FAQ - Schlüsselkasten für Notausgänge

Häufig gestellte Fragen
Schlüsselkasten für Notausgänge
Sind Schlüsselkästen für Notausgänge noch zulässig?
Antwort:
Grundsätzlich ist es nicht zulässig Schlüsselkästen für Notausgänge zu verwenden.
Im Panikfall kann der entnommene Schlüssel abbrechen oder bereits vorher bei mangelhafter
Kontrolle verloren gegangen sein.
Nachfragen sind möglich:

bei Gebäuden mit Gewerbe (Arbeitsstätten):
das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit

bei Wohngebäuden: die zuständige Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirkes
Stand: 04/2014
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
Seite 1 von 1