Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Vortragsveranstaltung Betriebssicherheit Neue Richtlinie zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz – 2013/35/EU Was ändert sich? 24. Oktober 2013, Koblenz Aktuelle Regelungen Regelungen im Arbeitsschutz – BGV/BGR B11 • Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 „Elektromagnetische Felder“ und die dazugehörige BG-Regel BGR B11 anzuwenden Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 1 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Arbeitsschutz: BGV B11, BGR B11, BGI 4 Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz BGV B11 Anwendung • Expositionsbereiche festlegen (§4) • Expositionsbereich 2 • Expositionsbereich 1 • Bereich erhöhter Exposition • Ermittlung der auftretenden EM-Felder (Messung, Berechnung oder Vergleich) • Beurteilung der Exposition durch Vergleich mit zulässigen Werten • Maßnahmen bei Überschreitung zulässiger Werte Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 2 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU BGV B11 Expositionsbereiche Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz BGV B11 Maßnahmen • Werden in festgelegten Expositionsbereichen die jeweils zulässigen Werte überschritten, so sind umgehend Maßnahmen anzuwenden, die verhindern, dass unzulässige Expositionen auftreten • Grundsätzlich gilt: Technisch – Organisatorisch - Persönlich • Reduzierung der Leistung • Abschirmung • Abstand • Erstellen von Betriebsanweisungen (unabhängig von Bedienungsanleitung!) • Begrenzung der Aufenthaltsdauer Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 3 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU BGV B11 Maßnahmen • Unterweisen der Beschäftigten • Kennzeichnung des Bereiches erhöhter Exposition • Sicherung der Gefahrbereiche, Kennzeichnung Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz BGV B11 Maßnahmen • Auch wenn zulässige Werte nach BGV B11 unterschritten werden, können aktive Körperhilfsmittel, z.B. Herzschrittmacher beeinflusst werden! • Getrennte Bewertung sowie Maßnahmen bei Überschreitung von Sicherheitswerten erforderlich! Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 4 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Neue Richtlinie 2013/35/EU zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz Richtlinie 2013/35/EU Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 5 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Art. 16, Abs. 1 der RL 89/391/EWG) • Die Richtlinie ist am 29.06.2013 in Kraft getreten • Die bisherige Richtlinie 2004/40/EG wurde mit Wirkung vom 29.06.2013 aufgehoben Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU - Umsetzung • Die Umsetzung der neuen Richtlinie hat in den Mitgliedsstaaten hat bis zum 1. Juli 2016 zu erfolgen • In Deutschland ist eine Umsetzung in Form einer Verordnung vorgesehen • Die geplante Verordnung wird durch Technische Regeln konkretisiert und erläutert, Erarbeitung durch ABS • In der Richtlinie wird auf einen Leitfaden verwiesen, um die Durchführung der RL zu erleichtern Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 6 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Practical Guide - Leitfaden • Ausschreibung lief bis 3. Oktober 2013 • Bis Ende 2013 Auswahl des Auftragnehmers, Anfang 2014 Start der Arbeiten • Es ist eine Projektdauer von 12 Monaten (2014) vorgesehen • Veröffentlichung des Leitfadens 2015, spätestens 6 Monate vor Deadline der Umsetzung Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Anwendungsbereich • Mit der Richtlinie werden Mindestanforderungen für den Schutz der Beschäftigten festgelegt • 4 gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern von 0 Hz – 300 GHz • Es werden alle bekannten direkten biophysikalischen Wirkungen (Stimulation, Energieabsorption, Kontaktströme) und indirekten Wirkungen (Kraftwirkungen, Implantatbeeinflussungen, Entzündungen) betrachtet Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 7 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Direkte Wirkungen Elektrophysiologische Wirkungen (NF-Bereich): • Stimulation von Nerven, Muskeln, Sinnesorganen Thermische Wirkungen (HF-Bereich) • Erwärmung des Gewebes Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Anwendungsbereich • Die festgelegten Grenzwerte betreffen nur die wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhänge zwischen Wirkungen und der Exposition gegenüber EMF Die Richtlinie betrifft nicht: • 4Gefährdungen durch das Berühren von unter Spannung stehenden Leitern • 4vermutete (aber nicht nachgewiesene) Langzeitwirkungen Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 8 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Inhalt / Struktur • Geltungsbereich • Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen (Art. 3) • Gefährdungsbeurteilung (Art. 