Häufig gestellte Fragen Schlüsselkasten für Notausgänge Sind Schlüsselkästen für Notausgänge noch zulässig? Antwort: Grundsätzlich ist es nicht zulässig Schlüsselkästen für Notausgänge zu verwenden. Im Panikfall kann der entnommene Schlüssel abbrechen oder bereits vorher bei mangelhafter Kontrolle verloren gegangen sein. Nachfragen sind möglich: bei Gebäuden mit Gewerbe (Arbeitsstätten): das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit bei Wohngebäuden: die zuständige Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirkes Stand: 04/2014 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc