Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Abfällen

Information der
Abfallwirtschaft
Merkblatt
zum
Umgang mit asbesthaltigen Abfällen
Asbest - was ist das?
Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von faserförmigen Mineralien. Der Name stammt aus
dem Griechischen und bedeutet soviel wie "unauslöschlich" oder "unvergänglich". Aufgrund seiner
vielseitigen Eigenschaften, wie z. B. Nichtbrennbarkeit, Beständigkeit gegen Hitze, Korrosion, Laugen und
Säuren, geringe elektrische Leitfähigkeit und Wärmeleitfähigkeit sowie Isolierfähigkeit, wurde er früher als
"Mineral der 1000 Möglichkeiten" in ca. 3000 verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt. Er fand zur
Isolation, zum Feuerschutz, als Dichtungsmaterial, zur Filtration, als Reibungsbelag, als Füll- und Dämmstoff
und zur Herstellung von Asbestzement ("Eternitplatten") Anwendung. Mittlerweile wurde die Herstellung und
Verwendung (auch Wiederverwendung) von Asbest vollständig verboten.
Was macht Asbest so gefährlich?
Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte und gespaltene Asbestfasern die
Gesundheit. Über die Atemluft gelangen die Asbestfasern unbemerkt in den Organismus und können dort zu
unheilbaren Krankheiten führen (Brustwand-, Bauch-/Rippenfell- und Lungenkrebs). Das größte Risiko geht
von Weichasbest, z. B. Spritzasbest aus, da hier die Fasern nur schwach gebunden sind; bereits durch
leichtes Anstoßen bzw. durch Erschütterung kann Asbeststaub in die Lunge gelangen. Asbestfasern in
Asbestzementprodukten sind dagegen relativ fest eingebunden. Liegen an diesen Produkten bereits Fasern
in freier Form vor, z. B. bei einer verwitterten Dacheindeckung, oder wenn die Asbestzementerzeugnisse
abgebaut, zerbrochen oder gar zerschnitten/geflext werden, kann dies zu einer Gefährdung der
menschlichen Gesundheit führen. Aus diesem Grund wird Asbest als Gefahrstoff mit besonders hohem
Gefährdungspotenzial eingestuft.
Identifikation und Unterteilung von asbesthaltigen Abfällen
Wichtigstes Kriterium zur Einschätzung des Gefahrenpotenzials ist das Alter der zu entsorgenden Bauteile.
Ab Mitte der 80er Jahre wurden die asbesthaltigen Produkte Zug um Zug vom Markt genommen und durch
asbestfreie Produkte ersetzt. Aus diesem Grund sind annähernd alle im Zuge von Abbruch- oder
Instandhaltungsarbeiten momentan zur Entsorgung anstehenden Well- und Fassadenplatten asbesthaltig.
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Die asbesthaltigen Abfälle lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:
1. Festgebundener Asbest:
Asbestzementabfälle, Asbestzementstäube:
Abfallschlüsselnummer: AVV 170605
Beispiele:
Eternitplatten, Asbestzementplatten, Brems- und Kupplungsbeläge, Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau,
asbesthaltige Fassadenverkleidungen und Dachplatten, Asbestzementkübel, Pflanzgefäße, Asbestzementbruchstücke
Asbestabfälle:
Abfallschlüsselnummer: AVV 061304
Beispiele:
Konstruktionsteile und Befestigungsmittel, bestimmte Dämmstoffe, Arbeitsschutzkleidung, Dichtungsmassen,
Formmassen, Fugenkitte (z. B. Morinol), Fußbodenbeläge (Floor-Flex)
2. Schwach gebundener Asbest (Weich- oder Spritzasbest):
Abfallschlüsselnummer: AVV 170601
Beispiele:
Asbesthaltige Gewebe und Textilien (Feuerlöschdecken, Feuerschutzkleidung), Schnüre, Bänder, Tücher,
Schläuche, "Promasbestplatten" (Dämmfilzplatten) und andere Feuerschutzauskleidungen wie Brandschutzplatten, Isothernitplatten wie Fertigteilpavillions, Asbestpappen und –papiere, Spritzasbest aus der
Gebäude- und Anlagensanierung, schwach gebundene asbesthaltige Materialien aus Geräten und Bauteilen
3. Asbesthaltige Geräte und Bauteile:
Abfallschlüsselnummer: LAGA 91402, EAK 160204 (z.B. AVV 160212, AVV160215, AVV170903)
Beispiele:
Elektrospeicherheizgeräte, elektrische Schalleinrichtungen Brandschutzklappen, Brandschutztüren und -tore,
Heizkessel, Trocken-, Härte- und Glühöfen, Kleingeräte, Rohrflansche, Ventile
Vorgehensweise bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien:
Die Gefahrstoffverordnung mit den zugehörigen Anhängen enthält besondere Vorschriften im Umgang mit
asbesthaltigen Abfällen. Diese Vorschriften sollen eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit und die mittelbare Gefährdung durch die in die Umwelt gelangenden Asbestfasern verhindern. Die
Vorschriften gelten für nachfolgend genannte Arbeiten:
Reinigen von Asbestzementplatten:
Die Bearbeitung von Asbestzementerzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberflächen abtragen, wie
z.B. Abschleifen, Hochdruckreinigen oder Abbürsten von Hauswänden, Garagendächern etc. darf nicht
durchgeführt werden.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Grundsätzlich ist für diese Tätigkeiten die für die Handhabung von asbesthaltigen Materialien einschlägige
technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" als anerkannte Regel zu beachten. Generell dürfen laut TRGS im gewerblichen (z. B. beauftragter
Unternehmer) wie auch im privaten Bereich (Privatpersonen für den eigenen Bedarf sowie dessen
nachbarschaftliche Helfer) Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien nur von demjenigen durchgeführt werden,
der die nötige Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit besitzt.
