Nach der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung: Was tun?

PATIENTENSCHUTZ
Nach der gesetzlichen Regelung der
Patientenverfügung: Was tun?
Was nützt mir eine Mitgliedschaft? Wie kann ich mich absichern?
Kaum war das – vereinfacht ausgedrückt – Gesetz zur Patientenverfügung am
1. September 2009 in Kraft getreten, hatten Mitglieder nichts Besseres zu tun
als ihre Mitgliedschaft bei der DGHS sofort zu kündigen, frei nach dem Motto:
„Jetzt haben wir ja ein Gesetz, da brauche ich die DGHS nicht mehr.“ Sofern
eine Kündigung nicht aus rein finanziellen Beweggründen erfolgt ist, scheint ein
solches Vorgehen lediglich auf den ersten Erfolg einer gesetzlichen Regelung
der Patientenverfügung ausgerichtet zu sein: Es ist das alte Lied eines kurzfristigen und auf das eigene Ego ausgerichteten Denkens, das nicht nach den
späteren Folgen fragt. Ein lateinisches Sprichwort bringt dies in knappen Worten auf den Punkt: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem („Was immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende.“).
dealerweise sollte jedoch mit einer Mitgliedschaft in der DGHS der Blick nicht
nur auf die persönlichen Vorteile gerichtet
sein, sondern jedes Mitglied und vor allem
jeder an einer Mitgliedschaft interessierte
Bürger sollte sich fragen, inwieweit er dadurch die Idee der DGHS als Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation allgemein unterstützen kann,
frei nach dem berühmten Wort von John F.
Kennedy: „Frage nicht, was Dein Land für
Dich tun kann, sondern was Du für Dein
Land tun kannst!“ Trotz einer gesetzlichen
Regelung im Bereich Patientenverfügung
gilt es nicht nachzulassen im Bemühen,
eine umfassende gesetzliche Regelung des
Gesamtkomplexes Sterbebegleitung und
-hilfe einzufordern, ein Ziel, für das sich
die DGHS bereits seit Jahren einsetzt und
das in den Rechtspolitischen Leitsätzen
und Vorschlägen der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbebegleitung
und -hilfe auch konkret ausformuliert
wurde.
sen (wir berichteten). Selbstverständlich
werden sowohl Mitglieder als auch Angehörige sachkundig darüber informiert, wie
mit einer Patientenverfügung umzugehen
ist bzw. wie sie im Ernstfall umgesetzt werden kann.
I
Vorteil einer Mitgliedschaft ist u. a., dass
die DGHS über Formulare von Patientenverfügungen bzw. Patientenschutzbriefen hinaus ihren Mitgliedern rechtlichen
Beistand bei der Durchsetzung solcher
Willensverfügungen anbietet, notfalls auch
mit Rechtsanwalt und vor Gericht. Dies
wurde von den Delegierten der DGHS
auf zwei Hauptversammlungen beschlos-
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Humanes Leben · Humanes Sterben 2010-1
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der
DGHS ist die innovative Entwicklung des
Notfall-Ausweises (vgl. diese HLS, S. 4 ff.
und nach S. 58 Umschlag innen), den keine
andere Organisation in Deutschland in
Wie orientierungslos
in der Wüstenei,
gefährdet von
schlechterem Wetter
im Leben – so sind
Bürger ohne Patientenschutzbrief. Die
DGHS gibt Aufklärung, Orientierung
und regt an, auf den
inneren Kompass
rechtzeitig zu achten.
Bild: Schobert
Hilfe notfalls mit Rechtsanwalt und vor Gericht
Und wenn der Notfall am
Sonntag wäre?
zugang verfügt. Der Notfall-Ausweis stellt
eine Ergänzung zu den Notfallaufklebern
(in der Patientenschutzmappe enthaltene
Aufkleber in Neongelb, die z. B. auf dem
Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte angebracht werden können und auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und die telefonische
Rück-fragemöglichkeit bei der DGHS
hinweisen) dar, denn die Abfragemöglichkeit ist hier nicht eingeschränkt. Bislang haben erstaunlich wenige DGHSMitglieder dieses Angebot genutzt,
obwohl bereits in früheren Jahren, als es
diesen Notfall-Ausweis noch nicht gab,
von etlichen eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der DGHS gefordert wurde.
Begründung war damals, dass im Notfall
die Abrufbarkeit von Willensverfügungen
gewährleistet sein müsse. Aber wie das so
häufig ist im Leben: Hat man erreicht, was
man gefordert hatte, sind die Dinge nicht
mehr interessant. Dabei kann es nicht an
den Kosten von € 5,-- (Jahresgebühr!) liegen, denn diese Summe deckt gerade
knapp die Unkosten ab, die die DGHS
für die Einrichtung, Weiterentwicklung
und ständige Aktualisierung hat.
dieser Form derzeit anbietet. Dieser Notfall-Ausweis im praktischen Scheckkartenformat wurde entwickelt, damit Krankenhäuser und Ärzte rund um die Uhr
auf die vom jeweiligen Mitglied hinterlegten Verfügungen zugreifen können – unabhängig von Bürozeiten, von jedem beliebigen Ort aus, der über einen Internet-
Dieses Angebot der DGHS soll in Zukunft noch weiter ausgebaut werden. Derzeit sind intensive Überlegungen im
Gange, wie und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, damit noch
mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen
können.
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