16 REGION 6. März 2008 Fokus Umstrittene Wegweisungsnorm Neue Regionalpolitik: Beiträge zugesichert LUZERN – An den beiden ersten Tagen der Märzsession hat der Kantonsrat 10 von 45 Geschäften sowie zwei dringliche Vorstösse behandelt. Drei Geschäfte haben die Debatten geprägt: Die neue Wegweisungsnorm, die wegweisenden Vorstellungen der Regierung im Legislaturprogramm 2007 bis 2011 und der Planungsbericht über die Berufsfachschulplanung. Die Volksinitiative der Grünen Luzern «Weg vom Öl – hin zu erneuerbaren Energien» wird auch nach zweiter Lesung dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Hingegen soll der Gegenvorschlag der Regierung, welcher die Anliegen der Volksinitiative weitgehend aufnimmt, zur Annahme empfohlen werden. Beim Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege störten sich der Regierungsrat, die Ratslinke und die SVP an der Ausdehnung des Fristenstillstandes. Neu soll auch im Sommer ein Fristenstillstand gelten. Die Gegner dieser Änderung befürchten Nachteile für die Klientinnen und Klienten. Die Mehrheit des Kantonsrates entschied sich mit einer ähnlichen Argumentation für die neue Fristentstillstandsregelung. Wegweisungsnorm Mehrere Motionen hatten im vergangenen Jahr Massnahmen gegen die immer massloser und rücksichtsloser werdende Nutzung des öffentlichen Raumes gefordert. Die Regierung unterbreitete nun die entsprechenden Vorschläge. Die Bestimmungen betreffend Littering und unbefugtem Plakatieren fanden breite Zustimmung. Heftig umstritten war jedoch die neue Wegweisungsnorm. Es wurde sowohl die Notwendigkeit der Anpassung an sich in Frage gestellt, dann weiter Urs Thumm SP-Kantonsrat Rothenburg deren Umsetzbarkeit, die weitere Zusatzbelastung einer bereits überlasteten Polizei und schliesslich auch noch das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Mehrheit des Rates und die Regierung hoben hingegen den Handlungsbedarf hervor. Nicht nur die Politik, sondern auch die Bevölkerung hat gemäss Umfragen griffige Massnahmen gg Der Kantonsrat will gegen unbefugtes Plakatieren und Littering vorgehen. verlangt, wie Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli betonte. Zudem werde die Regierung mit dem Polizeibericht und dem Massnahmenkonzept gegen Jugendgewalt, wie in der Motion von Giorgio Pardini, SP, gefordert, schon in diesem Frühjahr aufzeigen, dass die entsprechenden präventiven Massnahmen eingeleitet werden. Mit deutlicher Mehrheit entschied der Kantonsrat in erster Lesung, die Gesetzesänderung in einer einzigen Vorlage einzuführen. Wegweisendes Legislaturprogram Wohin soll die politische Reise des Kantons Luzern in der laufenden Legislatur 2007 bis 2011 gehen? Das Legislaturprogramm gibt dazu die entsprechenden Antworten. Treffend meinte Walter Stucki als Präsident der vorberatenden Planungs- und Finanzkommission: «Alle finden etwas Gutes, aber haben unterschiedliche Vorstellungen.» Regierungspräsident Dr. Markus Dürr hob hervor, dass der Kanton sich im Aufbruch befindet. Die Regierung werde die bewährte Politik weiterverfolgen. Die vielen Planungsberichte zu fast allen politischen Bereichen bilden dazu die Handlungsgrundlagen. Dazu gehört die Fortführung des bisherigen Reformkurses und der Mut zu konsequenten Entscheiden. Das heisst konkret, dass der Kanton auf zwei Zentren baut, Agglomeration Luzern und Region Sursee, und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhang fördern will. Der Kantonsrat nahm das Legislaturprogamm nach geführter Diskussion zur Kenntnis. Berufsfachschulplanung Noch ist die Behandlung nicht abgeschlossen, aber ein wesentlicher Entscheid ist bereits