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen droht die Baueinstellung!
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Sicherheitsvorkehrungen für Privatpersonen:
Will also eine Privatperson Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
in Eigenleistung ausführen, so gelten die bauaufsichtlichen Anforderungen als erfüllt, wenn (insbesondere)
folgende Maßgaben über die Verfahren zur Entfernung der Platten eingehalten werden (Nr. 15.2 der TRGS
519):
1. Unbeschichtete Asbestzementprodukte, das sind im Regelfall Asbestzementprodukte mit zementgrauen Oberflächen, sind auf der bewitterten Oberfläche
entweder
a) vor dem Abtragen oder Ausbauen mit staubbindenden Mitteln, z. B. Steinoder Putzverfestiger, zu besprühen oder
b) beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten.
Die Flächen sind durch Berieseln zu nässen.
Das Wasser ist wie Regenwasser abzuleiten.
2. Beschichtete Asbestzementprodukte dürfen in trockenem Zustand ausgebaut werden, soweit die Beschichtung nicht großflächig abgewittert ist.
3. Lösbare Befestigungsmittel sind so zu entfernen, dass die Asbestzementprodukte möglichst nicht
zerbrochen werden. Die Befestigungsmittel sind in geeigneten, dichten Behältern zu sammeln. Platten
und Tafeln mit rückseitig eingelassenen Befestigungsmitteln sind auszuhängen.
4. Können bei genagelten, kleinformatigen Platten nach DIN 274 Teil 3 oder DIN 18517 Teil 1 die
Befestigungen nicht gelöst werden, so dürfen die Platten einzeln herausgehebelt werden.
5. Asbestzementprodukte sind entgegen der Einbaurichtung von der Unterkonstruktion zu lösen und zu
entfernen, bei Dächern vom First zur Traufe, bei Wänden von oben nach unten. Beim Entfernen der
Befestigungsmittel sind die Produkte gegen Abrutschen zu sichern. Auszubauende Produkte sind
abzuheben und nicht herauszubrechen. Sie dürfen nicht über Kanten und benachbarte Produkte gezogen
oder aus Überdeckungen hervorgezogen werden.
6. Asbestzementrohre müssen möglichst von Hand zerstörungsfrei aus den Steckverbindungen gezogen
und ausgebaut werden. Ist dieses nicht möglich, sind die Rohre mit geeigneten Geräten (z. B. laufenden
Rohrsägen) unter Einsatz von Sprühmitteln zu trennen. Bruchstellen sind zu besprühen. Erdverlegte,
erdfeuchte Asbestzementrohre dürfen maschinell ausgebaut werden. Lässt sich dabei Bruch nicht
vermeiden, so ist durch Erdüberdeckung eine Staubfreisetzung zu verhindern.
7. Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind nach dem Ausbau bis zur Einlagerung in Behältern (nach
Nummer 13.1 Abs 1 und 2 TRGS 519) feucht zu halten, sofern sie nicht wie unter Punkt 1.a) beschrieben,
behandelt sind. Asbestzementprodukte sind so zu transportieren, dass das Freisetzen von Asbestfasern
vermieden wird. Schuttrutschen dürfen nicht verwendet werden. Das Umladen darf nur von Hand oder
unter Verwendung von Hebezeug vorgenommen werden; das Material darf nicht geworfen werden.
8. Unmittelbar nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte sind durch asbesthaltigen Staub
verunreinigte Flächen der Unterkonstruktion, z. B. Latten, Sparren, Pfetten, Schalung, durch Absaugen
mit baumustergeprüften Staubsaugern nach Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519 oder durch feuchtes
Abwischen sorgfältig zu reinigen. Der Ausbau der Unterkonstruktion und der Wärmedämmung ist in der
Regel nicht erforderlich.
