Asbest-Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem

Asbest-Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem.
TRGS 519, Anl. 4
Inhalt
Mit der Überarbeitung der TRGS im Jahre 2014 wurde die unbefristete Gültigkeit des
Sachkundenachweises aufgehoben. Keine Bescheinigung darf künftig älter als 6 Jahre sein. Fortan
muss jeder Sachkundige alle 6 Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Sachkundige, die vor dem 01. Juli 2010 den Nachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 erworben
haben, müssen bis zum 30.06.2016 eine entsprechende Fortbildung besuchen.
Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4, für Abbruch, Sanierung
und Instandhaltungsarbeiten von Asbest-Zementprodukten oder Asbestarbeiten geringen Umfangs bei
schwachgebundenem Asbest.
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
Zielgruppe
Mitarbeiter des Bau- und Baunebengewerbes wie Dachdecker, Klempner, Zimmerer, Maler,
Fliesenleger sowie Elektro- und SHK-Handwerk, Schlosser, Kfz-Handwerk, Metallbauer mit gültigem
"Asbest-Schein". Die Bescheinigung muss vorgelegt werden.
Abschluss
Bescheinigung der Fortbildung zur Sachkunde entsprechend Anlage 5 der TRGS 519 (Ausgabe
Januar 2014) - Aufrechterhaltung des Sachkundenachweises für ASI-Arbeiten an
Asbest-Zementprodukten oder Asbestarbeiten geringen Umfangs bei schwachgebundenem Asbest
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
199 Euro inkl. Lehrmittel
Lehrgangsort
Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ)
Lahn-Dill Arnold-Spuck-Haus
Dillufer 40
35576 Wetzlar
Kurstermine
Unterrichtszeiten
Do: 08:00-15:00 Uhr
Lehrgangsnummer
4-FB-Asbest-WH
Anmeldung
Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ)
Lahn-Dill Arnold-Spuck-Haus
Dillufer 40
35576 Wetzlar
Ansprechpartner
Brigitte Adolph
Telefon: 06441 9455-12
Telefax: 0611 136-8412
E-Mail: [email protected]
Stand: 22.04.2016 - Änderungen vorbehalten
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