Wie wird das Update auf PAPI Version 6.0.2 richtig durchgeführt

Wie wird das Update auf PAPI Version 6 .0.2 richtig durchgeführt?
Bitte sorgfältig lesen!
Für das Update auf PAPI Version 6.0. 2 muss eine Neuinstallation des Programms durchgeführt
werden. Gehen Sie bitte unbedingt nach den folgenden Anweisungen vor, damit Sie Ihre bisherigen
Lizenzdaten übernehmen und ohne erneute Freischaltung das Programm nutzen können. Gehen Sie
genau in dieser Reihenfolge vor.
1.
Kopieren Sie die Datei „PAPI.rsr“ aus Ihrem PAPI-Ordner, z.B. unter „Festplatte
C:\Programme\Papi“ auf den Desktop Ihres Computers. Haben Ihre Dateien keine
Erweiterung, so dass Sie die PAPI-Datei mit der Erweiterung *.rsr nicht erkennen können, so
gehen Sie im Windows-Explorer auf <Extras><Ordneroptionen>. Dort klicken Sie auf den
Reiter <Ansicht>. Entfernen Sie in der Zeile „Erweiterungen bei bekannten Dateitypen
ausblenden“ das Häkchen. Schließen Sie dieses Fenster. Die Dateierweiterungen werden
angezeigt.
2. Laden Sie das November-Update von der Website des Verlages herunter,
www.saphirverlag.de . Wählen Sie als Zielpfad für den Download <Desktop>. Entzippen Sie
die Datei <PAPI_Demoversion_6.zip>.
3. Es erscheint der Ordner <PAPI_Version_6> auf dem Desktop. Öffnen Sie den Ordner und
Doppelklicken Sie die Datei <Setup.exe>. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
4. Nach Abschluss der Installation finden Sie auf dem Desktop den Startaufruf „PAPI-Version 6
starten“ und die Startdatei für die PAPI-Hilfe „PAPI-Handbuch Version 6“.
5. Starten Sie die Anwendung durch Doppelklick auf die Startdatei „PAPI-Version 6 starten“.
6. Wenn ein Fenster erscheint, in dem die Datendatei „PAPI.4DD“ für die neue PAPI-Version 6
verlangt wird, dann öffnen Sie in dem Browserfenster bitte den neuen PAPI-Ordner und
wählen dort die Datei „PAPI.4DD“ aus. Meistens wird dieser Ordner auch schon
vorgeschlagen. Dieser Vorgang ist einmalig und bei weiteren Programmstarts nicht mehr
notwendig. Erscheint kein Fenster, dass Sie zur Suche der Datendatei auffordert, dann fahren
Sie mit Punkt 7 fort.
7. Es erscheint ein Fenster, in dem Sie zur Übernahme der Lizenzdaten aufgefordert werden.
Wählen Sie die angebotene Datei „PAPI.rsr“. Wird keine Datei dieses Namens angeboten
oder öffnet sich nicht das Fenster <Desktop>, so browsen Sie bitte in den Pfad Ihrer
bisherigen Anwendung, z.B. „Festplatte C:\Programme\Papi“. Wählen Sie dort die Datei
„PAPI.rsr“ aus und klicken Sie auf <Öffnen>. Die Lizenzdaten sind übernommen.
8. Prüfen Sie auf der Infotafel unter dem Menüpunkt <Hilfe/ Info><Über PAPI>, ob die
Lizenzdaten richtig übernommen wurden.
9. Ist das der Fall, deinstallieren Sie Ihre bisherige PAPI-Version. Klicken Sie dazu in der
Taskleiste auf <Start>, dann auf <Systemsteuerung><Software>. Nach einem kleinen
Augenblick baut sich eine Liste aller installierten Anwendungen auf. Suchen Sie die
Anwendung „PAPI“ und drücken Sie <Entfernen>. Sollte die bisherige PAPI-Version in der
Auflistung der installierten Programme nicht erscheinen, so verschieben Sie bitte den
bisherigen aktiven PAPI-Ordner in den Papierkorb.
10. Gegebenenfalls müssen Sie manuell erstellte Verknüpfungen auch noch manuell entfernen.
Damit ist der Updatevorgang auf Version PAPI 6.0.2 abgeschlossen.
Was ist neu in der Version PAPI 4.0.1?
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Die Version PAPI 4.0.1 ist auf den neuesten Stand gebracht und für die Verwendung unter
Windows XP mit ServicePack 2 optimiert. Für diese Version ist das Betriebssystem Windows
2000 oder Windows XP Voraussetzung. Es sollten mindestens 256 MB RAM eingebaut sein
und es muss ein Internetzugang vorhanden sein, nicht unbedingt von dem Rechner, auf dem
diese Software läuft.
