Was auch noch gut ankommt … Unterstützung der Mitarbeiter - DBfK

Was auch noch gut ankommt …
Zugegeben, noch sind solche Angebote rar in den Stellenanzeigen, mit denen in Deutschland Pflegefachpersonen gesucht
werden. Die Industrie ist da schon deutlich fortschrittlicher und hat die Zeichen der Zeit längst erkannt. Aber vereinzelt findet man auch in Pflegefachzeitschriften
oder Online-Stellenbörsen unter der Rubrik „Wir bieten“ übertarifliche, zusätzliche Arbeitgeberleistungen, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessant und lukrativ sind. In manchen Fällen
gelten die Vergünstigungen sogar nicht nur für die Beschäftigten selbst, sondern können auch von
deren nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden. Einige Beispiele:
Geld: Tariflohn sollte selbstverständlich und die Basis sein; Erfolgs- und/oder Unternehmensbeteiligung; Bonuszahlungen; Prämien; leistungsorientierte Vergütungsanteile (im engen Zusammenhang mit dem Wunsch nach authentischer Leistungsbewertung; in Dienstleistungsunternehmen
stellt sich allerdings immer wieder das Problem der Messkriterien; die Mitarbeiter wünschen sich
Gerechtigkeit, Leistungsträger möchten belohnt und Anreize müssen gesetzt werden).
Rabatte: Durch den Arbeitgeber vermittelte günstige Rahmenverträge für Versicherungen; ermäßigte Tickets für Veranstaltungen (Sport, Theater, Musical…); preisgünstiges Einkaufen von Körperpflegemitteln, Babynahrung, Babywindeln, Inkontinenzprodukten oder nicht rezeptpflichtigen
Medikamenten über die Klinikapotheke.
Verpflegung: Kostenlose Snacks und Getränke bei der Arbeit; Zuschuss zum oder kostenloses
Mittagessen in der Unternehmenskantine; Mahlzeiten zum Mitnehmen.
Unterstützung der Mitarbeiter in Notsituationen: Z.B. bei Krankheit, Verschuldung, Folgen von Naturkatastrophen, Kriminalitätsopfern …; in Form von zinslosen Darlehen, Sonderurlaub, Coaching, Wohnungsbeschaffung, Sucht- und Krisenberatung…
Betriebliche Altersvorsorge: Nach einer gesetzlichen Neuregelung in 2002 hat nun jede/r
Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts für sie/ihn in einen Vertrag einzahlt. Damit soll die Quote der Betriebsrentner/innen steigen, um die in der gesetzlichen Rente drohenden Lücken zu schließen. Umwandlung
bedeutet in diesem Fall: Bis zu 2640 Euro vom Bruttolohn (4% der Beitragsbemessungsgrenze)
können Beschäftigte pro Jahr erhalten, ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Vorausgesetzt, sie zahlen das Geld in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag ein, wandeln diesen
Gehaltsanteil also in einen Rentensparvertrag um. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (unter www.gesetze-im-internet-de/betravg/index.html) kennt fünf mögliche
Formen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Hilfen rund ums Wohnen: Preisgünstige Personalappartments, Mietzuschuss, Wohnungsvermittlung, Umzugsplanung, Zuschuss zu oder Übernahme der Umzugskosten, Handwerkerservice, Wäscheservice (Betriebswäscherei kann auch privat genutzt werden), Hol- und Bringedienst
zu Kita und Schulen, Kinderbetreuung entsprechend der Schichtzeiten.
Fördern von Spaß und Teamgeist: Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Sommerfest, Abteilungsfest, Unternehmensmannschaften, Marathon-Teams, Mitarbeiterhobbygruppen, Rentnertreff, Mitarbeiterstammtisch, gemeinsames Feiern von Erfolgen.
Gute Kommunikationskultur: Betriebsversammlungen, Mitarbeiterzeitschrift, Intranet …
inkl. erforderlicher Arbeitszeit zur Nutzung; Sicherstellung, dass Informationen ankommen (z.B. bei
Nachtarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund).
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK
Sonstige Anreize: Regelmäßige Auszeichnungen (Mitarbeiter/in des Monats), ArbeitgeberZuschuss zu Gesundheitskosten (Zahnersatz, Brille, alternative Therapien wie z.B. Akupunktur,
Gebühren Fitnesscenter), Beihilfen für Hochzeit und Geburt, innovative Gestaltung von Elternzeit,
Wiedereinstiegskonzepte, Rückkehrgarantien, Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr, kostenloser Mitarbeiterparkplatz, Freistellung (begrenzte Stundenzahl pro Jahr) für gemeinnützige ehrenamtliche Arbeit, Hausaufgabenbetreuung, Ehrung für langjährige Mitarbeit, Blumenstrauß zur Begrüßung neuer Mitarbeiter/innen, Kongressbesuche, Raucherentwöhnungsprogramm, Fahrsicherheitstraining, Sprachkurs, Wellnesstage, Einkaufsgutscheine als Geburtstagsgeschenk.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung
zum Ausdruck zu bringen, pflegerische Arbeitgeber haben da durchaus noch aufzuholen. In der
Regel können solche Arbeitgeberleistungen auch steuermindernd eingesetzt werden, so profitieren
beide Seiten davon. Nebenleistungen und ihre Wirkung sind allerdings gesellschaftlichen Entwicklungen unterworfen. Während einige an Bedeutung gewinnen, werden andere mit der Zeit unwichtiger.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK