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HAUSORDNUNG
für das „Haus am Karswald“
Wohnstätte zur Förderung und
Pflege behinderter Menschen
Hufelandstraße 15
01477 Arnsdorf
Erstellt von:
Bewohnervertretung des Haus am Karswald
aktualisiert:
Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Umgang miteinander
Bewohnerzimmer
Mahlzeiten
Ruhezeiten
Verlassen des Wohnbereiches
Besuche
Gruppengespräche
Aufgaben in der Wohngruppe
Geld und Wertsachen
Telefonieren
Post
Rauchen
Alkohol, Drogen
Haustiere
Beschwerden, Sorgen,
Wünsche Belehrungen
1. Umgang miteinander
Wir wollen freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit
miteinander umgehen.
Die Bewohner und Mitarbeiter der Wohnstätte
klopfen an, bevor die Zimmer von anderen
Bewohnern betreten werden.
Bei der Lautstärke von Fernsehgeräten und Radios
soll gegenseitige Rücksichtnahme herrschen.
Bei Problemen versuchen wir miteinander zu reden.
Bei Problemen, die wir nicht selbst lösen können,
sollten die Mitarbeiter der Wohnstätte zur Hilfe
gezogen werden.
2. Bewohnerzimmer
1. Gestaltung
Das eigene Zimmer kann nach den persönlichen
Vorstellungen (mit eigenen Möbeln, evtl. Farben)
gestaltet werden.
Bei Mehrbettzimmern sind gemeinsame Lösungen zu
finden.
2. Reinigung
Das Zimmer ist sauber und in Ordnung zu halten.
Bewohner die dazu nicht in der Lage sind, können es
von den Hauswirtschaftshilfen oder der
Reinigungsfirma reinigen lassen. Den Mitarbeitern ist
dafür Zutritt zu gewähren.
3. Lüftung
Die Zimmer sind regelmäßig zu lüften.
Die Heizung ist während des Lüftens abzudrehen.
Bei Verlassen des Hauses und bei Unwetter sind die
Fenster zu schließen.
4. Schlüssel
Die Bewohner können einen eigenen Schlüssel für
das Zimmer erhalten.
Der Schlüssel ist bei längerer Abwesenheit den
Mitarbeitern der Wohnstätte zur Verwahrung zu
geben.
Bei Verlusst des Schlüssels muss eine sofortige
Meldung erfolgen und der finanzielle Schaden muss
der Wohnstätte ersetzt werden.
5. Betreten des Zimmers
Die Mitarbeiter der Wohnstätte sind berechtigt das
Zimmer der Bewohner auch bei Abwesenheit zu
betreten, wenn
- der Bewohner damit einverstanden ist
- eine Gefahr droht oder vermutet wird
(z.B. Rauch, Ungeziefer, Wasser, verdorbene
Lebensmittel)
Beim Verlassen des Zimmers sind der Fernseher,
das Radio und das Licht auszuschalten.
3. Mahlzeiten
Die Mahlzeiten sollen zu den festgelegten Zeiten
gemeinsam eingenommen werden.
Ausnahmen sind mit den Mitarbeitern der
Wohnstätte abzusprechen.
Verderbliche Lebensmittel sind nur an den dafür
erforderlichen Plätzen zu lagern.
4. Ruhezeiten
Die Ruhezeiten sind:
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Ruhezeiten dienen der Erholung aller Bewohner.
Die Bewohner und Mitarbeiter der Wohnstätte haben
sich deshalb ruhig zu verhalten.
5. Verlassen des Wohnbereiches
Beim Verlassen der Wohngruppe soll einem
Mitarbeiter Bescheid gesagt werden
- dass man geht
- wohin man geht und
- wie lange man weg ist.
Ebenso erfolgt eine Rückmeldung, wenn man wieder
da ist.
Die Haustüren sind von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
verschlossen.
6. Besuche
Besuch soll bei den Mitarbeitern der Wohnstätte
angemeldet werden.
Wenn eine Möglichkeit besteht, kann Besuch von
Bewohnern nach Absprache mit den Mitarbeitern der
Wohnstätte übernachten.
7. Gruppengespräche
In der Wohngruppe finden regelmäßig
Gruppengespräche bzw. Bewohnerversammlungen
statt.
In den Gruppensitzungen wird über wichtige
Termine, gemeinsame Unternehmungen, Feste,
Probleme und Wünsche gesprochen.
In den Gruppensitzungen erfolgen die Belehrungen
der Bewohner.
Jeder sollte versuchen an den Gruppensitzungen
teilzunehmen.
8. Aufgaben in der Wohngruppe
Küchen-, Tisch- und Reinigungsdienste in der
Wohngruppe sind in Plänen aufgeschrieben.