gefällt: Mit 62:39 Stimmen wurde die Bemerkung der EBKK, welche die alternative Variante und somit eine stärkere Berücksichtigung regionalpolitischer Interessen forderte, unterstützt. Die Beratung wird am kommenden Montag fortgesetzt. Medienvielfalt gestärkt In der Antwort auf die dringliche Anfrage von Giorgio Pardini, SP, zum Thema der Konzessionsvergabe für das Lokalfernsehen gab die Regierung Auskunft über das laufende Verfahren. Neben dem heute sendenden TeleTell wurde auch von der LZ Medien ein Gesuch für Tele 1 eingereicht. Die Regierung hat sich dabei entschieden, in der Anhörung durch das Bundesamt Uvek die Bewerbung von TeleTell zu favorisieren. Die neuen Konzessionen stossen nicht zuletzt auf so grosses Interesse, weil künftig die Lokalsender auch ein Teil der offiziellen Fernsehgebühren erhalten werden und somit wirtschaftlich wesentlich interessanter werden. In der Diskussion wurde die Bedeutung einer grossen Medienvielfalt von allen Parteien hervorgehoben. So fand die Antwort der Regierung Zustimmung. Einzig von der CVP wurde die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Tele-1Gesuches erwähnt und eine gleichwertige Prüfung der Gesuche gewünscht. KO M M E N TA R Ich habe das Legislaturprogramm «kritisch» zur Kenntnis genommen. Viele der Aussagen der Regierung tönen gut. Wichtig ist aber deren Umsetzung. Und da mangelt es an vielen Stellen. In der vergangenen Legislatur hat es neben Gewinnern auch Verlierer gegeben. Gewonnen haben jene, welche hohe Einkommen und Vermögen besitzen. Verloren haben jene mit niedrigen Einkommen. Ich meine hier die Erhöhung der Anspruchberechtigung für die Prämienverbilligung von 8,5% auf 14,5% innert fünf Jahren! Nach meinen Schätzungen müssen Tausende von bisherigen Bezügern, darunter auch viele Familien, trotz Entlastung bei den Steuern, heute weniger im Geldbeutel haben als vorher. Diese Fehlentwicklung wollte ich in der neuen Periode ausgleichen lassen. Die bürgerliche Mehrheit ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Ähnliche kritische Feststellungen gibt es beim öffentlichen Verkehr, der Qualität der medizinischen Leistungen, bei der Lehrstellensituation oder beim ökologischen Umbau der Luzerner Wirtschaft. Luzern verpasst hier Chancen, schneller und besser zu reagieren als andere Kantone, dies zum Nachteil der Luzerner Bürgerinnen und Bürger. Urs Thumm, SP-Kantonsrat LUZERN – Der Luzerner Regierungsrat hat die Programmvereinbarung über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2008 – 2011 gutgeheissen und eine erste Tranche von Staatsbeiträgen zugesichert. Das Programm bildet die Basis für die Zusammenarbeit und die Mitwirkung des Bundes mit dem Kanton Luzern bei der Förderung des ländlichen Raums. Es enthält die Förderinstrumente, die förderungswürdigen Bereiche, die wichtigsten Rahmenbedingungen und die Prioritätensetzung. Oberziel des kantonalen Umsetzungsprogramms ist die Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Als Massnahmen stehen die Sicherstellung der bestehenden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch vermehrte Exportorientierung sowie die Verschiebung von Arbeitsplätzen vom ersten und zweiten in den Dienstleistungssektor im Vordergrund. Unterstützt werden Projekte, die von den regionalen Entwicklungsträgern, der idee seetal AG und RegioHER, in Zusammenarbeit mit dem Kanton erarbeitet wurden. Bei den zugesicherten Beiträgen von rund 1,3 Millionen Franken handelt es sich um eine erste Tranche. Insgesamt sind bis 2011 Beiträge von rund 22,9 Mio. Franken geplant. Der Bundesanteil beträgt 9,54 Mio. Franken. Der erste Teil der