*Wohnstandort mit Qualität 1 Inhaltsverzeichnis Der Wohnstandort Kaarst Seite 3 Übersichtsplan Stadt Kaarst Seite 4 Der Stadtteil Büttgen Seite 5 Übersichtsplan Stadtteil Büttgen Seite 6 Grundstücksauswahl und Preise Seite 7 Verkaufsplan „Römerstraße“ Seite 8 Bebauungsplan Nr. 94 „Römerstraße“ Seite 9 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes Seite 10 Das Bewerbungsverfahren Seite 11 Kontakte Seite 12 Persönliche Notizen Seite 13 2 Der Wohnstandort Kaarst Der Standort Kaarst ist geprägt durch seine enge Randlage zur Landeshauptstadt Düsseldorf und durch seine ausgezeichnete Verkehrsinfrastruktur. So verfügt Kaarst über mehrere Anschlüsse zu den beiden Autobahnen A 52 und A 57. Die Stadt besitzt außerdem mehrere Haltepunkte der Regiobahn-Linie Kaarst-Mettmann, die über Düsseldorf führt, sowie einen S-BahnHaltepunkt Richtung Düsseldorf und Mönchengladbach. Ergänzt wird das Angebot durch Linienbusverkehre, die die Stadtteile vernetzen und für gute Anbindungen nach Neuss und Düsseldorf sorgen. Der Flughafen Düsseldorf ist in nur wenigen AutoMinuten zu erreichen. Kaarst besteht aus fünf Ortsteilen – Kaarst, Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch. Diese Stadtteile besitzen alle eine gut ausgeprägte Stadtteilfunktion. Kaarst ist ein Wohnstandort mit herausgehobener Qualität. Der Stadtpark in der Stadtmitte und ein geordnetes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe sind hierfür beispielhaft. Die Kaarster Bürgerinnen und Bürger können in den etwa 300 Kaarster Geschäften alles das einkaufen, was sie zum Leben benötigen. Einkaufen in den Kaarster Rathausarkaden Kaarst verfügt als Schulträger über sieben Grundschulen, eine Hauptschule, zwei Realschulen und zwei Gymnasien. Daneben gibt es in Kaarst noch zwei Schulen für Lernbehinderte und eine Kreisjugendmusikschule. Die insgesamt 15 Kindergärten unter kirchlicher, städtischer und sonstiger Trägerschaft decken den Betreuungsbedarf nahezu vollständig ab. Sport und Kultur werden in Kaarst großgeschrieben. Das Angebot von 40 Sportvereinen alleine unter dem Dach des Stadtsportverbandes spricht für sich. Die vielfältigen Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen sind über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und auch eine Volkshochschule finden Sie vor Ort. Viele weitere Informationen finden Sie auf der stadteigenen Homepage unter www.kaarst.de. 3 Übersicht Stadt Kaarst 4 Der Stadtteil Büttgen Büttgen ist mit ca. 6500 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil mit einer hervorragenden Wohnqualität. Markttechnisch spiegelt sich dies an den höchsten Bodenrichtwerten in unserer Stadt wieder. Verkehrlich ist auch dieser Stadtteil optimal angebunden, unter anderem durch die SBahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Mönchengladbach. Neben einem für seine Größe als gut zu bezeichnenden Einzelhandelsbesatz, verfügt Büttgen auch über ein gutes Angebot an Kindergärten und weist bis auf das sich im Nachbarstadtteil Vorst befindende Gymnasium alle Schultypen auf. S-Bahnhaltestelle Büttgen Realschule Büttgen Büttgen ist ein lebendiger Ortsteil mit zahlreichen Veranstaltungen: Der Rosenmontagszug, das Schützenfest, das Straßenradrennen „Spurt in den Mai“, das Bahnradrennen Sixdaynight im Sportforum, das Sommerfest „Büttgen kulinarisch“, ein jährlich stattfindendes Drehorgelfest, der Spekulatiusmarkt am 2. Adventswochenende und vieles mehr sorgen für Unterhaltung. Ein Pflegeheim befindet sich ebenfalls vor Ort. Außerdem gibt es in Büttgen ein vielfältiges Angebot an Sportmöglichkeiten einschließlich eines Hallenbades. Drehorgelfest Hallenbad Büttgen 5 Übersicht Stadtteil Büttgen Grundstücke mit Preisangaben Im Neubaugebiet Römerstraße stehen zu einem Preis von 320,00 €/m² zwölf Grundstücke für Einfamilienhäuser in offener Bauweise mit Garage am Haus wie folgt zur Verfügung: Grundstück W1 ca. 432 m² Preis: ca. 138.240,- € Grundstück W2 ca. 432 m² Preis: ca. 138.240,- € Grundstück W3 ca. 455 m² Preis: ca. 145.600,- € Grundstück W4 ca. 453 m² Preis: ca. 144.960,- € In einem von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis sind enthalten: der Erschließungsbeitrag gem. § 127 BauGB und der Kanalanschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW Infos zu Nebenkosten Zusätzlich von Ihnen zu leisten sind: Kosten des Hausanschlusses Gebühren für Notar und Grundbuch Grunderwerbssteuer Grundstück O1 ca. 359 m² Preis: ca. 114.880,- € Grundstück O2 ca. 377 m² Preis: ca. 120.640,- € Grundstück O3 ca. 375 m² Preis: ca. 120.000,- € Grundstück O4 ca. 345 m² Preis: ca. 110.400,- € Grundstück O5 ca. 364 m² Preis: ca. 116.480,- € Einige Infos Grundstücke