32 Karriere 20 Sekunden Sitzungen leiten BERN. Der Kurs «So wird die Sitzung zum Erfolg» an der Volkshochschule Bern (zweimal ab dem 14.11.) zeigt, welche Arbeiten im Vorfeld einer Sitzung zu erledigen sind und welche Moderationstechniken zum Erfolg führen. NAM www.kurse.vhsbe.ch Lebenszeit MÜNCHEN. Das Buch «Work-LifeBullshit» von Thomas Vasek (Riemann-Verlag) beleuchtet die Burn-out-Debatte von einer neuen Seite. Der Autor vertritt den Standpunkt, dass Arbeit nicht per se krank mache, sondern Sinn stifte. Die Work-LifeBalance hingegen suggeriere, dass das Leben erst nach Arbeitsschluss beginne. NAM MITTWOCH, 23. OKTOBER 2013 / 20MINUTEN.CH Was der Chef alles von den Angestellten verlangen darf ZÜRICH. Überstunden, ein abgelehntes Feriengesuch, Sonntagsarbeit – das kann jedem Angestellten passieren. Doch wie weit darf der Chef dabei gehen? Überstunden Bei zusätzlichem Arbeitsanfall müssen Angestellte laut Obligationenrecht Überstunden leisten. Der Arbeitgeber muss jedoch eine Zumutbarkeitsgrenze einhalten und die Mehrarbeit darf sich nicht negativ auf Ihre Gesundheit oder Ihre Leistungsfähigkeit auswirken. Andernfalls dürfen Sie sich wehren. Die Überstunden können durch Freizeit oder einen Lohnzuschlag von 25% abgegolten werden. Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist grundsätzlich untersagt. In Branchen wie Gastbetrieben oder Spitälern gibt es aber Spezialregelungen. Bei dringendem Bedarf kann Ihr Chef Sie ebenfalls ins Geschäft bitten. Dafür braucht er aber eine Sonderbewilligung und Ihre Zustimmung. Sie erhalten einen Lohnzuschlag von 50% und dürfen die zusätzliche Arbeitszeit kompensieren: Bei Arbeitseinsätzen unter fünf Stunden wird 1:1 kompensiert, bei über fünf Stunden haben Sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Ferien Mindestens vier Wochen bezahlte Ferien darf jeder Arbeitnehmer pro Jahr beziehen – bis zum 20. Geburtstag sogar fünf. Schöpfen Sie in einem Jahr nicht alle Tage aus, gehen diese nicht verloren: Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der Arbeitgeber darf den Zeit- punkt der Ferien festsetzen, muss dabei aber auf die Ferienwünsche seiner Angestellten Rücksicht nehmen. Dienstreisen Auf Dienstreise begibt sich ein Arbeitnehmer dann, wenn er an einem anderen als seinem vertraglich vereinbarten Arbeitsort arbeiten geht. Die zusätzliche Wegzeit über den normalen Arbeitsweg hinaus zählt dabei zur Arbeitszeit – Sie müssen dafür also nicht Ihre Freizeit opfern. NATHALIE C. MARING www.randomhouse.de Marketing ZÜRICH. Durch zunehmende Konkurrenz gewinnt ein professionelles Marketing für Restaurants an Bedeutung. Das Sminar von Gastro Zürich am 25./26.11. vermittelt Grundlagen sowie effiziente Analysetools. NAM www.gastrozuerich.ch/ bildungszentrum/ Personalverleih ZÜRICH. Staff Finder, der Justin-time-Personalverleih für temporäre Stundenarbeit, hat sein Kundenportfolio weiter ausgebaut. So nutzen nun über 1300 Arbeitgeber die Plattform, um Personal für Temporäreinsätze zu finden. NAM www.staff-finder.jobs Die Arbeitszeit in der Schweiz Wenn Sie arbeiten, haben Sie zwischendurch Anspruch auf eine Pause: ■ 15 Minuten, wenn Sie mehr als fünfeinhalb Stunden am Tag arbeiten. ■ 30 Minuten bei mehr als sieben Stunden. ■ Und ganze 60 Minuten bei mehr als neun Stunden. Ausserdem haben Angestellte Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinanderfolgenden Stunden. Ausnahmsweise darf bei erwachsenen Angestellten die Ruhezeit auf acht Stunden herabgesetzt werden. NAM Der Arbeitgeber darf bei Bedarf von seinen Angestellten Überstunden fordern. FOTOLIA Sorgenecke für Lehrlinge Überstunden dank der Schule? Michael Kraft, Verantwortlicher Jugendpolitik und -beratung KV Schweiz. In meinem Lehrvertrag steht, dass die Zeit in der Schule als Arbeitszeit gezählt wird. An einem Tag bin ich fast zwölf Stunden in der Schule! Eigentlich wäre der Unterricht schon früher zu Ende, ich besuche aber noch Freikurse. Kann ich die Stunden, die meine Arbeitszeit überschreiten, als Überstunden aufschreiben? LUCA Nein, diese Schulstunden werden nicht als Überstunden gezählt. Ein Schultag wird als ein «normaler» Arbeitstag gerechnet. Besuchst du also an einem Tag acht Schullektionen, so kannst du einen ganzen Arbeitstag aufschreiben. Wird in deinem Lehrbetrieb zum Beispiel 42 Stunden in der Woche gearbeitet, wären das 8,4 Stunden, die du eintragen darfst. Besuchst du hingegen nur am Morgen die Schule, kannst du nur einen halben Arbeitstag aufschreiben und musst am Nachmittag in deinem Lehrbetrieb arbeiten. Ein Schultag, auch wenn du neun Lektionen besuchen musst, zählt jedoch immer nur als ein normaler Arbeitstag. «Überzählige» Schulstunden kannst du nicht im Betrieb kompensieren, denn die Schule ist fixer Bestandteil deiner Ausbildung. Falls du unter 18 bist, gibt es einige wichtige Regelungen, die dich schützen: Pro Tag darfst du maximal neun Schullektionen haben, inklusive Freiund Stützkursen. Zwischenstunden und die Mittagszeit werden nicht zu den neun Lektionen gerechnet. Hast du also eine Stunde Mittagspause und noch einen Unterbruch zwi- schen der Schule und deinem Freikurs, kann dein Tag tatsächlich lang werden. Würden mehr als neun Schullektionen auf deinem Stundenplan stehen, wäre das nicht erlaubt. Damit du dich zwischen den Tagen erholen kannst, stehen dir als jugendlichem Arbeitnehmer ausserdem mindestens zwölf Ruhestunden zu. Endet dein Schultag erst um 19.30 Uhr, so musst du frühestens um 7.30 Uhr am nächsten Morgen wieder im Betrieb deine Arbeit beginnen. MICHAEL KRAFT
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