Jeder Bewohner hat seinen Dienst zuverlässig zu
erledigen.
9. Geld und Wertsachen
Jeder Bewohner muss auf sein Geld und
Wertsachen im eigenen Zimmer selbst aufpassen.
Wenn etwas weg kommt gibt es keinen Ersatz.
Wertsachen wie Geld, Schmuck oder auch die
Telefonkarte können von den Mitarbeitern im
Dienstraum aufbewahrt werden.
10. Telefonieren
Die Bewohner können mit den Kartentelefonen in
den einzelnen Bereichen telefonieren.
11. Post
Die private Post der Bewohner ist nicht ohne sein
Einverständnis oder das Einverständnis des
Betreuers zu öffnen und zu lesen.
12. Rauchen
Geraucht werden darf nur in den dafür vorgesehenen
Räumen.
In den Raucherräumen dürfen keine leicht
brennbaren Materialien mitgenommen und gelagert
werden.
13. Alkohol, Drogen
Das Trinken von Alkohol ist in der Wohnstätte nicht
erwünscht.
Drogen sind in der Wohnstätte verboten. Das gilt
auch für nicht verordnete Medikamente.
15. Beschwerden, Sorgen, Wünsche
Können aufgeschrieben werden und in die
Sorgebriefkästen, welche in den Häusern angebracht
sind, eingeworfen werden (mit oder ohne Name).
Die Briefkästen werden einmal in der Woche geleert.
Gern kann Kontakt mit der Bewohnervertretung
aufgenommen werden, um dort sein Problem
vorzutragen. Die Mitglieder helfen bei der Lösung.
Auch in der Wohnstättenleitung kann man
vorsprechen, um seine Beschwerde anzubringen.
Die Mitarbeiter in den Gruppen sind die
Vertrauenspersonen der Bewohner und damit
Ansprechpartner für Sorgen und Probleme.
Im Bundesland Sachsen stehen verschiedene
Behörden zur Verfügung an welche man sich
wenden kann:
Träger der Wohnstätte: Sächsisches
Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz, Albertstr. 10, 01097 Dresden
Zuständige Heimaufsicht: Kommunaler
Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz,
Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, Telefon: 0371 577-0, Fax: 0371 - 577-282
Zuständiger Sozialhilfeträger: Kommunaler
Sozialverband Sachsen, Thomasiusstr. 1, 04109
Leipzig
14. Haustiere
In der Wohnstätte dürfen in Absprache mit der
Wohngruppenleitung und dem Betreuer Kleintiere
gehalten werden.
Dazu zählen: Hamster, Zierfische, Wellensittich,
Zwergkaninchen, Meerschwein, Mäuse
Andere Mitbewohner dürfen sich davon nicht gestört
fühlen.
Für die artgerechte Haltung und die regelmäßige
Versorgung ist der Bewohner selbst verantwortlich.
Alle anfallenden Kosten müssen vom Taschengeld
bezahlt werden.
Belehrungen
Die Wohnstätte und sein Inventar sollen pfleglich
behandelt werden.
Ein Bewohner, welcher absichtlich Schäden
anrichtet, muss diese vom eigenen Geld bezahlen
In der gesamten Wohnstätte sind keine Kerzen,
Räucherkerzen und anderes offenes Feuer erlaubt.
Geraucht werden darf nur in den dafür vorgesehenen
Räumen.
Bei Alarm oder Notfällen ist den Anweisungen der
Mitarbeiter und der Feuerwehr zu folgen.
Bei Alarm darf der Fahrstuhl nicht benutzt werden.
Bei Verlusst des Schlüssels muss eine sofortige
Meldung erfolgen.
Alle privaten elektrischen Geräte der Bewohner
müssen angemeldet und durch den Elektriker geprüft
werden.
Beim Verlassen des Zimmers sind der Ferseher, das
Radio und das Licht auszuschalten.
Die Heizung ist während des Lüftens abzudrehen.
Bei Verlassen des Hauses und bei Unwetter sind die
Fenster zu schließen.
Das Trinken von Alkohol ist in der Wohnstätte nicht
erwünscht.
Gewaltverherrlichende Medien sind in der
Wohnstätte verboten. (Ton- oder Bildaufnahmen,
Abbildungen oder Vorführungen die grausame
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere
darstellen und dabei die Würde des Menschen oder
des Tieres in schwerer Weise verletzen)
Verderbliche Lebensmittel sind nur an den dafür
erforderlichen Plätzen zu lagern.
Die Notrufanlagen in den Zimmern, Bädern, Toiletten
und Fahrstühlen sind nur bei Gefahr als Hilferuf zu
benutzen.