Mietzinserhöhung: Was ist besonders zu beachten? - Rudolf & Bieri

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REGION
6. März 2008
Fokus
Umstrittene Wegweisungsnorm
Neue Regionalpolitik:
Beiträge zugesichert
LUZERN – An den beiden ersten Tagen
der Märzsession hat der Kantonsrat 10
von 45 Geschäften sowie zwei dringliche Vorstösse behandelt. Drei Geschäfte haben die Debatten geprägt:
Die neue Wegweisungsnorm, die wegweisenden Vorstellungen der Regierung im Legislaturprogramm 2007 bis
2011 und der Planungsbericht über die
Berufsfachschulplanung.
Die Volksinitiative der Grünen Luzern
«Weg vom Öl – hin zu erneuerbaren
Energien» wird auch nach zweiter Lesung dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Hingegen soll der Gegenvorschlag
der Regierung, welcher die Anliegen der
Volksinitiative weitgehend aufnimmt,
zur Annahme empfohlen werden.
Beim Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege störten sich der Regierungsrat, die Ratslinke und die SVP an
der Ausdehnung des Fristenstillstandes.
Neu soll auch im Sommer ein Fristenstillstand gelten. Die Gegner dieser Änderung befürchten Nachteile für die
Klientinnen und Klienten. Die Mehrheit
des Kantonsrates entschied sich mit einer ähnlichen Argumentation für die
neue Fristentstillstandsregelung.
Wegweisungsnorm
Mehrere Motionen hatten im vergangenen Jahr Massnahmen gegen die immer
massloser und rücksichtsloser werdende Nutzung des öffentlichen Raumes
gefordert. Die Regierung unterbreitete
nun die entsprechenden Vorschläge. Die
Bestimmungen betreffend Littering und
unbefugtem Plakatieren fanden breite
Zustimmung.
Heftig umstritten war jedoch die
neue Wegweisungsnorm. Es wurde sowohl die Notwendigkeit der Anpassung
an sich in Frage gestellt, dann weiter
Urs
Thumm
SP-Kantonsrat
Rothenburg
deren Umsetzbarkeit, die weitere Zusatzbelastung einer bereits überlasteten
Polizei und schliesslich auch noch das
Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Die Mehrheit des Rates und die Regierung hoben hingegen den Handlungsbedarf hervor. Nicht nur die Politik, sondern auch die Bevölkerung hat
gemäss Umfragen griffige Massnahmen
gg
Der Kantonsrat will gegen unbefugtes Plakatieren und Littering vorgehen.
verlangt, wie Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli betonte. Zudem
werde die Regierung mit dem Polizeibericht und dem Massnahmenkonzept gegen Jugendgewalt, wie in der Motion
von Giorgio Pardini, SP, gefordert, schon
in diesem Frühjahr aufzeigen, dass die
entsprechenden präventiven Massnahmen eingeleitet werden. Mit deutlicher
Mehrheit entschied der Kantonsrat in
erster Lesung, die Gesetzesänderung in
einer einzigen Vorlage einzuführen.
Wegweisendes Legislaturprogram
Wohin soll die politische Reise des Kantons Luzern in der laufenden Legislatur
2007 bis 2011 gehen? Das Legislaturprogramm gibt dazu die entsprechenden
Antworten. Treffend meinte Walter
Stucki als Präsident der vorberatenden
Planungs- und Finanzkommission:
«Alle finden etwas Gutes, aber haben
unterschiedliche Vorstellungen.»
Regierungspräsident Dr. Markus
Dürr hob hervor, dass der Kanton sich
im Aufbruch befindet. Die Regierung
werde die bewährte Politik weiterverfolgen. Die vielen Planungsberichte zu fast
allen politischen Bereichen bilden dazu
die Handlungsgrundlagen. Dazu gehört
die Fortführung des bisherigen Reformkurses und der Mut zu konsequenten
Entscheiden. Das heisst konkret, dass
der Kanton auf zwei Zentren baut,
Agglomeration Luzern und Region Sursee, und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhang fördern will. Der
Kantonsrat nahm das Legislaturprogamm nach geführter Diskussion zur
Kenntnis.
