28.05.2014 Pflegekammern – was das für die Pflege bedeutet DBfK Bundesverband e.V. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Tel. 030-2191570 [email protected] www.dbfk.de Franz Wagner Bundesgeschäftsführer DBfK Pflegekammer Chance oder überflüssige Bürokratie? 2 1 28.05.2014 Auftrag der Pflegekammer ist der Schutz der Öffentlichkeit vor unsachgemäßer Pflege Dieser wird verfassungsrechtlich höher bewertet als das Grundrecht der Berufsfreiheit der Pflegefachpersonen. 3 Nutzen der Pflegekammer für Öffentlichkeit • Qualität in der Pflege • Transparenz pflegerischer Leistungen • Gewährleistung professioneller Pflege • Gewährleistung von Anwaltschaft • Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen • Beratung • Informationsdienst 4 2 28.05.2014 Nutzen der Pflegekammer für Berufsangehörige • Selbstbestimmung über zentrale Elemente des Berufes • Weiterbildungsregelungen • Schiedsstellen / Gutachten • Berufsstatistik • Mandat für alle Berufsangehörigen zu sprechen, • dadurch politisch und gesellschaftlich größerer Einfluss und damit • mittelbar bessere Rahmenbedingungen 5 Rechtsstatus von Kammern Kammern sind: Körperschaften öffentlichen Rechts mit dem Auftrag der beruflichen Selbstverwaltung. Das heißt, der Staat überträgt eigentlich ihm vorbehaltene Rechte auf die Kammer. 6 3 28.05.2014 Zulässigkeit von Pflegekammern 1994 M. Plantholz „Rechtliche Probleme und Möglichkeiten zur Errichtung einer Pflegekammer auf Landesebene“ 1997 O. Seewald „Die Verfassungsmäßigkeit der Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im Freistaat Bayern“ 1998 M. Plantholz „Funktionelle Selbstverwaltung des Gesundheitswesens im Spiegel der Verfassung“ 2008 G. Igl „Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeiten – Voraussetzungen und Anforderungen“ 7 Mitglieder der Pflegekammer Berufsangehörige, die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen In einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben (wer im Land arbeitet – Rh-Pfalz; wer im Land lebt oder arbeitet - BY 8 4 28.05.2014 Konsequenzen für Pflegefachpersonen Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend: • Berufsgruppenangehörige (Pflegefachpersonen mit Berufszulassung) sind zur Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtet Kammer erhebt Mitgliedsbeitrag: • Eine Kammer finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder 9 „Niemand kann Pflege besser definieren und regulieren als die Pflegenden selbst.“ 10 5 28.05.2014 Aufgaben der Pflegekammer • Die Kammer beschließt eine verbindliche Berufsordnung Berufsbild und Berufsaufgaben Berufspflichten wie Schweige-, Dokumentations-, Mitteilungspflicht Regelungen zur Fortbildung und Qualitätssicherung Ethische und qualitative Richtlinien für pflegerisches Handeln • Die Kammer übernimmt die Berufsaufsicht 11 Aufgaben der Pflegekammer Registrierung der Berufsangehörigen Statistik und Erhebung von Strukturdaten Weiterbildungsordnung Abnahme von Prüfungen Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten Benennung von Gutachtern und Sachverständigen • Beteiligung bei Gesetzgebung und bei pflegerischen Anliegen • • • • • • 12 6 28.05.2014 Was kann eine Pflegekammer nicht leisten? • Die Pflegekammer vertritt keine fachlich motivierten – verbandspolitischen Aufgaben und kann die Berufsverbände nicht ersetzen • Sie hat keine Tarifautonomie, d.h. sie kann keine Tarifverträge aushandeln • Altersversorgung der Mitglieder ist nicht geplant/zulässig • keine Übernahme des „Pflege-TÜVs“ nach SGB XI 13 Dreiklang von Gewerkschaft Berufsverband Kammer Gute Pflege durch gute Rahmenbedingungen 14 7 28.05.2014 Aktueller Stand Niedersachsen: 2012 knapp 70% der Befragten haben für die Errichtung einer Pflegekammer gestimmt; Gesetzentwurf 2014 erwartet Schleswig-Holstein: 2013 Befragung ergibt Zustimmung von 51% (viele Unentschlossene); Ministerium bereitet Gesetzentwurf für 2014 vor Rheinland-Pfalz: 2013 über 75% der Befragten haben sich für eine Pflegekammer ausgesprochen; Gesetzentwurf liegt Landtag vor; Gründungsausschuss nimmt voraussichtlich am 1.1.2015 Arbeit auf Bayern: 2013 Befragung – knappe Mehrheit für Zustimmung; weiterer Prozess ist offen Hamburg: bei Befragung Mehrheit gegen Pflegekammer. Mecklenburg-Vorpommern Befragung als Teil der Sozialbefragung Berlin: Befragung geplant 15 Aktueller Stand Niedersachsen: Ergebnis Befragung und Rechtsgutachten Pflegekammer des Sozialministeriums unter http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/soziales/ pflegeversicherung/pflegekammer/pflegekammerniedersachsen-110014.html 16 8 28.05.2014 Zentrales Problem Viele Uninformierte in der Berufsgruppe 17 Errichtung einer Kammer • Verabschiedung des Kammergesetzes durch Landtag • Gesundheitsministerium bestellt Gründungsoder Errichtungsausschuss • Dieser beschließt vorläufige Wahlordnung sowie Satzung, Beitrags-, Melde- und ggf. Berufsordnung • Wahl zur ersten Delegiertenversammlung und Wahl des ersten Vorstands nach gesetzlicher Frist (1-1,5 Jahre) • Rechtsaufsicht bei Gesundheitsministerium des Landes 18 9 28.05.2014 Ausblick • Pflegekammern sollen dafür sorgen, dass die Berufsangehörigen gut qualifiziert sind und ihrem ethischen und fachlichen Standard entsprechend arbeiten • Pflegekammern sollen sich dafür einsetzen, dass die pflegerische Perspektive bei politischen Entscheidungen stärker zum Tragen kommen • Nicht alle Probleme der Pflegeberufe lassen sich mit der Pflegekammer lösen • Es bedarf weiterer Anstrengungen um die Bedingungen der pflegerischen Arbeit zu verbessern 19 Will die Frau, die Schwester, nicht wie bisher Amboss sein, muss sie eiligst anfangen Hammer zu werden und nicht mehr ihr Geschick willenlos aus den Händen anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten. Agnes Karll, 1908 20 10 28.05.2014 Gemeinsam… Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.pflegekammer-jetzt.de www.dbfk.de [email protected] 21 11
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