(Microsoft PowerPoint - Pr\344sentation Fischer EMF-RL - VDRI

Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“
24.10.2013, Koblenz
Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU
Vortragsveranstaltung
Betriebssicherheit
Neue Richtlinie zum Schutz
vor elektromagnetischen Feldern
am Arbeitsplatz – 2013/35/EU Was ändert sich?
24. Oktober 2013, Koblenz
Aktuelle Regelungen
Regelungen im Arbeitsschutz – BGV/BGR B11
• Im Bereich des
Arbeitsschutzes ist die
Unfallverhütungsvorschrift
BGV B11 „Elektromagnetische
Felder“ und die dazugehörige
BG-Regel BGR B11
anzuwenden
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Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“
24.10.2013, Koblenz
Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU
Arbeitsschutz: BGV B11, BGR B11, BGI 4
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BGV B11
Anwendung
• Expositionsbereiche festlegen (§4)
• Expositionsbereich 2
• Expositionsbereich 1
• Bereich erhöhter Exposition
• Ermittlung der auftretenden EM-Felder
(Messung, Berechnung oder Vergleich)
• Beurteilung der Exposition durch Vergleich mit zulässigen
Werten
• Maßnahmen bei Überschreitung zulässiger Werte
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BGV B11
Expositionsbereiche
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Maßnahmen
• Werden in festgelegten Expositionsbereichen die jeweils
zulässigen Werte überschritten, so sind umgehend
Maßnahmen anzuwenden, die verhindern, dass unzulässige
Expositionen auftreten
• Grundsätzlich gilt:
Technisch – Organisatorisch - Persönlich
• Reduzierung der Leistung
• Abschirmung
• Abstand
• Erstellen von Betriebsanweisungen (unabhängig von Bedienungsanleitung!)
• Begrenzung der Aufenthaltsdauer
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BGV B11
Maßnahmen
• Unterweisen der Beschäftigten
• Kennzeichnung des Bereiches
erhöhter Exposition
• Sicherung der Gefahrbereiche, Kennzeichnung
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BGV B11
Maßnahmen
• Auch wenn zulässige Werte
nach BGV B11 unterschritten
werden, können aktive
Körperhilfsmittel,
z.B. Herzschrittmacher
beeinflusst werden!
• Getrennte Bewertung sowie Maßnahmen bei
Überschreitung von Sicherheitswerten erforderlich!
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Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU
Neue Richtlinie 2013/35/EU
zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern
am Arbeitsplatz
Richtlinie 2013/35/EU
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Richtlinie 2013/35/EU
Richtlinie über Mindestvorschriften
zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
(20. Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 16, Abs. 1 der RL
89/391/EWG)
• Die Richtlinie ist am 29.06.2013 in Kraft getreten
• Die bisherige Richtlinie 2004/40/EG wurde mit Wirkung vom
29.06.2013 aufgehoben
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Richtlinie 2013/35/EU - Umsetzung
• Die Umsetzung der neuen Richtlinie hat
in den Mitgliedsstaaten hat bis zum
1. Juli 2016 zu erfolgen
• In Deutschland ist eine Umsetzung in Form einer
Verordnung vorgesehen
• Die geplante Verordnung wird durch Technische Regeln
konkretisiert und erläutert, Erarbeitung durch ABS
• In der Richtlinie wird auf einen Leitfaden verwiesen, um
die Durchführung der RL zu erleichtern
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Richtlinie 2013/35/EU
Practical Guide - Leitfaden
• Ausschreibung lief bis 3. Oktober 2013
• Bis Ende 2013 Auswahl des Auftragnehmers,
Anfang 2014 Start der Arbeiten
• Es ist eine Projektdauer von 12 Monaten (2014)
vorgesehen
• Veröffentlichung des Leitfadens 2015, spätestens 6
Monate vor Deadline der Umsetzung
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Richtlinie 2013/35/EU
Anwendungsbereich
• Mit der Richtlinie werden Mindestanforderungen
für den Schutz der Beschäftigten festgelegt
• 4 gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen
durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern
von 0 Hz – 300 GHz
• Es werden alle bekannten direkten biophysikalischen
Wirkungen (Stimulation, Energieabsorption,
Kontaktströme) und indirekten Wirkungen
(Kraftwirkungen, Implantatbeeinflussungen,
Entzündungen) betrachtet
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Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU
Richtlinie 2013/35/EU
Direkte Wirkungen
Elektrophysiologische Wirkungen (NF-Bereich):
• Stimulation von Nerven, Muskeln,
Sinnesorganen
Thermische Wirkungen (HF-Bereich)
• Erwärmung des Gewebes
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Richtlinie 2013/35/EU
Anwendungsbereich
• Die festgelegten Grenzwerte betreffen nur die
wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhänge
zwischen Wirkungen und der Exposition gegenüber EMF
Die Richtlinie betrifft nicht:
• 4Gefährdungen durch das Berühren von unter
Spannung stehenden Leitern
• 4vermutete (aber nicht nachgewiesene)
Langzeitwirkungen
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Richtlinie 2013/35/EU
Inhalt / Struktur
• Geltungsbereich
• Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen (Art. 3)
• Gefährdungsbeurteilung (Art. 4)
(Bewertung der Risiken und Ermittlung der Exposition)
• Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der
Risiken (Art. 5)
• Unterrichtung und Unterweisung (Art. 7)
• Gesundheitsüberwachung (Art. 8)
• Ausnahmeregelungen (Art. 10)
• Anhänge I – III: Expositionsgrenzwerte und
Auslöseschwellen
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Richtlinie 2013/35/EU
Grenzwertkonzept
Auslöseschwellen werden von Expositionsgrenzwerten abgeleitet
Beispiel Niederfrequenzbereich:
Im menschlichen Körper:
Außerhalb des Körpers:
Interne physiologische Größe,
Externe physikalische Größen
durch Grenzwerte limitiert:
von Grenzwerten abgeleitet:
• Interne elektrische
• Elektrische Feldstärke E
Gewebefeldstärke E
• Magnetische Flussdichte B
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Richtlinie 2013/35/EU
Grenzwertkonzept - Niederfrequenz
Grenzwert periph. Stimulation
Obere Auslöseschwelle
Grenzwerte sind
körperinterne
Größen, nicht
direkt messbar
Auslöseschwellen
sind externe
Größen,
direkt messbar
Grenzwert sensorische Wirkungen
Untere Auslöseschwelle
Keine Maßnahmen erforderlich
Ausnahme: Implantatbeeinflussung!
