Wissen Sie schon? März 2015

Dr. Georg Knollseisen
Gebhard Steinmair
Dr. Friedrich Mairhofer
Dr. Armin Knollseisen
DDr. Roland Stauder
Termine und
Fälligkeiten
Wissen Sie schon? - März 2015
7. März
Autoren: Dr. Manuela Dantone, Dr. Markus Aschbacher, DDr. Roland Stauder
• Telematische Übermittlung
CU 2015 („certificazione
unica“)
16. März
• Monatliche MwSt-Zahlung
Februar
• Zahlung Lohnsteuer und
Rentenbeiträge der Arbeitnehmer Monat Februar
• Einzahlung Quellensteuer
• Telematische Übermittlung
der erhaltenen Absichtserklärungen
• Zahlung der lt. MwStJahreserklärung geschuldeten MwSt des Vorjahres
• Zahlung der Konzessionsgebühr für die Gesellschaftsbücher der Kapitalgesellschaften
• Zahlung ISI und IVA für mechanische Spielgeräte
20. März
• Zahlung Bauarbeiterkasse
• Monatliche Conai-Meldung
• SIAE-Gebühr
25. März
• Monatliche INTRA-1 (Verkauf) und INTRA-2 (Einkauf)
• Abgabe Enpals-Meldung
Monat Februar
31. März
• Black-List-Meldung
• Termin für die jährliche Aktualisierung der Privacybestimmungen
• Firr - Enasarco Einzahlung
• EAS – jährliche Meldung
der Vereine (bei Änderungen)
• Jahresmeldung „Register
der Batterien
SIAE-Gebühr: Einzahlungstermin auf den 20. März 2015 verschoben!
Die jährliche Gebühr für die Erneuerung des SIAE-Abonnements für TV, CD, Radio etc., welche ursprünglich innerhalb 2. März 2015 zu zahlen gewesen wäre, wurde nun auf den 20.
März 2015 aufgeschoben. All jene, die bis zum heutigen Tag, noch kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr erhalten haben, und zwar weder jenes der SIAE mit einer MAVFälligkeitsanzeige, noch jenes des HGV mit dem Hinweis, dass die SIAE keine MAVFälligkeitsanzeige verschickt hat, wenden sich bitte an das zuständige SIAE-Büro, um die
Position zu klären. Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der SIAE-Büros finden Sie auf der
Internetseite der SIAE: www.siae.it.
Leitfaden zur Unternehmensfinanzierung!
Die Unternehmensfinanzierung zählt zu den Schlüsselaufgaben im Unternehmen. Ein funktionierendes Finanzmanagement zur Sicherung der Liquidität ist für ein Unternehmen lebenswichtig. Da das Thema Kapitalbeschaffung und Liquidität sehr aktuell ist, hat die Handelskammer Bozen einen Leitfaden zur Unternehmensfinanzierung erstellt, der Auskunft über
verschiedene Alternativen und ergänzende Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung gibt. Der
Leitfaden ist in der Handelskammer Bozen erhältlich oder kann auf der Homepage der Handelskammer Bozen heruntergeladen werden. (http://www.handelskammer.bz.it/deDE/UNTERNEHMENSENTWICKLUNG/publikationen.html?idblock=8100)
Steuerhinterziehung: Meldung der Bankdaten an den Fiskus!
Wir erinnern daran, dass die Banken sowie die sonstigen Finanzintermediäre regelmäßig Informationen über die Bankkonten ihrer Kunden an die Finanzverwaltung übermitteln
müssen. Die Daten, betreffend das Jahr 2013, mussten bis zum 2. März 2015 gemeldet werden. Mit den Informationen will der Fiskus vor allem Verzeichnisse jener Steuerpflichtigen erstellen, für die ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.
Dabei werden unter anderem die folgenden Informationen an die Finanzverwaltung übermittelt:
• Bankkonten: Saldo am Jahresanfang und Jahresende, Gesamtbetrag der Gutschriften und Belastungen während des Jahres.
• Wertpapierdepot: Gesamtwert der Obligationen, Staatspapiere und Aktien am Jahresanfang und Jahresende, Gesamtbetrag der gekauften/verkauften Wertpapiere.
• Spareinlagen: Gesamtbetrag am Jahresanfang und Jahresende, Gesamtbetrag der
Einlagen und Behebungen während des Jahres.
• Investmentfonds: Gesamtbetrag am Jahresanfang und Jahresende, während des
Jahres gezeichnete bzw. aufgelöste Fonds.
Knollseisen & Partners GmbH
Büros:
Gilmplatz 2 - I-39031 Bruneck (BZ)
MwSt- und Steuernummer: 02428730218
Gesellschaftskapital 20.000 Euro
Eingetragen im Handelsregister von Bozen
I-39031 Bruneck (BZ) – Gilmplatz 2 – Tel. 0474/556600 – Fax 0474/556699
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/Akkumulatoren“
• Zahlung mit F24 der Jahresgebühr für die Eintragung ins Verzeichnis für jene Firmen, die Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit betreiben
• Ab 31. März: Pflicht zur
Ausstellung der Elektronischen Rechnung an öffentliche Verwaltungen
•
Bewegungen außerhalb des Bankkontos (z. B. Scheckeinlagen): Anzahl und
Gesamtbetrag der während des Jahres „außerhalb des Bankkontos“ durchgeführten
Geschäfte und Daten der Person, welche diese Bankgeschäfte durchgeführt hat.
