Sparkassen-Finanzgruppe Stadtsparkasse Magdeburg Wertpapierdokumente und Kreditkartenabrechnungen Wertpapierdokumente Deka-Bank-Dokumente (z. B. Ertragsinformationen) können in das ePostfach eingestellt werden. Sie können sich diese Dokumente unter dem Menüpunkt „Wertpapierdokumente” anzeigen lassen. Dokumente werden bis zum 31.03. des Folgejahres verwahrt. Kreditkartenabrechnungen Bei Kreditkartenabrechnungen ist ein monatlicher Abruf erforderlich. Bitte achten Sie auf die Abruffristen (max. 20 Kalendertage nach Abrechnungszustellung). Insgesamt bewahren wir diese Dokumente für Sie 180 Tage im ePostfach auf. Stadtsparkasse Magdeburg • Medialer Vertrieb Lübecker Straße 126 • 39124 Magdeburg Telefon: 0391-250 60 Telefax: 0391-2507259 E-Mail: [email protected] Nachrichten senden und empfangen Unter „Informationen” können Sie sich alle Nachrichten Ihrer Sparkasse und Ihres persönlichen Beraters anzeigen lassen. Für Sie wichtige Informationen können Sie ausdrucken oder speichern. Die aktuelle Speicherdauer entnehmen Sie bitte der Spalte „Anzeige bis”. Der Menüpunkt „Nachricht verfassen” gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihrem persönlichen Berater über den gesicherten Zugang des Online-Bankings Nachrichten und Dateianhänge zu senden. Die Dateianhänge müssen das Format der gängigen Bürosoftwaredokumente haben. Auch bis zu 5 MB große Bilder sind erlaubt. Unter dem Link „Hinweise zum Dateianhang” finden Sie die aktuelle Liste der möglichen Formate. Übrigens! Die Benachrichtigung zum Elektronischen Postfach enthält keine Links und keine Aufforderung zur Eingabe von Daten. Auch kein Mitarbeiter der Sparkasse wird Sie auffordern, Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking preiszugeben – weder per E-Mail, per Fax, per Telefon noch persönlich. Elektronisches Postfach enfrei! t s o k d n u Papier- Noch Fragen? Sie haben weitere Fragen zum Elektronischen Postfach oder möchten das Online-Banking einrichten? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Für alle Fälle: 116 116 Wenn Ihre Online-Banking-Daten in falsche Hände geraten sind, müssen Sie Ihren Online-Zugang umgehend sperren lassen. Rufen Sie dazu einfach die zentrale Sperrnummer 116 116 an*. Halten Sie dafür bitte Ihre IBAN bereit. * Im Inland gebührenfrei. Aus dem Ausland bitte die jeweils gültige Ländervorwahl für Deutschland wählen, i. d. R. ist dies die + 49. Sie bezahlen dann nur die Vermittlungsgebühr ins deutsche Netz. www.sparkasse-magdeburg.de Elektronisches Postfach Ihr Berater kann Ihnen über den gesicherten Direkt, sicher und papierfrei. Sie können den E-Mail-Benachrichtigungs- @ Das Elektronische Postfach (ePostfach) bietet Ihnen den sicheren und direkten Weg zu Ihrer Sparkasse. Über den PIN-gesicherten Zugang zum Online-Banking erhalten Sie per ePostfach die Auszüge und Dokumente Ihrer Konten, Karten und Depots übersichtlich zusammengestellt, wichtige Nachrichten sowie aktuelle Informationen Ihrer Sparkasse. Zugang antworten. Service aktivieren. Damit wissen Sie immer sofort, wann in Ihrem ePostfach ein neues Dokument eingegangen ist. Das ePostfach ist über den sicheren OnlineBanking-Zugang abrufbar. Sie benötigen keine zusätzliche Hard- oder Die Freischaltung elektronischer Kontoauszüge können Sie je Konto individuell entscheiden. Kontoauszüge werden automatisch im praktischen A4-Format für Sie hinterlegt. Freischaltung von Konten Für die Freischaltung von Konten im ePostfach melden Sie sich wie gewohnt im Online-Banking auf www.sparkasse-magdeburg.de an. Die Archivierung Ihrer Kontoauszüge für aktive Konten erfolgt für maximal 10 Jahre. Kreditkartenabrechnungen werden Ihnen bereitgestellt. DEKA Wertpapierabrechnungen werden kurz nach der Order eingestellt. Sie können Ihren Berater über den gesicherten Zugang im ePostfach kontaktieren. Vertrauliche Dokumente können sicher übermittelt werden. Über neue Nachrichten und Dokumente im ePostfach können Sie sich bequem per E-Mail informieren lassen. Klicken Sie in der Postfach-Übersicht auf den Funktions-Button „E-Mail hinterlegen”. Hinterlegen Sie die E-Mail Adresse, auf der Sie die Benachrichtigungen erhalten möchten. Ihre Vorteile: Software. Benachrichtigung über neue Dokumente 1. Gehen Sie links in der Navigationsleiste auf „Postfach”. 2. In der Postfach-Übersicht finden Sie alle Ihre Konten, für die eine Freischaltung möglich ist. Nutzen Sie den Funktions-Button „Mehrere Konten freischalten”. 3. Aktivieren Sie die Konten, Karten und Depots, die Sie freischalten möchten, per +Zeichen. 4. Überprüfen und bestätigen Sie Ihre Auswahl wie beim Online-Banking mit der Eingabe einer TAN. 1. Gehen Sie links in der Navigationsleiste auf „Postfach”. 2. Klicken Sie in der Postfach-Übersicht im Abschnitt E-Mail Adressen auf den Funktions-Button „Neue E-Mail hinterlegen” und tragen Sie Ihre gewünschte E-Mail-Adresse ein. 3. Setzen Sie den Schalter „Postfach-Benachrichtigungen erwünscht” auf Ja. 4. Klicken Sie auf „Weiter”. 5. Überprüfen und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit der Eingabe einer TAN. Sie erhalten direkt nach der Anmeldung in Ihrem Online-Banking eine Übersicht der neuen Dokumente in Ihrem ePostfach. Postfach-Übersicht Über den Menüpunkt „Postfach” gelangen Sie in die Postfach-Übersicht. Hier können Sie Nachrichten empfangen und senden, Ihre Kontoauszüge abrufen, Konten für das Postfach freischalten sowie E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren. Auszüge anzeigen Auszüge Ihrer freigeschalteten Konten können Sie bequem über das ePostfach Ihres OnlineBankings anzeigen lassen: 1. Klicken Sie auf „Postfach”, um in die Postfach-Übersicht zu gelangen. Unter „Kontoauszüge” finden Sie alle freigeschalteten Konten aufgelistet. 2. Über den Anzeige-Button können Sie sich den Kontoauszug anzeigen lassen. 3. Mit dem Lösch-Button können Sie nicht mehr benötigte Dokumente löschen. 4. Über die Scroll-Leiste „Aktion wählen” können Sie in den Formaten PDF, MT940 und CSV die Auszüge exportieren. „Aktion wählen” finden Sie am Ende der Kontoauszugsübersicht. In der Spalte „Anzeige bis” finden Sie den Hinweis „unbegrenzt”. Wir archivieren Ihren Kontoauszug für aktive Konten maximal 10 Jahre . Hinweis: Sollten Sie die Kontoauszüge für steuerliche Zahlungsnachweise benötigen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Finanzamt über die steuerrechtliche Anerkennung.
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