Berufsfachschulplanung
Noch ist die Behandlung nicht abgeschlossen, aber ein wesentlicher Entscheid ist bereits gefällt: Mit 62:39 Stimmen wurde die Bemerkung der EBKK,
welche die alternative Variante und somit eine stärkere Berücksichtigung regionalpolitischer Interessen forderte,
unterstützt.
Die Beratung wird am kommenden
Montag fortgesetzt.
Medienvielfalt gestärkt
In der Antwort auf die dringliche Anfrage von Giorgio Pardini, SP, zum Thema
der Konzessionsvergabe für das Lokalfernsehen gab die Regierung Auskunft
über das laufende Verfahren. Neben
dem heute sendenden TeleTell wurde
auch von der LZ Medien ein Gesuch für
Tele 1 eingereicht. Die Regierung hat
sich dabei entschieden, in der Anhörung durch das Bundesamt Uvek die Bewerbung von TeleTell zu favorisieren.
Die neuen Konzessionen stossen nicht
zuletzt auf so grosses Interesse, weil
künftig die Lokalsender auch ein Teil der
offiziellen Fernsehgebühren erhalten
werden und somit wirtschaftlich wesentlich interessanter werden. In der
Diskussion wurde die Bedeutung einer
grossen Medienvielfalt von allen Parteien hervorgehoben. So fand die Antwort der Regierung Zustimmung. Einzig
von der CVP wurde die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Tele-1Gesuches erwähnt und eine gleichwertige Prüfung der Gesuche gewünscht.
KO M M E N TA R
Ich habe das Legislaturprogramm «kritisch» zur Kenntnis genommen. Viele der
Aussagen der Regierung tönen gut. Wichtig ist aber deren Umsetzung. Und da
mangelt es an vielen Stellen.
In der vergangenen Legislatur hat es
neben Gewinnern auch Verlierer gegeben. Gewonnen haben jene, welche hohe
Einkommen und Vermögen besitzen. Verloren haben jene mit niedrigen Einkommen. Ich meine hier die Erhöhung der
Anspruchberechtigung für die Prämienverbilligung von 8,5% auf 14,5% innert
fünf Jahren! Nach meinen Schätzungen
müssen Tausende von bisherigen Bezügern, darunter auch viele Familien, trotz
Entlastung bei den Steuern, heute weniger im Geldbeutel haben als vorher. Diese
Fehlentwicklung wollte ich in der neuen
Periode ausgleichen lassen. Die bürgerliche Mehrheit ist diesem Vorschlag nicht
gefolgt. Ähnliche kritische Feststellungen
gibt es beim öffentlichen Verkehr, der
Qualität der medizinischen Leistungen,
bei der Lehrstellensituation oder beim
ökologischen Umbau der Luzerner Wirtschaft. Luzern verpasst hier Chancen,
schneller und besser zu reagieren als andere Kantone, dies zum Nachteil der Luzerner Bürgerinnen und Bürger.
Urs Thumm, SP-Kantonsrat
LUZERN – Der Luzerner Regierungsrat hat die Programmvereinbarung
über die Förderung des kantonalen
Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2008 – 2011 gutgeheissen und
eine erste Tranche von Staatsbeiträgen zugesichert. Das Programm bildet die Basis für die Zusammenarbeit und die Mitwirkung des Bundes
mit dem Kanton Luzern bei der Förderung des ländlichen Raums. Es
enthält die Förderinstrumente, die
förderungswürdigen Bereiche, die
wichtigsten Rahmenbedingungen
und die Prioritätensetzung. Oberziel
des kantonalen Umsetzungsprogramms ist die Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Als
Massnahmen stehen die Sicherstellung der bestehenden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch vermehrte Exportorientierung sowie die
Verschiebung von Arbeitsplätzen
vom ersten und zweiten in den
Dienstleistungssektor im Vordergrund.
Unterstützt werden Projekte, die
von den regionalen Entwicklungsträgern, der idee seetal AG und RegioHER, in Zusammenarbeit mit dem
Kanton erarbeitet wurden. Bei den
zugesicherten Beiträgen von rund
1,3 Millionen Franken handelt es
sich um eine erste Tranche. Insgesamt sind bis 2011 Beiträge von rund
22,9 Mio. Franken geplant. Der
Bundesanteil beträgt 9,54 Mio. Franken.
