2 Auftrag Grünen Freien Liste betreffend Abfallkonzept für öffentliche Grossanlässe Eingereicht am 12. Dezember 2011 Überwiesen am 18. Juni 2012 Fällig am 18. Juni 2014 vom SR aufrechterhalten am 17. Juni 2013 Wortlaut 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Änderung des Abfallreglements vorzulegen, welche für öffentliche Anlässe zwingend ein Abfallkonzept mit den nachfolgenden Anforderungen verlangt: a. verschiedene Abfallsorten müssen getrennt gesammelt werden; b. es muss Mehrweggeschirr verwendet werden; c. die Bevölkerung wird mit geeigneten Massnahmen für die Verbesserung der Abfallsituation sensibilisiert und motiviert. 2. (Mit Richtliniencharakter) Der Gemeinderat wird beauftragt, in der Region ein regionales Abfallkonzept für Grossanlässe mit der gleichen Stossrichtung zu initiieren. Begründung Die zum Teil gewaltigen Abfallmengen an Grossanlässen in Burgdorf sind immer wieder ein öffentliches Ärgernis: achtsam weggeworfene Abfälle, überfüllte öffentliche Abfallkübel im grösseren Umkreis des Festgeländes, Abfälle in den angrenzenden Quartieren, fehlende Trennung der Abfälle… Im Abfall- und Gebührenreglement der Stadt Burgdorf gibt es bloss zwei kurze Hinweis auf die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum: Art. 4 ‚Gemeindeaufgaben‘, Abs. 4: „Sie sorgt für das Aufstellen und die regelmässige Leerung von Abfallbehältnissen an stark besuchten Orten“ und Art. 8 Abs. 4, worin festgelegt wird, dass im öffentlichen Raum lediglich Kleinabfälle gesammelt werden. Die Tatsache, dass wiederverwertbare Abfälle bei öffentlichen Anlässen nicht getrennt gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden, steht im Widerspruch zum bestehenden Abfallreglement (Art. 5 Abs. 2): „Separatabfälle sind getrennt zu sammeln […]. Sie dürfen nicht mit andern Abfällen vermischt werden“. Verschiedene Städte oder Regionen kennen seit Jahren auch bei Grossanlässen eine konsequente Abfallbewirtschaftung. Die Stadt Burgdorf kann nur gewinnen, wenn sie sich ernsthaft um eine Verbesserung der Abfallsituation bei Grossanlässen bemüht. Beispiel Stadt Bern: Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr an öffentlichen Anlässen Beispiel Jurabogen: konsequente Abfalltrennung in verschiedene Abfallklassen an jedem Sammelstandort auf und in der Nähe des Festgeländes (siehe Abbildung): VADEC SA Réseau de valorisation des déchets - Arc jurassien (Anlass: OL-Seniorenweltmeisterschaft 2010) Antwort des Gemeinderats Zum Formellen Das Abfall- und Gebührenreglement (AbfallR) hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 19. September 2005 genehmigt. Die Änderung der Gebühren liegt in der Kompetenz des Gemeinderates, andere Änderungen beschliesst der Stadtrat. Der Auftrag hat für den Gemeinderat den Charakter einer verbindlichen Weisung. Zum Materiellen Der Gemeinderat unterstützt den Auftrag der Grünen Freien Liste für die Änderung des AbfallR, damit ein Abfallkonzept für öffentliche Grossanlässe vorgelegt werden muss. Am 8. Januar 2012 wurde der Runde Tisch Solennität im Gemeindesaal durchgeführt. Bei diesem Anlass wurde mit den Oberstadtwirten die Situation der Verunreinigung der Oberstadt durch Plastikbecher an der Solennität 2011 besprochen. Die Wirte erklärten sich bereit, an der Solennität 2012 in Zusammenarbeit mit der Baudirektion und des Stadtmarketings ein Mehrwegbechersystem mit Pfand einzuführen. Bei diesem Versuch wird den Festbesuchern das Getränk in einem Mehrwegbecher gegen ein Pfand abgegeben. Diese Becher