten in unserer Stadt wieder.
Verkehrlich ist auch dieser Stadtteil optimal
angebunden, unter anderem durch die SBahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Mönchengladbach.
Neben einem für seine Größe als gut zu
bezeichnenden Einzelhandelsbesatz, verfügt Büttgen auch über ein gutes Angebot
an Kindergärten und weist bis auf das sich
im Nachbarstadtteil Vorst befindende
Gymnasium alle Schultypen auf.
S-Bahnhaltestelle Büttgen
Realschule Büttgen
Büttgen ist ein lebendiger Ortsteil mit zahlreichen Veranstaltungen: Der Rosenmontagszug, das Schützenfest, das Straßenradrennen „Spurt in den Mai“, das Bahnradrennen Sixdaynight im Sportforum, das
Sommerfest „Büttgen kulinarisch“, ein jährlich stattfindendes Drehorgelfest, der Spekulatiusmarkt am 2. Adventswochenende
und vieles mehr sorgen für Unterhaltung.
Ein Pflegeheim befindet sich ebenfalls vor
Ort. Außerdem gibt es in Büttgen ein vielfältiges Angebot an Sportmöglichkeiten
einschließlich eines Hallenbades.
Drehorgelfest
Hallenbad Büttgen
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Übersicht Stadtteil Büttgen
Grundstücke mit Preisangaben
Im Neubaugebiet Römerstraße stehen zu
einem Preis von 320,00 €/m² zwölf Grundstücke für Einfamilienhäuser in offener
Bauweise mit Garage am Haus wie folgt
zur Verfügung:
Grundstück W1 ca. 432 m²
Preis: ca. 138.240,- €
Grundstück W2 ca. 432 m²
Preis: ca. 138.240,- €
Grundstück W3 ca. 455 m²
Preis: ca. 145.600,- €
Grundstück W4 ca. 453 m²
Preis: ca. 144.960,- €
In einem von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis sind enthalten:
 der
Erschließungsbeitrag
gem.
§ 127 BauGB und
 der Kanalanschlussbeitrag gem. § 8
KAG NRW
Infos zu Nebenkosten
Zusätzlich von Ihnen zu leisten sind:
 Kosten des Hausanschlusses
 Gebühren für Notar und Grundbuch
 Grunderwerbssteuer
Grundstück O1 ca. 359 m²
Preis: ca. 114.880,- €
Grundstück O2 ca. 377 m²
Preis: ca. 120.640,- €
Grundstück O3 ca. 375 m²
Preis: ca. 120.000,- €
Grundstück O4 ca. 345 m²
Preis: ca. 110.400,- €
Grundstück O5 ca. 364 m²
Preis: ca. 116.480,- €
Einige Infos
Grundstücke
zur
Bebaubarkeit
der
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf
Seite 10 dieser Broschüre.
Weitere Informationen zu dem geltenden
Bebauungsplan Nr. 94 und seinen gestalterischen Festsetzungen erteilt Ihnen das
Infobüro „Bauen und Planen“ im Rathaus
Büttgen (s. Seite 12).
Grundstück O6 ca. 371 m²
Preis: ca. 118.720,- €
Grundstück S1 ca. 473 m²
Preis: ca. 151.360,- €
Grundstück S2 ca. 620 m²
Preis: ca. 198.400,- €
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Verkaufsplan „Römerstraße“
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Bebauungsplan Nr. 94 -B- „Römerstraße“
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Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bauliche Festsetzungen
(nur auszugsweise)
Örtliche Bauvorschriften
(nur auszugsweise)
Es sind nur freistehende Einzelhäuser mit
maximal 2 Vollgeschossen und 2
Wohneinheiten pro Haus zulässig.
Die Fassaden sind mit Klinker oder hellem
Putz und maximal bis zu 30% mit Holz
auszuführen.
Die Grundflächenzahl (GRZ), das ist der
Anteil der Grundstücksfläche der von baulichen Anlagen überdeckt sein darf, liegt
bei 0,4 (d.h. 40%).
Die Einfriedungen zu den öffentlichen
Verkehrsflächen und den rückwärtigen
Grundstücksgrenzen sind ab einer Höhe
von mehr als 1m als Laubholzschnitthecke
auszuführen. Damit wird die Grünstruktur,
die das Wohngebiet durchzieht, ergänzt.
Aus dem gleichen Grund sind auch die
Vorgärten gärtnerisch zu gestalten und
dauerhaft zu begrünen. Eine Versiegelung
der Vorgärten sowie eine flächige Gestaltung mit Steinmaterial, Kies und Schotter
etc. ist unzulässig.
Bei der Ermittlung der GRZ sind zu dem
Hauptgebäude auch die Flächen der Garagen, Stellplätze, Zufahrten etc. hinzuzurechnen. Dann darf die zulässige GRZ
max. 0,6 (60%) betragen.
Festgesetzt sind auch maximale Gebäudehöhen. Im Baugebiet sind, bis auf einen
kleinen Teilbereich, überwiegend nur
Flach- und Pultdächer mit einer Dachneigung von maximal 10° zulässig, um ein
homogenes städtebauliches Gesamtbild zu
erreichen.
Hinweis:
Den Bebauungsplan Nr. 94 –B- „Römerstraße“ mit seinen textlichen Festsetzungen können Sie aus dem Internet downloaden und im Infobüro „Planen und Bauen
(s. Seite 12) einsehen.
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Bewerbungsverfahren
Wenn Sie ein Grundstück im Neubaugebiet
an der Römerstraße erwerben möchten,
benutzen Sie bitte das zugehörige Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular erhalten Sie bei
der Stadt Kaarst oder als Download unter
„www.kaarst.de / Bauen und Wohnen“. Auf
Wunsch senden wir Ihnen das Formular
auch gerne per E-Mail oder Post zu. Bitte
wenden Sie sich an die auf Seite 12 genannten Ansprechpartner.
Das Bewerbungsverfahren endet am
21.08.2015.
Die eingehenden Bewerbungen werden
zunächst gesammelt. Eine Entscheidung
über die Grundstücksvergaben wird seitens der Gremien des Stadtrates voraussichtlich im August/September 2015 erfolgen.
Füllen Sie dies aus und legen es zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung
der Bank vor.
Mit der Finanzierungsbestätigung soll
Ihnen die Bank bestätigen, dass Sie heute
in der Lage sind, sowohl das Grundstück
zu erwerben, als auch hierauf ein adäquates Eigenheim zu errichten.
Ein Muster der Finanzierungsbestätigung
finden Sie ebenfalls unter „www.kaarst.de /
Bauen und Wohnen“.
Baubeginn
Sollte es nach dem Bewerbungsverfahren
zu einem Kaufvertrag zwischen Ihnen und
der Stadt Kaarst kommen, dann werden
Sie voraussichtlich zu Beginn des Jahres
2016 mit dem Bau Ihres Eigenheimes beginnen können.
Zu diesem Zeitpunkt wird die Stadt Kaarst
Kanal und Baustraßen realisiert haben.
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Kontakte
Haben Sie Fragen zum Kauf eines
Grundstücks, berät Sie gerne in der
Abteilung 20-230
Liegenschaften/Wirtschaftsförderung
Frau Verena Philipsen
Telefon: 02131 987-471
Mail: [email protected]
Rathaus Kaarst,
2. Etage, Zimmer 221
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Für Fragen, die das baurechtliche Verfahren betreffen, steht Ihnen folgender
Bereich zur Verfügung:
Bereich 61
Stadtentwicklung, Planung und
Bauordnung
Frau Isolde Schröder
Telefon: 02131 987-844
Mail: [email protected]
Rathaus Büttgen,
Zimmer 206
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
Allgemeine Auskünfte zum
Bebauungsplan erteilt das
Infobüro Bauen und Planen
Telefon: 02131 987-853
02131 987-953
Mail: infobü[email protected]
Rathaus Büttgen
Zimmer 215
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Herr Jens Beeck
Telefon: 02131 987-839
Mail: [email protected]
Rathaus Büttgen,
Zimmer 201
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
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Persönliche Notizen
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Impressum
Stadt Kaarst
Abteilung 20-230
Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Stand: März 2015
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