bewilligten Fördermittel schliesst auch die Beiträge an das Regionalmanagement mit ein. Die regionalen Entwicklungsträger idee seetal AG und RegioHER erhalten für das Jahr 2008 Beiträge in der Höhe von 250 000 beziehungsweise 350 000 Franken. Von ihnen wird die Erarbeitung und Realisierung mehrjähriger Förderstrategien sowie Koordination, Begleitung und Evaluation der Programme und Projekte der Region erwartet. Die unterstützten Projekte der RegioHER sind die Förderung der integrierten Biomassennutzung und der Pelletsproduktion aus Waldholz sowie eine Vorstudie über das in Ruswil geplante nationale Pferdesportzentrum. Als Projekte der idee seetal AG sollen der Seetaler Personal-Pool, das nationale Forschungs- und Dienstleistungszentrum Sicherheit im Umfeld der Polizeischule Hitzkirch, innovative Dienstleistungen des Gewerbes und der Seetaler Lehrlingsausbildungpool unterstützt werden. (pd) Ratgeber Mietzinserhöhung: Was ist besonders zu beachten? Bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Mietvertrag kann der Vermieter den Mietzins grundsätzlich jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Mieter und Vermieter können jedoch diese Möglichkeit der jederzeitigen Mietzinserhöhung auch zulasten des Vermieters vertraglich einschränken, indem beispielsweise nur eine Erhöhung pro Kalenderjahr vereinbart wird. Anpassungen des Mietzinses während der Mietdauer können aufgrund von Mehrleistungen des Vermieters vorgenommen werden. Darunter fallen wertvermehrende Investitionen wie beispielsweise der Einbau von neuen Fenstern oder eines Parkettfussbodens, nicht aber reine Ersatzinvestitionen. Ebenso berechtigen Kostensteigerungen wie die Erhöhung des Hypothekarzinssatzes oder der Betriebs- und Unterhaltskosten zu einer Mietzinserhöhung. Aufgrund einer ungenügenden Rendite kann der Vermieter nur eine Mietzinserhöhung vornehmen, wenn er zu Beginn des Mietverhältnisses einen entsprechenden Vorbehalt angebracht hat. Ist der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden, kann er diese innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Nichtige Mietzinserhöhungen müssen nicht angefochten werden, da diese ohnehin keine Wirkung entfalten. Wenn sich der Vermieter dazu entschliesst, eine Miet- Matthias Häfliger Rechtsanwalt und Notar bei Rudolf & Bieri Emmenbrücke zinserhöhung vorzunehmen, ist grösste Vorsicht geboten. Bei einer Erhöhung des Wohnungsmietzinses mittels einseitiger Vertragsänderung hat die Vermieterschaft nämlich diverse formelle Voraussetzungen zu beachten. Werden diese missachtet, ist die Mietzinserhöhung ungültig. Neben der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist hat der Vermieter zusätzlich eine Bedenkfrist von zehn Tagen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Mietzinserhöhung dem Mieter mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt sein muss, ansonsten die Mietzinserhöhung erst auf den nächsten Kündigungstermin wirksam wird. Des Weiteren hat der Vermieter ein amtlich genehmigtes Formular zu verwenden. Dieses hat genau definierte Angaben zu enthalten. Fehlen diese Angaben oder verwendet der Vermieter kein amtlich genehmigtes Formular, ist die Mietzinserhöhung ungültig. Gleich verhält es sich, wenn der Vermieter mit der Mietzinserhöhung eine Kündigung ausspricht oder diese androht. Anzeige Hauptsitz Emmenbrücke Ober-Emmenweid 46 Postfach 1846 6021 Emmenbrücke Telefon 041 289 29 29 Telefax 041 289 29 30 Büro Hochdorf Hauptstrasse 5 6281 Hochdorf Telefon 041 910 56 66 Telefax 041 910 56 89 www.advopark.ch, sekretariat @ advopark.ch REGION vom 6. März 2008
© Copyright 2024 ExpyDoc