AUSBILDUNG - IHK Bodensee-Oberschwaben

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AUSBILDUNG
Fragen aus der Informationsveranstaltung „Ganzheitlicher
Ausbildungsnachweis“ vom 25.09.2014
1. Falls durch den vorherigen Ausbilder keine Einschätzung abgegeben wurde, muss ich diese
nachholen?
Falls in der PDF-Version (bzw. handschriftlich) keine Einschätzung des vorherigen Ausbilders abgegeben
wurde, müssen diese Angaben nicht nachgeholt werden.
Eine Freigabe des Online-Berichtsheftes ist ohne eine eingegebene Einschätzung durch Auszubildenden
und Ausbilder nicht möglich.
2. Wird im Wochenbericht bei der Zuordnung der betrieblichen Tätigkeit zum
Ausbildungsrahmenplan das Grobziel oder das Richtlernziel verwendet?
Pflicht ist eine Zuordnung der betrieblichen Tätigkeit zum Richtlernziel des Ausbildungsrahmenplans/ des
betrieblichen Ausbildungsplans. Ein Verweis zum Grobziel ist jedoch ebenso zulässig und erwünscht. Dies
ist jedoch nur in der PDF-Version (bzw. handschriftlich) möglich.
Im Online-Berichtsheft wird nur eine Zuordnung zum Richtlernziel vorgenommen.
3. Ist es möglich, dem Wochenbericht zusätzliche Dokumente hinzuzufügen?
Ja. Zum einen können Dokumente direkt unter „Entwicklungsportfolio“  „Dokumentablage“
hochgeladen werden. Hier ist auch eine Bewertung durch den Ausbilder möglich.
Des Weiteren kann der Auszubildende innerhalb des Berichtsheftes unter „Berichtsheft“  „Woche“ 
„Klick auf die Büroklammer“ eine Verknüpfung zu den vorhandenen Dokumenten erstellen.
4. Kann der Ausbildungsleiter den Account eines Ausbilders löschen?
Der Ausbildungsleiter kann die Zuordnung eines Ausbilders zu seinem Betrieb aufheben.
Dafür kann unter der Registerkarte „Ausbilder“ der jeweilige Ausbilder angewählt und unter „Zuordnung
entfernen“ gelöscht werden.
Der Ausbilder hat nach dieser Aktion keinen Zugriff mehr auf die Auszubildenden oder andere Daten des
Unternehmens. Sein Account besteht jedoch weiterhin und kann nur durch den Ausbilder selbst gelöscht
werden.
Ebenso kann der Account eines Auszubildenden entfernt werden. Unter „Auszubildende“  „Datenblatt“
 „Ausbildung beenden“ kann der Ausbildungsleiter den Auszubildenden entfernen.
5. Kann sich jeder bei BLoK anmelden?
Ja. Jeder kann einen Account bei BLoK einrichten. Dieser muss anschließend durch die Zentrale
freigeschalten werden.
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6. Kann auch der Ausbildungsbeauftragte den Ausbildungsnachweis freigeben?
Sofern der Ausbildungsbeauftragte in BLoK als Ausbilder gespeichert wurde, ist dies möglich. Ein Account
als Ausbildungsbeauftragter kann nicht angelegt werden.
7. Ist ein Bericht ohne Bewertung für den Ausdruck gesperrt?
Die Freigabe eines Berichtsheftes ist ohne entsprechende Informationen nicht möglich.
8. Ich bin als Ausbildungsleiter bei BLoK angemeldet. Kann ich trotzdem eine Einschätzung
abgeben?
Ja. Sowohl der Ausbilder, als auch der Ausbildungsleiter können diese Aktion durchführen und eine
Einschätzung über die Qualität der Umsetzung der Ausbildungsinhalte vornehmen.
9. Wird der Ganzheitliche Ausbildungsnachweis auch in Regionen außerhalb des Bezirkes der IHK
Bodensee-Oberschwaben akzeptiert?
Ja. Er kann auch online über BLoK geführt, im Anschluss ausgedruckt und abgegeben werden.
10. Wie hoch ist der Preis des Online-Berichtsheftes?
Für Mitglieder der IHK Bodensee-Oberschwaben ist das Online-Berichtsheft kostenlos. In anderen
Bezirken werden die Kosten unter Umständen nicht übernommen. Die Preise können auf der Homepage:
https://www.online-ausbildungsnachweis.de unter „Nutzen“  „Preise“ eingesehen werden.
11. Kann nach Freigabe eines Ausbildungsnachweises nochmals Änderungen vorgenommen werden?
Vor der Freigabe ist der Ausbildungsnachweis immer änderbar. Hier liegt die Verantwortung und
Bearbeitung ausschließlich beim Auszubildenden. Mit der Freigabe „Diese Woche so akzeptieren“ ist der
Ausbildungsnachweis aufgrund der Rechtssicherheit gesperrt.
Nach Freigabe durch den Ausbilder kann nur noch der Ausbildungsleiter den Status wieder zurücksetzten
unter „Berichtsheft“, Auszubildender auswählen und „Woche wieder freigeben“.
(Siehe Handbuch „Anleitung für Ausbilder“, Seite 15, 6.4 Signieren des Berichtsheftes).
Weitere Informationen finden Sie auf der BLok-Internetseite
https://www.online-ausbildungsnachweis.de
Auf der Startseite unter Anwendungen (links unten): „Häufige Fragen“ oder „Tutorial“.
(https://www.online-ausbildungsnachweis.de/portal/index.php?id=tutorial) Hier sind Videos und
Handbücher hinterlegt.
Ansprechpartner:
Mona Wiedenmann
Telefon: 0751 409-123
E-Mail: [email protected]