können nach der Konsumation an einer beliebigen Verkaufsstelle zurückgegeben werden und das Pfand wird zurückerstattet. Die Mehrwegbecher werden nach der Solennität wieder eingesammelt, gereinigt und beim nächsten Anlass wieder verwendet. Nach der Solennität werden die gesammelten Erfahrungen mit den Mehrwegbechern ausgewertet. Diese gesammelten Erfahrungen sollen bei der Änderung des Abfallreglements einfliessen. Ein wichtiges Element des Litterings ist die Sensibilisierung der Bevölkerung mittels Öffentlichkeitsarbeit. Hier ist vorgesehen, mit gezielten Aktionen die Bevölkerung zum Thema Littering anzusprechen und zu sensibilisieren. Dieses Jahr sind Plakataktionen geplant und die Littering-Botschafter der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) werden im Mai und im August in Burgdorf unterwegs sein. Dabei sprechen sie Passanten auf das Thema Littering an und sammeln den herumliegenden Abfall ein. Bei Festanlässen sind zusätzliche Abfallmengen unvermeidlich. Zu jedem Fest gehört der sorgsame Umgang mit der Umwelt, um den Abfallberg so klein wie möglich zu halten. Bei diesen öffentlichen Grossanlässen müssen die Betreiber in einem Konzept nachweisen, wie sie die einzelnen Fraktionen (Altglas/Alu/PET) sammeln und der korrekten Entsorgung zukommen lassen. Die Einführung eines regionalen Abfallkonzepts für Grossanlässe ist grundsätzlich zu begrüssen. Der Gemeinderat wird nach der Einführung in der Stadt Burgdorf mit den Agglomerationsgemeinden Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen diskutieren. Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, den gestellten Auftrag vom 12. Dezember 2011 zu überweisen. Protokollauszug vom 18. Juni 2012 Stadtrat Ingold Rolf, namens der GPK, teilt mit, dass die GPK an ihrer Sitzung vom 31. Mai 2012 den vorliegenden Auftrag diskutiert und behandelt hat. Die GPK hat einstimmig ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit beschlossen, das Geschäft dem SR zum Beschluss zu überweisen. Das Bedürfnis nach einer Abfallregelung für Grossanlässe in Burgdorf kann sicherlich jedermann nachvollziehen. Und da der Auftrag auch von Grossanlässen spricht, kommt natürlich jedem Burgdorfer sofort die Solätte mit seinen Abfallbildern im Staldenkehr, auf der Schütz oder in der Oberstadt in den Sinn. Eigentlich kein Problem, man rennt mit diesem Auftrag quasi offene Türen ein. Trotz der einhelligen positiven Meinung dazu, hat die GPK eine Diskussion über den genauen Wortlaut des Auftrages geführt. Mindestens beim zweiten Hinsehen auf den Auftrag mit seinen Punkten 1 und 2 ergeben sich zwei Fragen. Was ist mit dem Begriff öffentlicher Anlass tatsächlich gemeint? Die GPK hat sich diese Frage mit, das ist jeder Anlass, der nicht privat ist, das heisst für jede Person öffentlich ist, beantwortet. Und da im Antragswortlaut unter Ziffer 1 nicht von Grossanlässen gesprochen wird, das kommt dann erst in Ziffer 2, betrifft das grundsätzlich jede öffentliche Veranstaltung, jeder öffentliche Anlass wie Märkte, Kornhausmesse, Solennität, Fussballmatch, Sommernachtsträume, Zirkus, etc. Und wahrscheinlich sogar Kino, Theater, usw. Also gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wo grundsätzlich die gesamte Bevölkerung teilnehmen kann. Unter der Ziffer 2 des Auftragstexts wird verlangt, dass der GR in der Region ein regionales Abfallkonzept mit der gleichen Stossrichtung für Grossanlässen initiiere. Hier kommt nun der Begriff Grossanlass vor, also Veranstaltungen mit einer gewissen