Projekt Kirche Kirchensanierung Bäretswil muss warten Nachdem die Sanierung der Kirche als notwendige Massnahme unbestritten war und das Projekt von den reformierten Stimmbürgern an der Urne im Herbst 2013 unterstützt wurde, verweigert der Kirchenrat nun vorläufig die nötige finanzielle Unterstützung. Die reformierte Kirche Bäretswil, Baujahr 1827, zählt zu den eindrücklichen Zeugen des protestantischen Kirchenbaus in der Schweiz und steht unter kantonalem Denkmalschutz. Der allgemein unbestrittene Sanierungsbedarf ist schon länger ein Thema, für die Finanzierung ist die Kirchgemeinde allerdings auf die Unterstützung der Kantonalkirche angewiesen. Der Kirchenrat hat nun aber überraschend einen Rückzug gemacht und die Finanzierungszusage aufgeschoben. Grund dafür ist der kantonsweit laufende Prozess „Kirchgemeinde Plus“, innerhalb dessen die Zusammenarbeit der verschiedenen Kirchgemeinden gefördert und Strukturen angepasst werden sollen. Im Sommer 2012 hat die Synode der Zürcher Landeskirche das Projekt „Kirchgemeinde Plus“ gestartet. Schon länger bekannt ist, dass der Kirchenrat im Zusammenschluss mehrerer kleiner Kirchgemeinden die beste Option sieht, um die regionale Zusammenarbeit zu verbessern und Strukturen zu konsolidieren. Neu bekanntgemacht aber wurde nun der Entscheid, während des laufenden Prozesses keine Baubeiträge an die Kirchgemeinden und ihre Bauprojekte zu gewähren. Die Kirchgemeinden müssen zuerst eine Form der regionalen Zusammenarbeit finden und in einer regionalen Liegenschaftsstrategie den Nachweis für den Bedarf für die geplanten Investitionen erbringen. Für die Kirchenpflege Bäretswil kam dieser Entscheid sehr überraschend, weil die Landeskirche ja in die Planung einbezogen war. Noch vor den Sommerferien wurde in einer Besprechung über die finanziellen Rahmenbedingungen der Kirchensanierung mit dem zuständigen Kirchenrat keine dahingehende Äusserung gemacht. Für die Kirchgemeinde Bäretswil heisst das nun - weil der Kirchenrat das Baubeitragsgesuch zum jetzigen Moment nicht unterstützt -, dass sie das Projekt zur Sanierung der Kirche sistieren muss. Nach Einschätzung der Kirchenpflege verzögert sich die Sanierung um mindestens drei bis fünf Jahre. Die Festlegung einer regionalen Liegenschaftsstrategie mit entsprechendem Bedarfsnachweis kann erst im Rahmen einer regionalen Zusammenarbeit geschehen. Die Kirchenpflege bedauert diese Entwicklung ausserordentlich, da der Sanierungsbedarf unbestritten ist und alle Planungsschritte des Sanierungsprojekts auch immer mit dem Kirchenrat abgesprochen wurden. Dieser scheint sich über die Tragweite des ambitionierten Projekts „Kirchgemeinde Plus“ auch selber erst schrittweise ins Bild zu setzen. Die Auswirkungen der sich veränderten, finanziellen Lage der Kantonalkirche Zürich sind jetzt auch in unserem Dorf direkt spürbar. Da das Projekt ausführungsreif ausgearbeitet ist, kann es rasch wieder aufgenommen werden. Die Kirchenpflege hofft, dass dadurch die Kirchensanierung trotzdem innert nützlicher Frist umgesetzt werden kann und so die bereits geleisteten Investitionen nicht verloren gehen. So sind wir als Kirchenpflege in Bäretswil herausgefordert und zuversichtlich, unter den neuen Bedingungen kreative Wege zu finden, um die Kirchensanierung in nicht allzu ferner Zukunft zu realisieren. Die Kirchenpflege
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