zur Bebaubarkeit der Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf Seite 10 dieser Broschüre. Weitere Informationen zu dem geltenden Bebauungsplan Nr. 94 und seinen gestalterischen Festsetzungen erteilt Ihnen das Infobüro „Bauen und Planen“ im Rathaus Büttgen (s. Seite 12). Grundstück O6 ca. 371 m² Preis: ca. 118.720,- € Grundstück S1 ca. 473 m² Preis: ca. 151.360,- € Grundstück S2 ca. 620 m² Preis: ca. 198.400,- € 7 Verkaufsplan „Römerstraße“ 8 Bebauungsplan Nr. 94 -B- „Römerstraße“ 9 Inhalt und Festsetzungen des Bebauungsplanes Bauliche Festsetzungen (nur auszugsweise) Örtliche Bauvorschriften (nur auszugsweise) Es sind nur freistehende Einzelhäuser mit maximal 2 Vollgeschossen und 2 Wohneinheiten pro Haus zulässig. Die Fassaden sind mit Klinker oder hellem Putz und maximal bis zu 30% mit Holz auszuführen. Die Grundflächenzahl (GRZ), das ist der Anteil der Grundstücksfläche der von baulichen Anlagen überdeckt sein darf, liegt bei 0,4 (d.h. 40%). Die Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind ab einer Höhe von mehr als 1m als Laubholzschnitthecke auszuführen. Damit wird die Grünstruktur, die das Wohngebiet durchzieht, ergänzt. Aus dem gleichen Grund sind auch die Vorgärten gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu begrünen. Eine Versiegelung der Vorgärten sowie eine flächige Gestaltung mit Steinmaterial, Kies und Schotter etc. ist unzulässig. Bei der Ermittlung der GRZ sind zu dem Hauptgebäude auch die Flächen der Garagen, Stellplätze, Zufahrten etc. hinzuzurechnen. Dann darf die zulässige GRZ max. 0,6 (60%) betragen. Festgesetzt sind auch maximale Gebäudehöhen. Im Baugebiet sind, bis auf einen kleinen Teilbereich, überwiegend nur Flach- und Pultdächer mit einer Dachneigung von maximal 10° zulässig, um ein homogenes städtebauliches Gesamtbild zu erreichen. Hinweis: Den Bebauungsplan Nr. 94 –B- „Römerstraße“ mit seinen textlichen Festsetzungen können Sie aus dem Internet downloaden und im Infobüro „Planen und Bauen (s. Seite 12) einsehen. 10 Bewerbungsverfahren Wenn Sie ein Grundstück im Neubaugebiet an der Römerstraße erwerben möchten, benutzen Sie bitte das zugehörige Bewerbungsformular Das Bewerbungsformular erhalten Sie bei der Stadt Kaarst oder als Download unter „www.kaarst.de / Bauen und Wohnen“. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per E-Mail oder Post zu. Bitte wenden Sie sich an die auf Seite 12 genannten Ansprechpartner. Das Bewerbungsverfahren endet am 21.08.2015. Die eingehenden Bewerbungen werden zunächst gesammelt. Eine Entscheidung über die Grundstücksvergaben wird seitens der Gremien des Stadtrates voraussichtlich im August/September 2015 erfolgen. Füllen Sie dies aus und legen es zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung der Bank vor. Mit der Finanzierungsbestätigung soll Ihnen die Bank bestätigen, dass Sie heute in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, als auch hierauf ein adäquates Eigenheim zu errichten. Ein Muster der Finanzierungsbestätigung finden Sie ebenfalls unter „www.kaarst.de / Bauen und Wohnen“. Baubeginn Sollte es nach dem Bewerbungsverfahren zu einem Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Stadt Kaarst kommen, dann werden Sie voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2016 mit dem Bau Ihres Eigenheimes beginnen können. Zu diesem Zeitpunkt wird die Stadt Kaarst Kanal und Baustraßen realisiert haben. 11 Kontakte Haben Sie Fragen zum Kauf eines Grundstücks, berät Sie gerne in der Abteilung 20-230 Liegenschaften/Wirtschaftsförderung Frau Verena Philipsen Telefon: 02131 987-471 Mail: [email protected] Rathaus Kaarst, 2. Etage, Zimmer 221 Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Für Fragen, die das baurechtliche Verfahren betreffen, steht Ihnen folgender Bereich zur Verfügung: Bereich 61 Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung Frau Isolde Schröder Telefon: 02131 987-844 Mail: [email protected] Rathaus Büttgen, Zimmer 206 Rathausplatz 23 41564 Kaarst Allgemeine Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt das Infobüro Bauen und Planen Telefon: 02131 987-853 02131 987-953 Mail: infobü[email protected] Rathaus Büttgen Zimmer 215 Rathausplatz 23 41564 Kaarst Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag auch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Herr Jens Beeck Telefon: 02131 987-839 Mail: [email protected] Rathaus Büttgen, Zimmer 201 Rathausplatz 23 41564 Kaarst 12 Persönliche Notizen 13 Impressum Stadt Kaarst Abteilung 20-230 Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Am Neumarkt 2 41564 Kaarst Stand: März 2015 14 15
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