Grösse. Der Auftrag enthält so eigentlich zwei Aufträge an den GR. Dem SR ein angepasstes städtisches Abfallreglement vorzulegen, wo neu für öffentliche Anlässe zwingend ein Abfallkonzept verlangt wird. Nur für Grossanlässe wird hier nichts explizit verlangt. Der Auftrag verlangt vom GR, sämtliche öffentliche Anlässe einzubeziehen, unabhängig von der Grösse. Einziges Kriterium ist die öffentliche Zugänglichkeit und somit muss der Anlass nicht zwingend im öffentlichen Raum stattfinden. Zudem soll der GR in der Region initiieren, dass ein Abfallkonzept gleicher Stossrichtung, also Mehrweggeschirr und getrennte Abfallsammlung gemäss Buchstaben a und Ziffer 1, nun für Grossanlässe gefordert wird. Die GPK hat sich dazu zwei Fragen gestellt. Was ist ein öffentlicher Anlass genau und wie lautet die Definition dafür? Da wünscht sich die GPK, dass der GR im Rahmen der Änderung des Abfallreglements den Begriff des öffentlichen Anlasses im Reglement definiert. Ab wann ist ein Anlass ein Grossanlass? Da aber dieser Begriff nur im Punkt 2 des Antrages vorkommt und es sich bei diesem Auftragsteil um einen Auftrag mit Richtliniencharakter handelt und an die Region adressiert ist, hat die GPK dazu keinen Beschluss getroffen. Es bleibt der politischen Instanz überlassen, die Begrifflichkeit Grossanlass in den Auftragstext aufzunehmen bzw. dem GR eine Abgrenzung bezüglich Anlassgrössen im Rahmen der Änderung des Abfallreglements im Reglement zu definieren. Die GPK stellt zusammenfassend fest, dass der Auftrag grundsätzlich korrekt ist und zum Beschluss dem SR überwiesen werden kann. Die GPK wünscht, dass der GR den Begriff öffentlicher Anlass im Rahmen der Änderung des Abfallreglements im Reglement definiert. Gemeinderat Kummer Hugo teilt mit um was es geht. Man soll verschiedene Abfallsorten getrennt sammeln. Es sollen Mehrweggeschirre eingesetzt werden. Die Bevölkerung soll sensibilisiert und motiviert werden. Littering ist heute ein sehr grosses Problem, das angepackt werden muss. Deshalb kann der GR den Auftrag unterstützen. Am 8. Januar 2012 hat ein Runder Tisch betreffend Solätte stattgefunden. Die Wirte der Oberstadt haben sich bereit erklärt, dass man dies an der Solätte als Pilotprojekt einführen soll. Es handelt sich um ein Pilotprojekt und ist noch nirgends im Gesetz festgehalten. Die Wirte können deshalb nicht dazu gezwungen werden, sie machen es freiwillig. Die Mehrwegbecher werden mit einem Pfand eingesetzt. An der diesjährigen Solätte machen 13 Wirte freiwillig mit. Es sind bereits 32‘000 Becher und 8‘000 Longdrinkbecher bestellt worden. Das Depot beträgt Fr. 2.--. Man hofft auf einen Erfolg des Pilotprojektes. Wenn der Auftrag an den GR überwiesen wird, werden die gesammelten Erfahrungen mit dem Mehrwegbecher ausgewertet. Die Erfahrungen sollen bei der Änderung des Abfallreglements einfliessen. In den Änderungen ist sicher noch nicht alles ausdiskutiert. Es wird jedoch eine Änderung des Abfallreglements und der –verordnung geben. Für diese Än- derungen braucht es Zeit, denn der GR und SR werden über das Geschäft befinden müssen. Die Einzelheiten müssen geregelt und definiert sein. Mit dem Auftrag sind diese Einzelheiten nicht definiert. Mit der Überweisung des Auftrages sind die Einzelheiten noch nicht geregelt. Das Mehrwegsystem an der Solätte 2012 basiert auf freiwilliger Basis. Der GR ist bereit, das Problem anzupacken. Littering ist ein allgemein grosses Problem. Der SR wird gebeten, den Auftrag zu überweisen. Stadtrat Bucher