REPORTAGE „Warum soll ich irgendwelche Regelungen treffen? Mir passiert schon nichts?“, denken viele junge, aber auch ältere Unternehmer. Und wenn doch? IHK-Notfall-Handbuch für Unternehmer Vorsorge treffen für den Fall der Fälle Es ist passiert! Wie wird das Unternehmen jetzt weitergeführt, wenn Chefin oder Chef ausfallen, wie bleibt es handlungsfähig? Gibt es Vollmachten und Regelungen damit Zahlungen - wie zum Beispiel Gehälter - weiter fließen, Verträge abgeschlossen werden oder Bestellungen ausgeführt werden können? Vor diesen Fragen stehen dann nicht die Unternehmer selber, sondern dessen Angehörige oder Mitarbeiter. IHK´s in ganz Deutschland beschäftigen sich mit diesen Fragestellungen und entwickelten gemeinsam eine Antwort darauf: das IHK-Notfall-Handbuch. „Das Handbuch bietet eine Basis für Unternehmer anhand von Checklisten die wichtigsten Fragestellungen individuell zu bearbeiten“, führt Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg, aus. Auf 66 Seiten werden Unternehmer konkret aufgefordert sich z. B. mit den Themen Verantwortlichkeiten, Vollmachten, Übersichten von Konten, Darlehen, Versicherungen und regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen auseinanderzusetzten. „Viele Informationen sind ausschließlich im Kopf der Unternehmer und bedürfen dringend der Verschriftlichung“ ergänzt Regina Rosenstock, Referentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg im Bereich Unternehmenssicherung und -nachfolge. Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sollte im Fokus stehen. Wer kann und soll im Sinne des Unternehmers die Geschäfte weiterführen? Dabei geht es nicht immer um den Fall des Todes, sondern überwiegend auch um temporäre Abwesenheiten, wie zum Beispiel durch Unfall oder schwere Krankheit. „Wenn es nicht vom Unternehmen selber geregelt wird, bleibt nur der sehr zeitintensive Weg über die Gerichte“, so Detlev Langer. „Bis dann zum Beispiel Kontoverfügungen wieder möglich sind, kann sich das Unternehmen bereits in einer Schieflage befinden.“ Im Jahr 2014 hat die IHK in der Region zu diesem Thema eine Umfrage durchgeführt. Diese hat ergeben, dass Unternehmen aus Bonn/Rhein-Sieg im Vergleich zu anderen Standorten vergleichsweise gut aufgestellt sind. Die IHK-Umfrage zeigt auf, dass sich bereits über 75 Prozent der Befragten mit dem Szenario auseinan- Regina Rosenstock, Telefon 0228 2284-181, E-Mail: [email protected] Detlev Langer, Telefon 0228 2284-134, E-Mail: [email protected] Die Wirtschaft Mai 2015 35 REPORTAGE dergesetzt haben. Über 42 Prozent haben die IHK Bonn/Rhein-Sieg gemeinsam mitNotfallkonkrete Verschriftlichung von Informatiodem regionalen Netzwerk „UnternehHandbuch nen, Prozessen und Zuständigkeiten erstellt. mensnachfolge/Unternehmenssicherung“ zum Download Vollmachten, wie Prokura, Handlungsvolldurch, in dem sich Banken, Wirtschaftswww.ihk-bonn.de macht oder Bankvollmacht haben über 53 förderung, Handwerkskammern und VerWebcode 2682 Prozent der Befragten vollständig geregelt. bänden engagieren. Doch was ist mit dem Rest? Grundsätzlich lässt sich festhalten, „Ab sofort steht das Notfall-Handdass das Notfall-Handbuch nur einen ersten Anstoß geben kann. Dieses ersetzt nicht die indibuch als Downloadmöglichkeit kostenlos auf der viduelle Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar. Es Homepage der IHK Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung“, so Regina Rosenstock. „Ergänzt wird das Angebot durch gibt einen Überblick über die verschiedenen Fragestellungen, mit denen sich der Unternehmer auseinandereine Veranstaltung (s.u.), in der nicht nur das Handbuch setzten sollte. Ausfüllen alleine nützt dabei nichts. Die selber vorgestellt wird, sondern insbesondere auf fachliche Fragen zu Inhalten, wie Vollmachten und VerfüDaten müssen den vertrauten Personen auch zugänglich gemacht werden. Ein weiterer Schritt ist die klare gungen, eingegangen wird.“ Diese Veranstaltung führt Kommunikation im Betrieb. Fragen, wie „Wer ist mein Stellvertreter und wer hat dann welche Kompetenzen?“ Veranstaltung „Notfall Handbuch – sollten für die Mitarbeiter im Unternehmen transparent Wenn nicht jetzt, wann dann?“ sein. So wird verhindert, dass im Fall der Fälle wertvolle Zeit verstreicht, bis ein Unternehmen auch ohne CheMontag, 1. Juni 2015 von 17:00 – 19:00 Uhr fin oder Chef handlungsfähig ist und gibt Angehörigen, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn wie auch Mitarbeitern Entscheidungssicherheit. Wann ist der richtige Zeitpunkt sich mit dem Anmeldung unter www.ihk-bonn.de | Webcode 6491818 Thema zu beschäftigen? Jetzt! Und immer wieder, da Weitere Infos: Regina Rosenstock, Telefon 0228 2284-181, sich Gegebenheiten ändern können und somit AnpasE-Mail [email protected] Regina Rosenstock sungen erforderlich sind. Verhülsdonk Wirtschaftsprüfung · Steuerberatung Alles in Bewegung. Wir navigieren zum Ziel. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung © kalafoto - Fotolia.com RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Richard-Wagner-Straße 9-11 · D-50674 Köln Telefon: +49 221 20700 0 Telefax: +49 221 20700 22 E-Mail: [email protected] Web: www.rsm-verhuelsdonk.de Die RSM Verhülsdonk GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen der Hansaberatung GmbH, der thp treuhandpartner gmbh und der Verhülsdonk & Partner GmbH. Standorte: Berlin, Bremen, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Hamburg, Iserlohn, Koblenz, Köln, Krefeld, Rostock
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