Wichtig: Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass man sich bei jedem Bankgeschäft, sowohl über das Firmen- als auch über das Privatkonto stets im Klaren darüber sein muss, dass die Finanzverwaltung in Zukunft automatisch die obgenannten Informationen erhält!
Vereinbarung zur Nutzung eines Fahrzeuges mit „data certa“!
Bei der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung stellt sich immer die Frage,
welche Formvorschriften dabei beachtet werden müssen. Die Bereitstellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung muss laut Rundschreiben Nr. 48/E vom 12. Februar 1998
durch „geeignete Unterlagen“ nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel mit einer
Vereinbarung (Übergabeprotokoll), in welcher die Verwahrungspflichten und andere Vorschriften für die Verwendung des Firmenwagens geregelt werden. Um bei einer eventuellen
Steuerkontrolle leichter den „Nachweis“ erbringen zu können, dass der Firmenwagen auch
tatsächlich dem Mitarbeiter für private Zwecke zur Verfügung gestellt worden ist, ist es deshalb sinnvoll und notwendig, die Übergabe und die Rückgabe des Firmenwagens durch entsprechende schriftliche Unterlagen und Dokumente (Vereinbarung mit „data certa“) zu belegen.
Bei der Verrechnung der Sachentlohnung über eine Rechnung verlangt die Finanzverwaltung, dass die „Fringe-Benefit-Rechnung“ monatlich oder im Voraus (als Rechnung für das
gesamte Jahr) gestellt werden muss. Die Rechnung kann dann im Nachhinein (z.B. in Monatsraten) gezahlt oder dem Arbeitnehmer monatlich vom Nettolohn abgezogen werden.
Wichtig: Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bei einem
Wechsel des Firmenwagens und/ oder des Nutzers immer eine neue Vereinbarung mit
„data certa“ abgefasst werden muss.
Mechanische Spielgeräte: Unterhaltungssteuer und Mehrwertsteuer einzahlen!
Die Eigentümer von mechanischen Spielgeräten sind verpflichtet, innerhalb 16. März 2015
die geschuldete Unterhaltungs- und Mehrwertsteuer einzuzahlen (ISI und IVA). Die Einzahlung erfolgt mittels F24 und ist zudem dem staatlichen Monopolamt mitzuteilen. Die entsprechende Vorlage findet man auf der Homepage des Monopolamtes (www.aams.gov.it). Für
Saisonbetriebe ist die Halbierung der Beträge vorgesehen, wobei als Saisonbetriebe jene
Betriebe gelten, welche höchstens sechs Monate im Jahr geöffnet haben. Für die verspätete
und/oder unterlassene Einzahlung der geschuldeten Unterhaltungs- und Mehrwertsteuer, ist
eine Strafe von jeweils 30 Prozent des zu zahlenden Betrages vorgesehen.
Unser Rat: Wer selbst Eigentümer solcher Geräte ist, und diese Bestimmung noch nicht genau kennt, sollte sich vor dem 16. März 2015 mit seinem Ansprechpartner in unserer Kanzlei
in Verbindung setzen!
Infoportal für den Lebensmittelsektor: „www.food.bz.it“!
Der TIS Innovation Park hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Innovation, Forschung und
Entwicklung der Universität das Informationsportal bzw. die Netzwerkplattform
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Gilmplatz 2 - I-39031 Bruneck (BZ)
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„www.food.bz.it“ konzipiert. Dieses Südtiroler Onlineportal liefert allen Unternehmen des
Lebensmittelsektors Informationen zu Etikettierung, Verpackung, Laboratorien und Sensorik.
Unternehmen können so aus einer Hand notwendige Kontakte und/ oder Lösungen erhalten.
INFO-BOX
„Newsletter Umwelt – ambiente 3/15“:
Unserem Monatsrundschreiben „Wissen Sie schon?“ liegt die
„Newsletter Umwelt Nr. 3/15“ der Handelskammer von Bozen mit
dem Inhalt „Termine im Umweltbereich“ bei.
„PEC_Adresse“ jährlich erneuern!
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die PEC-Adresse nur ein
Jahr aktiv ist und danach jährlich erneuert werden muss. Ansonsten verfällt der Zugang und es können keine E-Mails mehr
empfangen bzw. versendet werden.
„Privacy / Arbeitssicherheit“ jährlich überprüfen!
Wir möchten sie daran erinnern, dass bei einer Neueinstellung
oder bei einem Wechsel eines Mitarbeiters die Privacy- und Arbeitssicherheitsbestimmungen laufend zu aktualisieren bzw. anzupassen sind.
Sollten Sie zu einem der oben genannten Themen noch Fragen haben, können Sie sich gerne mit Ihrem Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Verbindung setzen.
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