Theophil, namens der GFL-Fraktion, dankt Stadtrat Ingold Rolf für die ausführlichen Überlegungen der GPK. Dies ist genau im Sinn der GFL-Fraktion. Es wurde von öffentlichen Anlässen und regionale Grossanlässe gesprochen. Die genaue Definition soll vom GR festgelegt werden. Die Antwort des GR wird mit grosser Genugtuung zu Kenntnis genommen. Den Wirten muss ebenfalls ein Kompliment gemacht werden, wo zielgerichtet das Anliegen an die Hand nehmen. Man erwartet nun mit Spannung das Ergebnis. Es wäre gut für Burgdorf, wenn man in dieser Sache Schritte vorwärts machen könnte. Stadträtin Pieren Nadja, namens der SVP-Fraktion, informiert, dass man den so vorliegenden und formulierten Auftrag ablehnen wird. Dies nicht, weil die Stossrichtung nicht stimmen würde, sondern weil der Auftrag unklar formuliert ist. Der Auftrag verlangt vom GR zwingend, die einzelnen Punkte in das Abfallreglement einzufügen. Es ist unklar, was überhaupt Mehrweggeschirr ist. Darf ich meine Bratwurst nicht mehr auf einem Papierteller kaufen? Die Stadtratssitzung ist ein öffentlicher Anlass und bei einer Reglementsänderung dürften keine Einwegbecher mehr benützt werden, man müsste Mehrwegbecher benützen. Die SVP-Fraktion würde es begrüssen, wenn der Auftrag zurück gezogen würde. Der Auftrag müsste klarer formuliert werden. Es ist nicht unbedingt zwingend nötig, ein solch extremes restriktives Reglement zu schreiben. Es funktioniert ja gemäss Aussagen von Gemeinderat Kummer Hugo. Die Wirte machen an der Solätte in einer Woche freiwillig mit. Es soll weniger restriktiv und nicht in einer zwingenden Form umgesetzt werden. Was genau ist Mehrweggeschirr? Darf Einweggeschirr auf keinen Fall mehr verwendet werden? Es handelt sich nicht nur um Becher, sondern auch Besteck und Teller. Was wären die Folgen, wenn sich jemand nicht daran halten würde? Wie werden die einzelnen Abfallbehälter kontrolliert und was wären die Folgen? Man kann auch an die Verantwortung der Bürger und Bürgerinnen appellieren. Die SVP-Fraktion würde es begrüssen, wenn es klarer formuliert würde und deshalb wird der Auftrag abgelehnt. Gemeinderat Kummer Hugo teilt mit, dass die Einzelheiten wie Grossanlässe, öffentliche Anlässe, Mehrweggeschirr, etc. im Reglement beziehungsweise in der Verordnung festgelegt würden. Der SR hat schlussendlich das letzte Wort. Stadtrat Ritter Michael, namens der GLP, informiert, dass der Abfall bei gewissen Anlässen in Burgdorf ein Problem darstellt. Der Vorstoss hat jedoch ein paar Hacken. Stadtrat Ritter Michael kann sich zum Teil mit dem Votum von Stadträtin Pieren Nadja einverstanden erklären. Ein grosses Problem ist, dass der Begriff des öffentlichen Anlasses nicht klar ist. Der GPK-Sprecher hat bereits alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Es wird auch kein Änderungsantrag eingebracht. Über die Definition kann man bei der Genehmigung des Reglements diskutieren. Es muss jedoch aufgepasst werden, dass man sich mit den öffentlichen Anlässen kein Ei legt. Es würde eine zu grosse Anzahl von Anlässen betreffen. Es ist nicht sinnvoll, ein Abfallkonzept mit einer solchen Ausführlichkeit zu verlangen. Beim Punkt 1b besteht ein weiteres Problem. Über diesen Punkt soll getrennt abgestimmt werden, falls der Auftrag nicht zurück gezogen wird. Beim Mehrweggeschirr ist die Ökobilanz nicht ganz so klar. Bei der Stadt Bern, die dies eingeführt hat, wäre es sinnvoll nachzufragen. Es muss auch bedenkt werden, dass Mehrweggeschirr hergestellt und gereinigt werden muss und