4) (Bewertung der Risiken und Ermittlung der Exposition) • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken (Art. 5) • Unterrichtung und Unterweisung (Art. 7) • Gesundheitsüberwachung (Art. 8) • Ausnahmeregelungen (Art. 10) • Anhänge I – III: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Grenzwertkonzept Auslöseschwellen werden von Expositionsgrenzwerten abgeleitet Beispiel Niederfrequenzbereich: Im menschlichen Körper: Außerhalb des Körpers: Interne physiologische Größe, Externe physikalische Größen durch Grenzwerte limitiert: von Grenzwerten abgeleitet: • Interne elektrische • Elektrische Feldstärke E Gewebefeldstärke E • Magnetische Flussdichte B Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 9 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Grenzwertkonzept - Niederfrequenz Grenzwert periph. Stimulation Obere Auslöseschwelle Grenzwerte sind körperinterne Größen, nicht direkt messbar Auslöseschwellen sind externe Größen, direkt messbar Grenzwert sensorische Wirkungen Untere Auslöseschwelle Keine Maßnahmen erforderlich Ausnahme: Implantatbeeinflussung! Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Grenzwertkonzept Expositionsgrenzwert PNS Expositionsgrenzwert CNS Periphere Nervenstimulation Schwindel, Übelkeit Magnetophosphene Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 10 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Vergleich zul. Werte BGV B11 – 2013/35/EU Beispiel 50 Hz BGV B11 Richtlinie • Exp.-bereich 2: 0,424 mT 6,6 kV/m • Exp.-bereich 1: 1,36 mT 21 kV/m • Low AL: 1 mT 10 kV/m • High AL: 6 mT 20 kV/m • Bereich erh. Exp.: 2,54 mT 30 kV/m • Extremitäten: 3,4 mT bzw. 6,35 mT • Extremitäten: 18 mT Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Gefährdungsbeurteilung • Bewertung sämtlicher Risiken durch Arbeitgeber • Ermittlung und Bewertung auftretender Expositionen erforderlichenfalls durch Messung oder Berechnung • Auch Nutzung von verfügbaren Informationen, z.B. von Geräteherstellern angegebenen Emissionswerten oder sicherheitsbezogenen Daten • Bewertungen, Messungen oder Berechnungen werden von Fachkundigen Diensten oder Personen durchgeführt • Berücksichtigt werden sollen auch die Art der Exposition (Ganzkörper-, Kopf- oder Teilkörperexposition), Expositionen gegenüber Mehrfachquellen Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 11 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Bewertung gepulster Felder • Die Bewertung gepulster oder nicht sinusförmiger Felder erfolgt mit der Methode der Gewichteten Spitzenwerte (Weighted Peak Method) (Gewichtung im Zeitbereich) • Dieses Verfahren soll im Leitfaden erläutert werden • Andere wissenschaftlich nachgewiesene und validierte Verfahren können herangezogen werden, wenn diese zu annähernd gleichwertigen und vergleichbaren Ergebnissen führen ?!? Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Schutzmaßnahmen • Werden Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche oder sensorische Wirkungen überschritten, sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen • Anpassung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen, um zukünftige Überschreitungen zu verhindern • Es werden keine konkreten Schutzmaßnahmen genannt Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 12 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Ausnahmeregelungen • Aufstellung, Prüfung, Entwicklung sowie Anwendung der Magnetresonanztomographie (MRT), wenn nachgewiesen wurde, dass Beschäftigte vor gesundheitlichen Wirkungen und Risiken geschützt sind! • Militärische Anwendungen • Allgemeine Ausnahmeregelung (mittels Genehmigungsverfahren bei hinreichend begründeten Umständen, wenn nachgewiesen wurde, dass Beschäftigte vor gesundheitlichen Wirkungen und Risiken geschützt sind!) Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Richtlinie 2013/35/EU Ausblick • 2014: Beginn der Erarbeitung der Leitfadens; Begleitung durch die EMF-Arbeitsgruppe des beratenden Ausschusses • 2014: Beginn der Arbeiten zur nationalen Umsetzung • Nationale Umsetzung in Deutschland bis zum 1. Juli 2016 • Erstellung des zugehörigen Technischen Regelwerks Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz 13 Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ 24.10.2013, Koblenz Markus Fischer – Neue EMF-Richtlinie 2013/35/EU Richtlinie 2013/35/EU Ausblick – BGV B11 • Nach Umsetzung der RL und Vorliegen technischer Regeln Zurückziehung der BGV B11 • Bis dahin ist in Deutschland die BGV B11 und die dazugehörige BG-Regel BGR B11 anzuwenden Markus Fischer – Vortragsveranstaltung „Betriebssicherheit“ – 24.10.2013, Koblenz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Markus Fischer Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse [email protected] 24. Oktober 2013, Koblenz 14
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