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Richtlinie 2013/35/EU
Grenzwertkonzept
Expositionsgrenzwert PNS
Expositionsgrenzwert CNS
Periphere
Nervenstimulation
Schwindel,
Übelkeit
Magnetophosphene
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Vergleich zul. Werte
BGV B11 – 2013/35/EU
Beispiel 50 Hz
BGV B11
Richtlinie
• Exp.-bereich 2:
0,424 mT
6,6 kV/m
• Exp.-bereich 1:
1,36 mT
21 kV/m
• Low AL:
1 mT
10 kV/m
• High AL:
6 mT
20 kV/m
• Bereich erh. Exp.: 2,54 mT
30 kV/m
• Extremitäten:
3,4 mT
bzw. 6,35 mT
• Extremitäten: 18 mT
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Richtlinie 2013/35/EU
Gefährdungsbeurteilung
• Bewertung sämtlicher Risiken durch Arbeitgeber
• Ermittlung und Bewertung auftretender Expositionen
erforderlichenfalls durch Messung oder Berechnung
• Auch Nutzung von verfügbaren Informationen,
z.B. von Geräteherstellern angegebenen
Emissionswerten oder sicherheitsbezogenen Daten
• Bewertungen, Messungen oder Berechnungen werden
von Fachkundigen Diensten oder Personen durchgeführt
• Berücksichtigt werden sollen auch die Art der Exposition
(Ganzkörper-, Kopf- oder Teilkörperexposition),
Expositionen gegenüber Mehrfachquellen
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Bewertung gepulster Felder
• Die Bewertung gepulster oder nicht sinusförmiger
Felder erfolgt mit der Methode der
Gewichteten Spitzenwerte (Weighted Peak Method)
(Gewichtung im Zeitbereich)
• Dieses Verfahren soll im Leitfaden erläutert werden
• Andere wissenschaftlich nachgewiesene und validierte
Verfahren können herangezogen werden, wenn diese zu
annähernd gleichwertigen und vergleichbaren Ergebnissen
führen ?!?
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Richtlinie 2013/35/EU
Schutzmaßnahmen
• Werden Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche
oder sensorische Wirkungen überschritten,
sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen
• Anpassung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen,
um zukünftige Überschreitungen zu verhindern
• Es werden keine konkreten Schutzmaßnahmen genannt
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Richtlinie 2013/35/EU
Ausnahmeregelungen
• Aufstellung, Prüfung, Entwicklung sowie
Anwendung der Magnetresonanztomographie (MRT),
wenn nachgewiesen wurde, dass Beschäftigte vor
gesundheitlichen Wirkungen und Risiken geschützt sind!
• Militärische Anwendungen
• Allgemeine Ausnahmeregelung
(mittels Genehmigungsverfahren bei hinreichend
begründeten Umständen, wenn nachgewiesen wurde,
dass Beschäftigte vor gesundheitlichen Wirkungen und
Risiken geschützt sind!)
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Richtlinie 2013/35/EU
Ausblick
• 2014: Beginn der Erarbeitung der Leitfadens;
Begleitung durch die EMF-Arbeitsgruppe
des beratenden Ausschusses
• 2014: Beginn der Arbeiten zur nationalen Umsetzung
• Nationale Umsetzung in Deutschland bis zum 1. Juli 2016
• Erstellung des zugehörigen Technischen Regelwerks
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Richtlinie 2013/35/EU
Ausblick – BGV B11
• Nach Umsetzung der RL und
Vorliegen technischer Regeln
Zurückziehung der BGV B11
• Bis dahin ist in Deutschland
die BGV B11 und die
dazugehörige
BG-Regel BGR B11
anzuwenden
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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