es aufwendiger ist dies zu produzieren. Solange dies nicht ganz klar oder plausibel erklärt werden kann, hat Stadtrat Ritter Michael gewisse Bedenken das Mehrweggeschirr im Reglement für öffentliche Anlässe festzulegen. Stadtratspräsident Berger Stefan informiert, dass die Abstimmung wie gewünscht einzeln durchgeführt werden kann. Stadtrat Ingold Rolf, namens der BDP-Fraktion und als Präsident der Sportkommission, teilt mit, dass die Sportkommission gewisse Sportanlässe in Burgdorf bewilligen, respektive unterstützen darf. Es ist schwierig, in diesem Zusammenhang gewisse Begriffe auseinander zu halten oder abzuschätzen, ob es sich nun um einen Grossanlass oder nur um einen Anlass handelt. Es wird nicht einfach sein, ein gewisses Niveau festzulegen, wobei jeder eigentlich weiss, wie es sein sollte. Dass es dabei um die Solätte und die Kornhausmesse geht, wird niemand bestreiten. Man stösst jedoch an Grenzen, wo man nicht recht weiss, wie die Handhabung nun sein muss. Es braucht gesunden Menschenverstand. Es ist klar, dass dies in der Verordnung ausdiskutiert werden muss. Die Präsentation des Auftrages ist ein bisschen unglücklich. Wenn der Auftrag in dieser Form überwiesen wird, müsste er auch so umgesetzt werden. Natürlich mit genauer Festlegung und Definition der Begriffe. Beim öffentlichen Anlass hat die GPK bereits den Wunsch geäussert, dass der SR dazu Stellung beziehen kann. Die GPK hat dem GR deutlich erklärt, wie der Begriff des öffentlichen Anlasses beschrieben sein muss und was verlangt wird. Für die BDP-Fraktion ist ein Grossanlass ein Anlass ab 2‘000 Personen. Wobei es schwierig wird sein, dies eindeutig festzulegen. Bei internationalen und nationalen Anlässen ist bekannt, dass Abfallstrategien und –konzepte bereits ein Thema ist. Die BDP-Fraktion möchte dem Antragssteller die Möglichkeit geben, den Auftrag zurück zu ziehen oder zu präzisieren. Gemeinderat Urech Peter teilt mit, dass die Frage nach dem zwingend verlangten Mehrweggeschirr sowie die Definition eines Grossanlasses ein Problem darstellt. Nach Auffassung von Gemeinderat Urech Peter bezieht sich der Auftrag darauf, dass der GR eine Änderung des Abfallreglements vorbereitet und dort zwingend ein Abfallkonzept vorkommen muss. Wie das aber aussieht, kann man nicht juristisch definieren. Der Auftrag hätte ein bisschen besser formuliert werden können, aber man ist sich ja grundsätzlich einig, dass man das Problem behandeln muss. Die Punkte im Auftrag wird der GR bei der Umsetzung aufnehmen. Gemeinderat Kummer Hugo teilt mit, dass der Gebrauch von Mehrweggeschirr angebracht ist, jedoch gut abgeklärt werden muss. Als Getränkehändler liefert er ja auch Bier mit Depot. Am besten wäre, wenn der Auftrag zurückgezogen und ein neu formulierter Vorstoss eingereicht wird. Die Stossrichtung des Auftrages ist okay und die diesjährige Solätte ist gesichert. Es soll nicht jetzt schnell irgendetwas erzwungen werden. Stadtrat Penner Nadaw bemerkt, dass der Wortlaut des Auftrages abgeändert werden kann. Die Stossrichtung des Auftrages wird ja im SR begrüsst. Stadtrat Penner Nadaw schlägt deshalb folgenden Wortlaut vor: 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Änderung des Abfallreglements vorzulegen, welches für öffentliche Grossanlässe zwingend ein Abfallkonzept verlangt. 