Wie viel Urlaub haben meine Mitarbeiter? - Steirische Wirtschaft

Nr. 11 · 23. März 2012
16 · Service · Steirische Wirtschaft
Rat & Tat: Praxistipps für Unternehmen
Kilometergeld und
Entfernungssockel
Was ist mit dem steuerfreien Kilometergeld
zwischen zwei Arbeitsstätten bei Überschreiten des Entfernungs­
sockels?
Dazu Klemens Waltl: Erhält
ein Arbeitnehmer, der bei
einem Dienstgeber mehrere
Arbeitsstätten hat, für Fahrten
zwischen den Arbeitsstätten
Kilometergeld ausbezahlt, ist
für die Frage, nach steuerfreiheit oder steuerpflicht von
einem „Entfernungssockel“
auszugehen. Dies ist die
Strecke von der Wohnung
zur Hauptarbeitsstätte und
retour. Ein für diesen Entfernungssockel ausbezahltes Kilometergeld ist steuerpflichtig. weil diese Fahrtkosten
durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. das Pendlerpauschale bereits abgegolten sind.
Für Kilometer, die den Entfernungssockel überschreiten, kann Kilometergeld nicht
steuerbar ausbezahlt werden.
Beispiel: Ein Dienstnehmer fährt an einem Tag von
seiner Wohnung zu drei
Dienstorten seines Arbeitgebers und retour. In Summe
140 km, für die er Kilometergeld bekommt. Von diesem
ausbezahlten Geld ist jenes
für den Entfernungssockel
von 100 km (Entfernung
Wohnung – Hauptarbeitsstätte und retour = 50 km x
2) steuerpflichtig, der übersteigende Betrag für 40 km
ist steuerfrei.
Weitere Infos
Klemens Waltl
WK-Rechtsservice
Tel. 0316/601 DW 601
Wie viel Urlaub haben
meine Mitarbeiter?
Auch die schönste Zeit des
Jahres hat ihre Regeln.
Was müssen Arbeitgeber
beim Urlaub der Mitarbeiter berücksichtigen?
Das Urlaubsgesetz regelt sowohl
für Angestellte als auch für Arbeiter das jährliche Urlaubsausmaß
und enthält zudem ausführliche
Anrechnungsbestimmungen.
Eine Besserstellung durch Kollektivvertrag bzw. Einzelvereinbarung ist im Sinne des Günstigkeitsprinzips jedoch zu beachten.
Birgit Grabenhofer vom WKRechtsservice definiert die Ansprüche ganz genau: „Einem
Weitere Infos
Birgit Grabenhofer
WK-Rechtsservice
Tel. 0316/601 DW 601
Arbeitnehmer gebührt für jedes
Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub.
Das Urlaubsausmaß beträgt bei
einer Dienstzeit von weniger als
25 Dienstjahren 30 Werktage und
nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage.“
Werktage sind – so Grabenhofer – die sechs Wochentage
von Montag bis einschließlich
Samstag. „Wenn der Arbeitnehmer regelmäßig nur fünf oder
weniger Wochentage beschäftigt
wird, ist der Urlaubsanspruch in
die entsprechenden Arbeitstage
umzurechnen, sodass bei einer
Fünf-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 25 bzw. 30 Arbeitstagen gebührt.“
Erhöhter Anspruch
Grabenhofer macht mit Nachdruck darauf aufmerksam, „dass
für das erhöhte Urlaubsausmaß
auf die Wartezeit von 25 Dienstjahren alle Dienstjahre des laufenden Arbeitsverhältnisses sowie
alle beim selben Arbeitgeber unmittelbar vorangegangenen Arbeitsverhältnisse bzw. alle nicht
länger als drei Monate unterbrochenen Dienstzeiten zusammenzurechnen sind“.
Verbraucherpreis- u. Lebenshaltungsindizes
Verbraucherpreisindex 10, Ø 2010 = 100
Verbraucherpreisindex 05, Ø 2005 = 100
Verbraucherpreisindex 00, Ø 2000 = 100
Verbraucherpreisindex 96, Ø 1996 = 100
Verbraucherpreisindex 86, Ø 1986 = 100
Verbraucherpreisindex 76, Ø 1976 = 100
Verbraucherpreisindex 66, Ø 1966 = 100
Verbraucherpreisindex I, Ø 1958 = 100
Verbraucherpreisindex II, Ø 1958 = 100
Lebenshaltungskostenindex Österreich
Ø April 1945 = 100
Kleinhandelspreisindex,
Ø März 1938 = 100
Jahres-Inflationsrate 2010
Ø 2011
103,3
113,1
125,0
131,6
172,0
267,4
469,3
598,0
599,9
Jän.**
103,8
113,7
125,7
132,2
172,9
268,8
471,8
601,1
603,1
Feb.*
104,3
114,2
126,3
132,9
173,8
270,1
474,0
604,0
606,0
5254,3 5281,9 5307,3
4528,4 4552,1 4574,1
3,3 %
* Vorläufige Werte; ** korrigierte Werte = nun endgültige Werte
Mitarbeiter
können jederzeit in Reiseprospekten
blättern. Der
Urlaub ist ein
gesetzlich verbrieftes Recht.
Die Länge variiert allerdings.
Dies jedoch nicht, wenn die
Unterbrechung durch Kündigung
des Dienstnehmers, unbegründeten vorzeitigen Austritt oder verschuldete Entlassung erfolgt ist.
Anrechenbare Zeiten
Auch Dienstzeiten bei anderen
Arbeitgebern im Inland oder
im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von mindestens
sechs Monaten und Zeiten einer
Baukostenindex
für Wohn- und Siedlungsbau für alle Bundesländer (ohne MWSt.), Basis: 2005=100
Ø 2011 Jän.* Feb.*
Baumeisterarbeiten
Lohn
116,1 116,5 116,5
Sonstiges
131,9 133,8 133,0
Insgesamt
123,9 124,9 124,6
Gesamtbau
Lohn
115,3 116,5 116,5
Sonstiges
128,8 130,2 129,9
Insgesamt
122,0 123,4 123,2
Großhandelspreisindex ohne Umsatzbzw. MWSt.
GHPI Ø 2010 =100 108,3 108,9 110,0
GHPI Ø 2005 =100 120,0 120,7 121,9
GHPI Ø 2000 =100 132,2 132,9 134,2
GHPI Ø 1996 =100 136,1 136,8 138,2