Re: was bedeutet "voll erschlossen"? Re: was bedeutet "voll erschlossen"? Source: http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.sci.architektur/2005−07/msg00462.html • From: Sven Schelhorn <info@xxxxxxxxxx> • Date: Mon, 04 Jul 2005 17:12:13 +0200 Von: http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/grundstueck.htm Das Ratespiel mit den Erschließungskosten Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn es erschlossen ist. Sinnvoll ist, nur ein voll erschlossenes Grundstück zu kaufen. Die volle Erschließung umfaßt die Verlegung aller Versorgungs−, Abwasser− und Kabelleitungen bis an die Grundstücksgrenze. Wenn das Grundstück voll erschlossen ist, müssen diese Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sein. Anders ist es bei den Kosten der öffentlichen Erschließung. In Neubaugebieten werden Straßen und Grünanlagen oft erst dann angelegt, wenn die Bebauung abgeschlossen ist. Selbst dann kann es noch Jahre dauern, bis der letzte Gebührenbescheid etwa über den Bau von Bürgersteigen beim Bauherrn eintrifft. Die Erschließungskosten muß immer der bezahlen, der zum Zeitpunkt des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks war. Da auch die Versorgungsunternehmen Geld dafür haben wollen, wenn sie die Leitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Haus verlegen, sollten diese Kosten im Finanzierungskonzept eines Hausbau mit budgetiert sein. Oder: http://www.baurecht.de/forum/messages/1825.html Einzelfall und daher Vertragsverpflichtungen anwaltlich prüfen lassen. Die AVB der Versorger sehen regelmäßig solche Baukostenzuschüsse vor bei erstmaligem Anschluß oder Anschlußerweiterung. Deshalb prüfen, ob ein solcher Fall vorliegt, auch prüfen, ob im Kaufvertrag versichert wurde, alle Erschließungskosten für alle bisher hergestellten Erschließungsanlagen bis zum Stichtag des Kaufvertrages bezahlt zu haben. Es handelt sich wohl nicht um Erschließungskosten, sondern um Hausanschlußkosten. Trotzdem bleibt die Frage, ob diese im Vertrag enthalten sind. Hierzu das OLG Koblenz (Urt. v. 14.11.2002): Sind im Kaufpreis für ein Baugrundstück alle Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die Ersterschließung nach dem BauGB, nach dem Kommunalabgabengesetz, nach den Satzungen der Gemeinde und Verbandsgemeinde und nach den Bestimmungen der Versorgungsunternehmen enthalten, kann sich daraus ergeben, dass der Verkäufer auch die Hausanschlusskosten zu tragen hat. Maßgeblich ist nicht, was unter die Erschließungskosten der §§ 123ff. BauGB fällt; Re: was bedeutet "voll erschlossen"? 1 Re: was bedeutet "voll erschlossen"? durch Vertragsauslegung muss vielmehr ermittelt werden, was die Kaufvertragsparteien im konkreten Einzelfall darunter verstanden haben. Es kommt also darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, was unter Zugrundelegung des gesamten Vertrags auszulegen ist. Auch: http://www.bau.net/forum/wasser/527.htm und: http://dejure.org/cgi−bin/suche?Suchenach=erschlossen −− Ciao, SVEN −− <FAQ: de.sci.architektur> <http://dsa.bau−wesen.de> . • Follow−Ups: ♦ Re: was bedeutet "voll erschlossen"? ◊ From: tobias.knittel • References: ♦ was bedeutet "voll erschlossen"? ◊ From: tobias.knittel ♦ Re: was bedeutet "voll erschlossen"? ◊ From: Adrian Herrmann ♦ Re: was bedeutet "voll erschlossen"? ◊ From: tobias.knittel • Prev by Date: Re: Architektur und Rente • Next by Date: Re: was bedeutet "voll erschlossen"? • Previous by thread: Re: was bedeutet "voll erschlossen"? • Next by thread: Re: was bedeutet "voll erschlossen"? • Index(es): ♦ Date ♦ Thread Re: was bedeutet "voll erschlossen"? 2
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