PATIENTENSCHUTZ Nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung: Was tun? Was nützt mir eine Mitgliedschaft? Wie kann ich mich absichern? Kaum war das – vereinfacht ausgedrückt – Gesetz zur Patientenverfügung am 1. September 2009 in Kraft getreten, hatten Mitglieder nichts Besseres zu tun als ihre Mitgliedschaft bei der DGHS sofort zu kündigen, frei nach dem Motto: „Jetzt haben wir ja ein Gesetz, da brauche ich die DGHS nicht mehr.“ Sofern eine Kündigung nicht aus rein finanziellen Beweggründen erfolgt ist, scheint ein solches Vorgehen lediglich auf den ersten Erfolg einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung ausgerichtet zu sein: Es ist das alte Lied eines kurzfristigen und auf das eigene Ego ausgerichteten Denkens, das nicht nach den späteren Folgen fragt. Ein lateinisches Sprichwort bringt dies in knappen Worten auf den Punkt: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem („Was immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende.“). dealerweise sollte jedoch mit einer Mitgliedschaft in der DGHS der Blick nicht nur auf die persönlichen Vorteile gerichtet sein, sondern jedes Mitglied und vor allem jeder an einer Mitgliedschaft interessierte Bürger sollte sich fragen, inwieweit er dadurch die Idee der DGHS als Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation allgemein unterstützen kann, frei nach dem berühmten Wort von John F. Kennedy: „Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannst!“ Trotz einer gesetzlichen Regelung im Bereich Patientenverfügung gilt es nicht nachzulassen im Bemühen, eine umfassende gesetzliche Regelung des Gesamtkomplexes Sterbebegleitung und -hilfe einzufordern, ein Ziel, für das sich die DGHS bereits seit Jahren einsetzt und das in den Rechtspolitischen Leitsätzen und Vorschlägen der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe auch konkret ausformuliert wurde. sen (wir berichteten). Selbstverständlich werden sowohl Mitglieder als auch Angehörige sachkundig darüber informiert, wie mit einer Patientenverfügung umzugehen ist bzw. wie sie im Ernstfall umgesetzt werden kann. I Vorteil einer Mitgliedschaft ist u. a., dass die DGHS über Formulare von Patientenverfügungen bzw. Patientenschutzbriefen hinaus ihren Mitgliedern rechtlichen Beistand bei der Durchsetzung solcher Willensverfügungen anbietet, notfalls auch mit Rechtsanwalt und vor Gericht. Dies wurde von den Delegierten der DGHS auf zwei Hauptversammlungen beschlos- 56 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010-1 Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der DGHS ist die innovative Entwicklung des Notfall-Ausweises (vgl. diese HLS, S. 4 ff. und nach S. 58 Umschlag innen), den keine andere Organisation in Deutschland in Wie orientierungslos in der Wüstenei, gefährdet von schlechterem Wetter im Leben – so sind Bürger ohne Patientenschutzbrief. Die DGHS gibt Aufklärung, Orientierung und regt an, auf den inneren Kompass rechtzeitig zu achten. Bild: Schobert Hilfe notfalls mit Rechtsanwalt und vor Gericht Und wenn der Notfall am Sonntag wäre? zugang verfügt. Der Notfall-Ausweis stellt eine Ergänzung zu den Notfallaufklebern (in der Patientenschutzmappe enthaltene Aufkleber in Neongelb, die z. B. auf dem Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte angebracht werden können und auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und die telefonische Rück-fragemöglichkeit bei der DGHS hinweisen) dar, denn die Abfragemöglichkeit ist hier nicht eingeschränkt. Bislang haben erstaunlich wenige DGHSMitglieder dieses Angebot genutzt, obwohl bereits in früheren Jahren, als es diesen Notfall-Ausweis noch nicht gab, von etlichen eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der DGHS gefordert wurde. Begründung war damals, dass im Notfall die Abrufbarkeit von Willensverfügungen gewährleistet sein müsse. Aber wie das so häufig ist im Leben: Hat man erreicht, was man gefordert hatte, sind die Dinge nicht mehr interessant. Dabei kann es nicht an den Kosten von € 5,-- (Jahresgebühr!) liegen, denn diese Summe deckt gerade knapp die Unkosten ab, die die DGHS für die Einrichtung, Weiterentwicklung und ständige Aktualisierung hat. dieser Form derzeit anbietet. Dieser Notfall-Ausweis im praktischen Scheckkartenformat wurde entwickelt, damit Krankenhäuser und Ärzte rund um die Uhr auf die vom jeweiligen Mitglied hinterlegten Verfügungen zugreifen können – unabhängig von Bürozeiten, von jedem beliebigen Ort aus, der über einen Internet- Dieses Angebot der DGHS soll in Zukunft noch weiter ausgebaut werden. Derzeit sind intensive Überlegungen im Gange, wie und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, damit noch mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen können. wi
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