Pflegekammern – was das für die Pflege bedeutet

28.05.2014
Pflegekammern –
was das für die
Pflege bedeutet
DBfK Bundesverband e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. 030-2191570
[email protected]
www.dbfk.de
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer DBfK
Pflegekammer
Chance oder überflüssige
Bürokratie?
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Auftrag der Pflegekammer
ist der Schutz der Öffentlichkeit vor unsachgemäßer
Pflege
Dieser wird verfassungsrechtlich höher bewertet als
das Grundrecht der Berufsfreiheit der Pflegefachpersonen.
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Nutzen der Pflegekammer
für Öffentlichkeit
• Qualität in der Pflege
• Transparenz pflegerischer Leistungen
• Gewährleistung professioneller Pflege
• Gewährleistung von Anwaltschaft
• Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung
von Sachverständigen
• Beratung
• Informationsdienst
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Nutzen der Pflegekammer
für Berufsangehörige
• Selbstbestimmung über zentrale Elemente des
Berufes
• Weiterbildungsregelungen
• Schiedsstellen / Gutachten
• Berufsstatistik
• Mandat für alle Berufsangehörigen zu sprechen,
• dadurch politisch und gesellschaftlich größerer
Einfluss und damit
• mittelbar bessere Rahmenbedingungen
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Rechtsstatus von Kammern
Kammern sind:
Körperschaften öffentlichen Rechts
mit dem Auftrag der beruflichen Selbstverwaltung.
Das heißt, der Staat überträgt eigentlich ihm
vorbehaltene Rechte auf die Kammer.
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Zulässigkeit von
Pflegekammern
1994 M. Plantholz „Rechtliche Probleme und
Möglichkeiten zur Errichtung einer Pflegekammer
auf Landesebene“
1997 O. Seewald „Die Verfassungsmäßigkeit der
Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im
Freistaat Bayern“
1998 M. Plantholz „Funktionelle Selbstverwaltung
des Gesundheitswesens im Spiegel der Verfassung“
2008 G. Igl „Weitere öffentlich-rechtliche
Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeiten
– Voraussetzungen und Anforderungen“
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Mitglieder der Pflegekammer
Berufsangehörige, die eine Erlaubnis zum Führen
der Berufsbezeichnung als
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen,
Altenpfleger/innen
In einzelnen Bundesländern unterschiedliche
Vorgaben (wer im Land arbeitet – Rh-Pfalz; wer
im Land lebt oder arbeitet - BY
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Konsequenzen für
Pflegefachpersonen
Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend:
• Berufsgruppenangehörige (Pflegefachpersonen
mit Berufszulassung) sind zur Mitgliedschaft in
einer Kammer verpflichtet
Kammer erhebt Mitgliedsbeitrag:
• Eine Kammer finanziert sich aus den Beiträgen
ihrer Mitglieder
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„Niemand
kann Pflege besser
definieren und regulieren
als die Pflegenden selbst.“
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Aufgaben der Pflegekammer
•
Die Kammer beschließt eine verbindliche
Berufsordnung
 Berufsbild und Berufsaufgaben
 Berufspflichten wie Schweige-,
Dokumentations-, Mitteilungspflicht
 Regelungen zur Fortbildung und
Qualitätssicherung
 Ethische und qualitative Richtlinien für
pflegerisches Handeln
•
Die Kammer übernimmt die Berufsaufsicht
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Aufgaben der Pflegekammer
Registrierung der Berufsangehörigen
Statistik und Erhebung von Strukturdaten
Weiterbildungsordnung
Abnahme von Prüfungen
Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten
Benennung von Gutachtern und
Sachverständigen
• Beteiligung bei Gesetzgebung und bei
pflegerischen Anliegen
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Was kann eine Pflegekammer
nicht leisten?
• Die Pflegekammer vertritt keine fachlich
motivierten – verbandspolitischen Aufgaben
und kann die Berufsverbände nicht ersetzen
• Sie hat keine Tarifautonomie, d.h. sie kann
keine Tarifverträge aushandeln
• Altersversorgung der Mitglieder ist nicht
geplant/zulässig
• keine Übernahme des „Pflege-TÜVs“ nach SGB
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Dreiklang von
Gewerkschaft
Berufsverband
Kammer
Gute Pflege durch gute
Rahmenbedingungen
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Aktueller Stand
Niedersachsen: 2012 knapp 70% der Befragten haben für die
Errichtung einer Pflegekammer gestimmt; Gesetzentwurf 2014 erwartet
Schleswig-Holstein: 2013 Befragung ergibt Zustimmung von 51%
(viele Unentschlossene); Ministerium bereitet Gesetzentwurf für 2014
vor
Rheinland-Pfalz: 2013 über 75% der Befragten haben sich für eine
Pflegekammer ausgesprochen; Gesetzentwurf liegt Landtag vor;
Gründungsausschuss nimmt voraussichtlich am 1.1.2015 Arbeit auf
Bayern: 2013 Befragung – knappe Mehrheit für Zustimmung; weiterer
Prozess ist offen
Hamburg: bei Befragung Mehrheit gegen Pflegekammer.
Mecklenburg-Vorpommern Befragung als Teil der Sozialbefragung
Berlin: Befragung geplant
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Aktueller Stand
Niedersachsen:
Ergebnis Befragung und Rechtsgutachten Pflegekammer des
Sozialministeriums unter
http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/soziales/
pflegeversicherung/pflegekammer/pflegekammerniedersachsen-110014.html
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Zentrales Problem
Viele Uninformierte in der Berufsgruppe
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Errichtung einer Kammer
• Verabschiedung des Kammergesetzes durch
Landtag
• Gesundheitsministerium bestellt Gründungsoder Errichtungsausschuss
• Dieser beschließt vorläufige Wahlordnung sowie
Satzung, Beitrags-, Melde- und ggf.
Berufsordnung
• Wahl zur ersten Delegiertenversammlung und
Wahl des ersten Vorstands nach gesetzlicher
Frist (1-1,5 Jahre)
• Rechtsaufsicht bei Gesundheitsministerium des
Landes
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Ausblick
• Pflegekammern sollen dafür sorgen, dass die
Berufsangehörigen gut qualifiziert sind und
ihrem ethischen und fachlichen Standard
entsprechend arbeiten
• Pflegekammern sollen sich dafür einsetzen,
dass die pflegerische Perspektive bei politischen
Entscheidungen stärker zum Tragen kommen
• Nicht alle Probleme der Pflegeberufe lassen sich
mit der Pflegekammer lösen
• Es bedarf weiterer Anstrengungen um die
Bedingungen der pflegerischen Arbeit zu
verbessern
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Will die Frau, die Schwester, nicht wie
bisher Amboss sein, muss sie eiligst
anfangen Hammer zu werden und nicht
mehr ihr Geschick willenlos aus den
Händen anderer zu nehmen, sondern es
selbst zu gestalten.
Agnes Karll, 1908
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Gemeinsam…
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
www.pflegekammer-jetzt.de
www.dbfk.de
[email protected]
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