Information der Abfallwirtschaft Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Abfällen Asbest - was ist das? Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von faserförmigen Mineralien. Der Name stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "unauslöschlich" oder "unvergänglich". Aufgrund seiner vielseitigen Eigenschaften, wie z. B. Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Hitze, Korrosion, Laugen und Säuren, geringe elektrische Leitfähigkeit und Wärmeleitfähigkeit sowie Isolierfähigkeit, wurde er früher als "Mineral der 1000 Möglichkeiten" in ca. 3000 verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt. Er fand zur Isolation, zum Feuerschutz, als Dichtungsmaterial, zur Filtration, als Reibungsbelag, als Füll- und Dämmstoff und zur Herstellung von Asbestzement ("Eternitplatten") Anwendung. Mittlerweile wurde die Herstellung und Verwendung (auch Wiederverwendung) von Asbest vollständig verboten. Was macht Asbest so gefährlich? Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte und gespaltene Asbestfasern die Gesundheit. Über die Atemluft gelangen die Asbestfasern unbemerkt in den Organismus und können dort zu unheilbaren Krankheiten führen (Brustwand-, Bauch-/Rippenfell- und Lungenkrebs). Das größte Risiko geht von Weichasbest, z. B. Spritzasbest aus, da hier die Fasern nur schwach gebunden sind; bereits durch leichtes Anstoßen bzw. durch Erschütterung kann Asbeststaub in die Lunge gelangen. Asbestfasern in Asbestzementprodukten sind dagegen relativ fest eingebunden. Liegen an diesen Produkten bereits Fasern in freier Form vor, z. B. bei einer verwitterten Dacheindeckung, oder wenn die Asbestzementerzeugnisse abgebaut, zerbrochen oder gar zerschnitten/geflext werden, kann dies zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen. Aus diesem Grund wird Asbest als Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial eingestuft. Identifikation und Unterteilung von asbesthaltigen Abfällen Wichtigstes Kriterium zur Einschätzung des Gefahrenpotenzials ist das Alter der zu entsorgenden Bauteile. Ab Mitte der 80er Jahre wurden die asbesthaltigen Produkte Zug um Zug vom Markt genommen und durch asbestfreie Produkte ersetzt. Aus diesem Grund sind annähernd alle im Zuge von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten momentan zur Entsorgung anstehenden Well- und Fassadenplatten asbesthaltig. -1- Die asbesthaltigen Abfälle lassen sich in folgende Gruppen unterteilen: 1. Festgebundener Asbest: Asbestzementabfälle, Asbestzementstäube: Abfallschlüsselnummer: AVV 170605 Beispiele: Eternitplatten, Asbestzementplatten, Brems- und Kupplungsbeläge, Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau, asbesthaltige Fassadenverkleidungen und Dachplatten, Asbestzementkübel, Pflanzgefäße, Asbestzementbruchstücke Asbestabfälle: Abfallschlüsselnummer: AVV 061304 Beispiele: Konstruktionsteile und Befestigungsmittel, bestimmte Dämmstoffe, Arbeitsschutzkleidung, Dichtungsmassen, Formmassen, Fugenkitte (z. B. Morinol), Fußbodenbeläge (Floor-Flex) 2. Schwach gebundener Asbest (Weich- oder Spritzasbest): Abfallschlüsselnummer: AVV 170601 Beispiele: Asbesthaltige Gewebe und Textilien (Feuerlöschdecken, Feuerschutzkleidung), Schnüre, Bänder, Tücher, Schläuche, "Promasbestplatten" (Dämmfilzplatten) und andere Feuerschutzauskleidungen wie Brandschutzplatten, Isothernitplatten wie Fertigteilpavillions, Asbestpappen und –papiere, Spritzasbest aus der Gebäude- und Anlagensanierung, schwach gebundene asbesthaltige Materialien aus Geräten und Bauteilen 3. Asbesthaltige Geräte und Bauteile: Abfallschlüsselnummer: LAGA 91402, EAK 160204 (z.B. AVV 160212, AVV160215, AVV170903) Beispiele: Elektrospeicherheizgeräte, elektrische Schalleinrichtungen Brandschutzklappen, Brandschutztüren und -tore, Heizkessel, Trocken-, Härte- und Glühöfen, Kleingeräte, Rohrflansche, Ventile Vorgehensweise bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien: Die Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen Anhängen enthält besondere Vorschriften im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen. Diese Vorschriften sollen eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit und die mittelbare Gefährdung durch die in die Umwelt gelangenden Asbestfasern verhindern. Die Vorschriften gelten für nachfolgend genannte Arbeiten: Reinigen von Asbestzementplatten: Die Bearbeitung von Asbestzementerzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberflächen abtragen, wie z.B. Abschleifen, Hochdruckreinigen oder Abbürsten von Hauswänden, Garagendächern etc. darf nicht durchgeführt werden. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Grundsätzlich ist für diese Tätigkeiten die für die Handhabung von asbesthaltigen Materialien einschlägige technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" als anerkannte Regel zu beachten. Generell dürfen laut TRGS im gewerblichen (z. B. beauftragter Unternehmer) wie auch im privaten Bereich (Privatpersonen für den eigenen Bedarf sowie dessen nachbarschaftliche Helfer) Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien nur von demjenigen durchgeführt werden, der die nötige Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit besitzt. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen droht die Baueinstellung! 2 Sicherheitsvorkehrungen für Privatpersonen: Will also eine Privatperson Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten in Eigenleistung ausführen, so gelten die bauaufsichtlichen Anforderungen als erfüllt, wenn (insbesondere) folgende Maßgaben über die Verfahren zur Entfernung der Platten eingehalten werden (Nr. 15.2 der TRGS 519): 1. Unbeschichtete Asbestzementprodukte, das sind im Regelfall Asbestzementprodukte mit zementgrauen Oberflächen, sind auf der bewitterten Oberfläche entweder a) vor dem Abtragen oder Ausbauen mit staubbindenden Mitteln, z. B. Steinoder Putzverfestiger, zu besprühen oder b) beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten. Die Flächen sind durch Berieseln zu nässen. Das Wasser ist wie Regenwasser abzuleiten. 2. Beschichtete Asbestzementprodukte dürfen in trockenem Zustand ausgebaut werden, soweit die Beschichtung nicht großflächig abgewittert ist. 3. Lösbare Befestigungsmittel sind so zu entfernen, dass die Asbestzementprodukte möglichst nicht zerbrochen werden. Die Befestigungsmittel sind in geeigneten, dichten Behältern zu sammeln. Platten und Tafeln mit rückseitig eingelassenen Befestigungsmitteln sind auszuhängen. 4. Können bei genagelten, kleinformatigen Platten nach DIN 274 Teil 3 oder DIN 18517 Teil 1 die Befestigungen nicht gelöst werden, so dürfen die Platten einzeln herausgehebelt werden. 5. Asbestzementprodukte sind entgegen der Einbaurichtung von der Unterkonstruktion zu lösen und zu entfernen, bei Dächern vom First zur Traufe, bei Wänden von oben nach unten. Beim Entfernen der Befestigungsmittel sind die Produkte gegen Abrutschen zu sichern. Auszubauende Produkte sind abzuheben und nicht herauszubrechen. Sie dürfen nicht über Kanten und benachbarte Produkte gezogen oder aus Überdeckungen hervorgezogen werden. 6. Asbestzementrohre müssen möglichst von Hand zerstörungsfrei aus den Steckverbindungen gezogen und ausgebaut werden. Ist dieses nicht möglich, sind die Rohre mit geeigneten Geräten (z. B. laufenden Rohrsägen) unter Einsatz von Sprühmitteln zu trennen. Bruchstellen sind zu besprühen. Erdverlegte, erdfeuchte Asbestzementrohre dürfen maschinell ausgebaut werden. Lässt sich dabei Bruch nicht vermeiden, so ist durch Erdüberdeckung eine Staubfreisetzung zu verhindern. 7. Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind nach dem Ausbau bis zur Einlagerung in Behältern (nach Nummer 13.1 Abs 1 und 2 TRGS 519) feucht zu halten, sofern sie nicht wie unter Punkt 1.a) beschrieben, behandelt sind. Asbestzementprodukte sind so zu transportieren, dass das Freisetzen von Asbestfasern vermieden wird. Schuttrutschen dürfen nicht verwendet werden. Das Umladen darf nur von Hand oder unter Verwendung von Hebezeug vorgenommen werden; das Material darf nicht geworfen werden. 8. Unmittelbar nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte sind durch asbesthaltigen Staub verunreinigte Flächen der Unterkonstruktion, z. B. Latten, Sparren, Pfetten, Schalung, durch Absaugen mit baumustergeprüften Staubsaugern nach Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519 oder durch feuchtes Abwischen sorgfältig zu reinigen. Der Ausbau der Unterkonstruktion und der Wärmedämmung ist in der Regel nicht erforderlich. 9. Bei Arbeiten an Außenwandbekleidungen aus Asbestzementprodukten sind geeignete Planen oder Folien zum Auffangen und Sammeln von etwa herabfallenden Bruchteilen auszulegen. Der gesamte Abbruchbereich sollte abgesperrt sein. 10.Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Bauwerksöffnungen von Räumen im unmittelbaren Arbeitsbereich geschlossen sind. 11.Nach Arbeiten an Dächern sind Dachrinnen zu reinigen und anschließend zu spülen. Das Spülwasser ist in die Kanalisation zu entsorgen. 12.Schutzanzüge und Atemschutzmasken sind vor Beginn der Arbeiten anzulegen und sind im Freien wieder abzulegen. 3 Wird eine unsachgemäße Behandlung von asbesthaltigen Materialien festgestellt, kann die Behörde dagegen einschreiten und die erforderlichen Maßnahmen treffen (Geldbuße, Einstellung der Arbeiten). Entsorgung von asbesthaltigen Materialien: Asbesthaltige Abfälle sind nicht verwertbar. Sie dürfen weder Bauschuttrecyclinganlagen noch Bauschuttdeponien zugeführt werden. Die im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu entsorgenden asbesthaltigen Materialien sind in jedem Fall Abfälle, d. h. eine Veräußerung oder eine Wiederverwendung, wie z.B. das häufig praktizierte Abdecken von Holzstößen, das Abdichten von kleinen Hütten etc., ist nicht zulässig. Somit müssen die im Landkreis Aichach-Friedberg anfallenden asbesthaltigen Abfälle über eine dafür zugelassene Deponie entsorgt werden. Da asbesthaltige Abfälle grundsätzlich weder geworfen noch geschüttet werden dürfen, müssen diese auf der Deponie so angeliefert werden, dass diese ordnungsgemäß abgeladen und eingebaut werden können. Die festgebundenen asbesthaltigen Materialien (siehe Punkt 1) sind zu befeuchten, aufzupalettieren und in "big-bags" zu verpacken. In Einzelfällen sind Abweichungen möglich, was jedoch aus den Anlieferbedingungen der jeweiligen Deponie hervorgeht. Schwach gebundene asbesthaltige Materialien (siehe Punkt 2) sind vorzugsweise am Anfallort mit hydraulischen oder anderen geeigneten Bindemitteln zu verfestigen und in Folie einzuschlagen. Asbesthaltige Geräte oder Bauteile sind für die Beförderung zur Zerlegungsanlage staubdicht zu verpacken. Gewerbliche Anlieferungen: Für gewerbliche Anlieferungen gilt generell, dass vor der ersten Anlieferung ein vom zuständigen Landratsamt genehmigter Entsorgungsnachweis (Sammel- oder Einzelnachweis) vorliegen muss. Die Anlieferung ist auf folgender Deponie möglich: zuständige Behörde: Deponie FRANKEN-SCHOTTER, Treuchtlingen Deponie STEINEGADEN, Röthenbach / Allgäu Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Ansprechp.: Herr Elbs, Tel.Nr. 08384/8216-25 Anlieferungen von Privatpersonen: Privatpersonen können asbesthaltige Abfälle auf den folgenden Deponien anliefern: (zum Preis von 420,00 €/t, es fällt keine Mwst an) (zum Preis von 130,01 €/t, inkl. MwSt) (zum Preis von 140,00 €/t, es fällt keine Mwst an) Sonderabfalldeponie Gallenbach Deponie FRANKEN-SCHOTTER, Treuchtlingen Deponie STEINEGADEN, Röthenbach / Allgäu Nachtspeicheröfen: Ein weiteres Einsatzgebiet von Asbest waren die Speicherheizgeräte (Nachtspeicheröfen). Zahlreiche Messungen haben ergeben, dass von intakten, ordnungsgemäß betriebenen Geräten keine Gefahr ausgeht. Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Geräte enthalten asbesthaltige Bauteile. Teilweise wurde noch bis 1984 Asbest verwendet. Anhand der Typen- und Fabrikationsnummer kann der Gerätehersteller oder der Fachhandel feststellen, ob ein Gerät Asbest enthält. Von dort bekommen Sie ein für diesen Gerätetyp spezifisches Datenblatt zugesandt. Wenn das Gerät asbesthaltig ist, müssen der Ausbau, die Zerlegung und die Entsorgung von einer Fachfirma vorgenommen werden. Die Entsorgung unzerlegter asbesthaltiger Nachtspeicheröfen auf Hausmüll-, Reststoff-, Monodeponien oder Wertstoffsammelstellen ist nicht zulässig. 4 Information und Beratung: Falls sich Fragen ergeben sollten, steht Ihnen die Abfallberatung unter der Tel.-Nr. 08251/86167-11 oder -18 sowie die Immissionsschutz-Stelle unter der Tel.-Nr. 08251/92-160 gerne zur Verfügung. Adressen von Transporteuren und Firmen, die Arbeiten mit asbesthaltigem Material durchführen dürfen, sowie Verkaufsstellen für „big-bags“ und Schutzausrüstungen können Sie der Adressliste entnehmen. Adressliste: Firmen die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen: Festgebundene asbesthaltige Materialien: Firma Ort Baur 86556 Kühbach Baierl GmbH 86554 Pöttmes Bayer Heiko 86551 Aichach-Griesbeckerzell Brandl + Prestel 86356 Neusäß Elbl 86438 Kissing Gäßl Albert M. 86553 Pöttmes Höger Bau GmbH 86447 Aindling Hörmannshofer Fassaden 86554 Pöttmes Lexa Daniel 86576 Schiltberg Messerer 86574 Petersdorf Metz GbR 86343 Königsbrunn Mikschl 86551 Aichach-Untergriesbach Osterried GmbH 86495 Eurasburg Reich 86447 Aindling-Gaulzhofen Sauerlacher Christian 86568 Motzenhofen Stebner 82297 Steindorf-Eresried Südfassaden 86343 Königsbrunn Wildgrube 86551 Aichach Telefonnummer 08251 / 892957 08253 / 214 08251 / 51327 0821 / 4530 – 461 08233 / 30061 08253 / 99680 08237 / 953926 08253 / 9995-0 0160 / 99003401 08237 / 1336 08231 / 97 930-97 08251 / 872787 08208 / 9579990 08207 / 468 08257 / 1450 08202 / 8391 08231 / 96840 08251 / 827325 Informationen über ortsansässige Zimmerer, Dachdecker und Fassadenbauer können den “Gelben Seiten” entnommen werden. Über einen Sachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigem Material müssen diese Firmen jedoch verfügen. Fest- und schwach gebundene asbesthaltige Materialien: Firma Ort Eichleiter 86368 Gersthofen Kerpl Alexander 86343 Königsbrunn 5 Telefonnummer 0821 / 474940 08231 / 4075 Anlieferstellen und Transporteure: Firma Ort Baierl GmbH 86554 Pöttmes Telefonnummer 08253 / 214 (auch Abholung möglich) BTU Hartmeier 86368 Gersthofen 0821 / 4786630 86495 Eurasburg 08208 / 9579990 86356 Neusäß-Täfertingen 0821 / 90898880 Weitere Transporteure: Firma Brandl + Prestel Elbl Ort 86356 Neusäß 86438 Kissing Telefonnummer 0821 / 4530 – 461 08233 / 30061 Schutzausrüstungen: Firma Dekon Eichleiter MTA Siegle Ort 86916 Kaufering 86368 Gersthofen 86453 Dasing 86165 Augsburg Telefonnummer 08191 / 7324 0821 / 474940 08205 / 9618-0 0821 / 79050 Big-Bags: Firma BayWa Baustoffe BayWa Baustoffe BayWa Baustoffe Ort 86156 Augsburg 86453 Dasing 86529 Schrobenhausen Telefonnummer 0821 / 460133 08205 / 963200 08252 / 895510 Dekon Eichleiter Maier Metz GbR Osterried GmbH 86916 Kaufering 86368 Gersthofen 86438 Kissing 86343 Königsbrunn 86495 Eurasburg (Anlieferung nur nach vorherigem Anruf, auch Abholung möglich) Osterried GmbH (nur Landkreis Aichach-Friedberg, auch Abholung möglich) Thaler-Recycling (auch Abholung möglich) nur auf vorherige Bestellung 08191 / 7324 0821 / 474940 08233 / 9506 08231 / 97 930-97 08208 / 9579990 Gutachten und Sanierungskonzepte: Firma Ort Aschendorf consult 85640 Putzbrunn Bautest GmbH 86167 Augsburg Götzelmann Peter 86568 Hollenbach IGUTEC 84030 Ergolding HPC 86655 Harburg Telefonnummer 089 / 66006651 0821 / 720 240 08257 / 8700 0871 / 973 190 09080 / 999-0 Stand: Juli 2015 6
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