9. Bei Arbeiten an Außenwandbekleidungen aus Asbestzementprodukten sind geeignete Planen oder Folien
zum Auffangen und Sammeln von etwa herabfallenden Bruchteilen auszulegen. Der gesamte Abbruchbereich sollte abgesperrt sein.
10.Während der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Bauwerksöffnungen von Räumen im unmittelbaren
Arbeitsbereich geschlossen sind.
11.Nach Arbeiten an Dächern sind Dachrinnen zu reinigen und anschließend zu spülen. Das Spülwasser ist
in die Kanalisation zu entsorgen.
12.Schutzanzüge und Atemschutzmasken sind vor Beginn der Arbeiten anzulegen und sind im Freien wieder
abzulegen.
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Wird eine unsachgemäße Behandlung von asbesthaltigen Materialien festgestellt, kann die Behörde dagegen
einschreiten und die erforderlichen Maßnahmen treffen (Geldbuße, Einstellung der Arbeiten).
Entsorgung von asbesthaltigen Materialien:
Asbesthaltige Abfälle sind nicht verwertbar. Sie dürfen weder Bauschuttrecyclinganlagen noch
Bauschuttdeponien zugeführt werden. Die im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu entsorgenden asbesthaltigen Materialien sind in jedem Fall Abfälle, d. h. eine Veräußerung oder
eine Wiederverwendung, wie z.B. das häufig praktizierte Abdecken von Holzstößen, das Abdichten von
kleinen Hütten etc., ist nicht zulässig. Somit müssen die im Landkreis Aichach-Friedberg anfallenden
asbesthaltigen Abfälle über eine dafür zugelassene Deponie entsorgt werden.
Da asbesthaltige Abfälle grundsätzlich weder geworfen noch geschüttet werden dürfen, müssen diese auf
der Deponie so angeliefert werden, dass diese ordnungsgemäß abgeladen und eingebaut werden können.
Die festgebundenen asbesthaltigen Materialien (siehe Punkt 1) sind zu befeuchten, aufzupalettieren und in
"big-bags" zu verpacken. In Einzelfällen sind Abweichungen möglich, was jedoch aus den Anlieferbedingungen der jeweiligen Deponie hervorgeht.
Schwach gebundene asbesthaltige Materialien (siehe Punkt 2) sind vorzugsweise am Anfallort mit
hydraulischen oder anderen geeigneten Bindemitteln zu verfestigen und in Folie einzuschlagen.
Asbesthaltige Geräte oder Bauteile sind für die Beförderung zur Zerlegungsanlage staubdicht zu verpacken.
Gewerbliche Anlieferungen:
Für gewerbliche Anlieferungen gilt generell, dass vor der ersten Anlieferung ein vom zuständigen
Landratsamt genehmigter Entsorgungsnachweis (Sammel- oder Einzelnachweis) vorliegen muss.
Die Anlieferung ist auf folgender Deponie möglich:
zuständige Behörde:
Deponie FRANKEN-SCHOTTER, Treuchtlingen
Deponie STEINEGADEN, Röthenbach / Allgäu
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Ansprechp.: Herr Elbs, Tel.Nr. 08384/8216-25
Anlieferungen von Privatpersonen:
Privatpersonen können asbesthaltige Abfälle auf den folgenden Deponien anliefern:
(zum Preis von 420,00 €/t, es fällt keine Mwst an)
(zum Preis von 130,01 €/t, inkl. MwSt)
(zum Preis von 140,00 €/t, es fällt keine Mwst an)
Sonderabfalldeponie Gallenbach
Deponie FRANKEN-SCHOTTER, Treuchtlingen
Deponie STEINEGADEN, Röthenbach / Allgäu
Nachtspeicheröfen:
Ein weiteres Einsatzgebiet von Asbest waren die Speicherheizgeräte (Nachtspeicheröfen). Zahlreiche
Messungen haben ergeben, dass von intakten, ordnungsgemäß betriebenen Geräten keine Gefahr ausgeht.
Die überwiegende Zahl der vor 1977 hergestellten Geräte enthalten asbesthaltige Bauteile. Teilweise wurde
noch bis 1984 Asbest verwendet. Anhand der Typen- und Fabrikationsnummer kann der Gerätehersteller
oder der Fachhandel feststellen, ob ein Gerät Asbest enthält. Von dort bekommen Sie ein für diesen
Gerätetyp spezifisches Datenblatt zugesandt.
Wenn das Gerät asbesthaltig ist, müssen der Ausbau, die Zerlegung und die Entsorgung von einer
Fachfirma vorgenommen werden.