Der erste Teil der bewilligten Fördermittel schliesst auch die Beiträge
an das Regionalmanagement mit
ein. Die regionalen Entwicklungsträger idee seetal AG und RegioHER erhalten für das Jahr 2008 Beiträge in
der Höhe von 250 000 beziehungsweise 350 000 Franken. Von ihnen
wird die Erarbeitung und Realisierung mehrjähriger Förderstrategien
sowie Koordination, Begleitung und
Evaluation der Programme und Projekte der Region erwartet.
Die unterstützten Projekte der
RegioHER sind die Förderung der integrierten Biomassennutzung und
der Pelletsproduktion aus Waldholz
sowie eine Vorstudie über das in Ruswil geplante nationale Pferdesportzentrum. Als Projekte der idee seetal
AG sollen der Seetaler Personal-Pool,
das nationale Forschungs- und
Dienstleistungszentrum Sicherheit
im Umfeld der Polizeischule Hitzkirch, innovative Dienstleistungen
des Gewerbes und der Seetaler Lehrlingsausbildungpool unterstützt
werden.
(pd)
Ratgeber
Mietzinserhöhung: Was ist besonders zu beachten?
Bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Mietvertrag kann der
Vermieter den Mietzins grundsätzlich
jederzeit auf den nächstmöglichen
Kündigungstermin erhöhen. Mieter
und Vermieter können jedoch diese
Möglichkeit der jederzeitigen Mietzinserhöhung auch zulasten des Vermieters
vertraglich einschränken, indem beispielsweise nur eine Erhöhung pro Kalenderjahr vereinbart wird.
Anpassungen des Mietzinses während der Mietdauer können aufgrund
von Mehrleistungen des Vermieters
vorgenommen werden. Darunter fallen
wertvermehrende Investitionen wie
beispielsweise der Einbau von neuen
Fenstern oder eines Parkettfussbodens,
nicht aber reine Ersatzinvestitionen.
Ebenso berechtigen Kostensteigerungen wie die Erhöhung des Hypothekarzinssatzes oder der Betriebs- und
Unterhaltskosten zu einer Mietzinserhöhung. Aufgrund einer ungenügenden Rendite kann der Vermieter nur
eine Mietzinserhöhung vornehmen,
wenn er zu Beginn des Mietverhältnisses einen entsprechenden Vorbehalt
angebracht hat. Ist der Mieter mit der
Mietzinserhöhung nicht einverstanden, kann er diese innert 30 Tagen seit
Erhalt der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Nichtige Mietzinserhöhungen müssen nicht angefochten werden, da diese ohnehin keine Wirkung entfalten. Wenn sich der
Vermieter dazu entschliesst, eine Miet-
Matthias
Häfliger
Rechtsanwalt
und Notar bei
Rudolf & Bieri
Emmenbrücke
zinserhöhung vorzunehmen, ist grösste Vorsicht geboten. Bei einer Erhöhung
des Wohnungsmietzinses mittels einseitiger Vertragsänderung hat die Vermieterschaft nämlich diverse formelle
Voraussetzungen zu beachten. Werden
diese missachtet, ist die Mietzinserhöhung ungültig. Neben der gesetzlichen
oder vertraglichen Kündigungsfrist hat
der Vermieter zusätzlich eine Bedenkfrist von zehn Tagen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Mietzinserhöhung dem Mieter mindestens
zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt sein muss, ansonsten die
Mietzinserhöhung erst auf den nächsten Kündigungstermin wirksam wird.
Des Weiteren hat der Vermieter ein
amtlich genehmigtes Formular zu verwenden. Dieses hat genau definierte
Angaben zu enthalten. Fehlen diese
Angaben oder verwendet der Vermieter
kein amtlich genehmigtes Formular, ist
die Mietzinserhöhung ungültig. Gleich
verhält es sich, wenn der Vermieter mit
der Mietzinserhöhung eine Kündigung
ausspricht oder diese androht.
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Ober-Emmenweid 46
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REGION vom 6. März 2008