2. (Mit Richtliniencharakter) Der Gemeinderat wird beauftragt, in der Region ein regionales Abfallkonzept für Grossanlässe mit der gleichen Stossrichtung zu initiieren. Stadtrat Meier Marcel bemerkt, dass bereits über Detailfragen diskutiert wird. Braucht es das überhaupt? Kann man nicht bereits die Bewilligungen mit Auflagen versehen? Stadtratspräsident Berger Stefan fragt die GFL-Fraktion, ob sie sich mit dem Antrag von Stadtrat Penner Nadaw einverstanden erklären könnten? Stadtrat Bucher Theophil, namens der GFL-Fraktion, beantragt eine zweiminütige Pause. Der Stadtrat stimmt der Pause grossmehrheitlich zu. Stadtrat Bucher Theophil, namens der GFL-Fraktion, teilt mit, dass man sich mit dem abgeänderten Wortlaut von Stadtrat Penner Nadaw einverstanden erklärt. Der Vorschlag ist im Sinn der GFLFraktion. Der SR ist grossmehrheitlich für das Anliegen, jedoch hat man das Gefühl, dass sich einige Votanten hinter Wortklauberei verstecken mussten. Man darf natürlich nicht gegen die Problematik des Littering sein. Der vorgeschlagene Antrag von Stadtrat Penner Nadaw ist gut. Der GR kann nun einen Vorschlag vorbereiten. Abstimmung Beschlussanträge 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Änderung des Abfallreglements vorzulegen, welches für öffentliche Grossanlässe zwingend ein Abfallkonzept verlangt. 2. (Mit Richtliniencharakter) Der Gemeinderat wird beauftragt, in der Region ein regionales Abfallkonzept für Grossanlässe mit der gleichen Stossrichtung zu initiieren. Der Stadtrat genehmigt mit 23 Ja und 14 Nein Stimmen bei 1 Enthaltung die Beschlussanträge. Stellungnahme des Gemeinderates vom 29. April 2013 Zu Punkt 1. Unter der Federführung der Baudirektion ist mit der Bildungsdirektion, Einwohner- und Sicherheitsdirektion, Finanzdirektion, Präsidialdirektion und den Schulen die Arbeitsgruppe Littering ins Leben gerufen worden. Bei einem Erfahrungsaustausch in Bern und Thun sind der Arbeitsgruppe die Massnahmen gegen das Littering und die Erfahrungen mit der Einführung von Mehrweggeschirr vorgestellt worden. Mit diesen Erfahrungen wird nun die Arbeitsgruppe Littering geeignete Massnahmen gegen das Littering (wie z.B. die Förderung des Abfallunterrichts in den Schulen) und die nötige Anpassung des Abfallreglements für die Einführung eines Abfallkonzepts (inkl. Verwendung von Mehrweggeschirr) bei Grossanlässen erarbeitet. Zu Punkt 2. Nach der Einführung des neuen Abfallreglements in Burgdorf wird mit den umliegenden Gemeinden ein regionales Abfallkonzept für Grossanlässe angestrebt. Antrag Aufrechterhaltung des Auftrages Protokollauszug vom 17. Juni 2013 Vorstoss 3 Stadtrat Biedermann Peter, namens der GPK, teilt mit, dass man den Antrag des GR unterstützt. Der Stadtrat beschliesst einstimmig die Aufrechterhaltung des Vorstosses 3. Stellungnahme des Gemeinderates vom 28. April 2014 Im September 2013 legte die Baudirektion dem Gemeinderat die Projektskizze für das Litteringkonzept und die Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen im Bereich der Abfallentsorgung vor. Der Gemeinderat hat der Projektskizze zugestimmt und die Baudirektion mit der Umsetzung beauftragt. Zurzeit werden mit einem externen Berater das Litteringkonzept und die Anpassung der rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Teil der Überarbeitung wird auch die Anpassung des Abfallreglementes sein, damit künftig Veranstalter von grossen Anlässen Abfallkonzepte vorgelegen müssen. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat gemäss SR-Reglement Art. 33a Abs. 2, die Erfüllungsfrist des Auftrages um zwei Jahre zu verlängern. Antrag Verlängerung der Erfüllungsfrist um zwei Jahre
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