Die Entsorgung unzerlegter asbesthaltiger Nachtspeicheröfen auf Hausmüll-, Reststoff-, Monodeponien oder
Wertstoffsammelstellen ist nicht zulässig.
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Information und Beratung:
Falls sich Fragen ergeben sollten, steht Ihnen die Abfallberatung unter der Tel.-Nr. 08251/86167-11 oder -18
sowie die Immissionsschutz-Stelle unter der Tel.-Nr. 08251/92-160 gerne zur Verfügung.
Adressen von Transporteuren und Firmen, die Arbeiten mit asbesthaltigem Material durchführen dürfen,
sowie Verkaufsstellen für „big-bags“ und Schutzausrüstungen können Sie der Adressliste entnehmen.
Adressliste:
Firmen die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen:
Festgebundene asbesthaltige Materialien:
Firma
Ort
Baur
86556 Kühbach
Baierl GmbH
86554 Pöttmes
Bayer Heiko
86551 Aichach-Griesbeckerzell
Brandl + Prestel
86356 Neusäß
Elbl
86438 Kissing
Gäßl Albert M.
86553 Pöttmes
Höger Bau GmbH
86447 Aindling
Hörmannshofer Fassaden
86554 Pöttmes
Lexa Daniel
86576 Schiltberg
Messerer
86574 Petersdorf
Metz GbR
86343 Königsbrunn
Mikschl
86551 Aichach-Untergriesbach
Osterried GmbH
86495 Eurasburg
Reich
86447 Aindling-Gaulzhofen
Sauerlacher Christian
86568 Motzenhofen
Stebner
82297 Steindorf-Eresried
Südfassaden
86343 Königsbrunn
Wildgrube
86551 Aichach
Telefonnummer
08251 / 892957
08253 / 214
08251 / 51327
0821 / 4530 – 461
08233 / 30061
08253 / 99680
08237 / 953926
08253 / 9995-0
0160 / 99003401
08237 / 1336
08231 / 97 930-97
08251 / 872787
08208 / 9579990
08207 / 468
08257 / 1450
08202 / 8391
08231 / 96840
08251 / 827325
Informationen über ortsansässige Zimmerer, Dachdecker und Fassadenbauer können den “Gelben
Seiten” entnommen werden.
Über einen Sachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigem Material müssen diese Firmen jedoch
verfügen.
Fest- und schwach gebundene asbesthaltige Materialien:
Firma
Ort
Eichleiter
86368 Gersthofen
Kerpl Alexander
86343 Königsbrunn
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Telefonnummer
0821 / 474940
08231 / 4075
Anlieferstellen und Transporteure:
Firma
Ort
Baierl GmbH
86554 Pöttmes
Telefonnummer
08253 / 214
(auch Abholung möglich)
BTU Hartmeier
86368 Gersthofen
0821 / 4786630
86495 Eurasburg
08208 / 9579990
86356 Neusäß-Täfertingen
0821 / 90898880
Weitere Transporteure:
Firma
Brandl + Prestel
Elbl
Ort
86356 Neusäß
86438 Kissing
Telefonnummer
0821 / 4530 – 461
08233 / 30061
Schutzausrüstungen:
Firma
Dekon
Eichleiter
MTA
Siegle
Ort
86916 Kaufering
86368 Gersthofen
86453 Dasing
86165 Augsburg
Telefonnummer
08191 / 7324
0821 / 474940
08205 / 9618-0
0821 / 79050
Big-Bags:
Firma
BayWa Baustoffe
BayWa Baustoffe
BayWa Baustoffe
Ort
86156 Augsburg
86453 Dasing
86529 Schrobenhausen
Telefonnummer
0821 / 460133
08205 / 963200
08252 / 895510
Dekon
Eichleiter
Maier
Metz GbR
Osterried GmbH
86916 Kaufering
86368 Gersthofen
86438 Kissing
86343 Königsbrunn
86495 Eurasburg
(Anlieferung nur nach vorherigem
Anruf, auch Abholung möglich)
Osterried GmbH
(nur Landkreis Aichach-Friedberg,
auch Abholung möglich)
Thaler-Recycling
(auch Abholung möglich)
nur auf vorherige Bestellung
08191 / 7324
0821 / 474940
08233 / 9506
08231 / 97 930-97
08208 / 9579990
Gutachten und Sanierungskonzepte:
Firma
Ort
Aschendorf consult
85640 Putzbrunn
Bautest GmbH
86167 Augsburg
Götzelmann Peter
86568 Hollenbach
IGUTEC
84030 Ergolding
HPC
86655 Harburg
Telefonnummer
089 / 66006651
0821 / 720 240
08257 / 8700
0871 / 973 190
09080 / 999-0
Stand: Juli 2015
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