Die Software ist jetzt kompiliert. Das Programm kann durch Doppelklick der Datei „PAPI.exe“
gestartet werden. Die Arbeitsgeschwindigkeit der Software wurde deutlich erhöht.
In allen Fenstern funktioniert jetzt das Scrollrad der Maus.
Die Fenster werden beim Öffnen versetzt angeordnet. Durch Klicken können hinten liegende
Fenster nach vorne geholt werden. Es können mehrere Fenster gleichzeitig geöffnet werden.
Die Gestaltung der Fenster wurde überarbeitet und die Anordnung der Buttons vereinheitlicht.
Es wurden verschiedene kleine Fehler beseitigt und die Darstellung in vielen Fällen
verbessert.
Die neuen Mittel, die geänderten Mittel und die historischen Mittel sind bei der Anzeige
farblich hervorgehoben.
Beim Öffnen eines historischen Mittels wird in einem vorgeschalteten Fenster der Grund für
das Ende der Zulassung genannt, z.B. „Zeitablauf der Zulassung nach § 15 oder 15b
PflSchG“ oder z.B. „Zulassung von Amts wegen widerrufen“ oder z.B. „Zulassung ruht“.
Es sind die gelisteten Zusatzstoffe und Pflanzenstärkungsmittel mit aufgenommen und unter
dem Menüpunkt „Anzeigen“ aufrufbar.
In Fenstern, in denen Mittel angezeigt werden, kann die Zulassungsnummer wahlweise auch
6stellig dargestellt werden.
Bei der Anzeige der Mittel nach „Wirkstoff“, „Zulassungsinhaber“ oder „Gefahrensymbol“
können wahlweise auch die historischen Mittel mit angezeigt werden.
In den Anzeigefenstern werden standardmäßig die Begriffe mit Ergebnis „Null“ ausgeblendet.
Diese lassen sich wahlweise einblenden.
Die Kombi-Suche wurde durch den Punkt „Wirkbereiche“ erweitert.
In der Kombi-Suche werden jetzt wahlweise die zutreffenden Mittel oder die zutreffenden
Anwendungen angezeigt. Von der Anwendung kann man wieder zum Mittel gelangen.
Die Kombi-Suche berücksichtigt jetzt auch die Hierarchie der Kulturen und der Schaderreger.
Bei der Suche der in der Kultur „Apfel“ zugelassenen Mittel werden z.B. auch Mittel angezeigt,
die im „Kernobst“ zugelassen sind. Es ist daher ratsam, mindestens zwei, besser drei
Auswahlkriterien anzuklicken, um das Ergebnis einzugrenzen. Z.B. liefert nur die Auswahl
<Kultur> „Apfel“ 425 Mittel und 1.810 Anwendungen. Nimmt man als zweites
Selektionskriterium <Schaderreger> „Apfelbaumglasflügler“ hinzu, verbleiben 11 Mittel und 15
Anwendungen. Bei einer weiteren Eingrenzung durch die Auswahl <Einsatzgebiet> „Obstbau“
verbleibt 1 Mittel und 1 Anwendung.
Das bisherige „Drucken auf Festplatte“ ist umgearbeitet zum „Datenexport“. Dieser
Datenexport ist kostenpflichtig und wird telefonisch mit einer Code-Nr. freigeschaltet.
Möglichkeiten, Voraussetzungen und Bedingungen für die Freischaltung des Datenexports
finden Sie weiter unten.
Möglichkeiten zur Freischaltung des Datenexports
Die Freischaltung des Datenexports kann für private/interne Zwecke erfolgen oder für gewerbliche
Nutzung. Die entstehenden Kosten erfahren Sie durch Klicken auf den Button "Kosten".
Eine gewerbliche Nutzung ist z. B. anzunehmen, wenn
die exportierten Daten zur Herstellung oder Aktualisierung einer eigenen Preisliste für
Pflanzenschutzmittel
oder
die exportierten Daten zum Aufbau oder zur Aktualisierung einer eigenen Website
oder
zur Einbindung in eigene Software
verwendet werden.
In jedem Fall ist der Punkt 5 der Lizenzvereinbarung zu beachten, der lautet:
5.
Nutzung von exportierten Daten: Die Software bietet eine Funktion, bestimmte
mittelbezogene Daten in eine von Excel lesbare Datei zu exportieren. Dieser Datenexport ist
kostenpflichtig und kann durch eine telefonische Freischaltung aktiviert werden. Die exportierten
Daten dürfen nur für private oder interne Zwecke verwendet werden. Es ist untersagt, diese Daten in
eigene oder fremde Software zu integrieren, Software zu entwickeln, die auf die exportierten Daten
zugreift, diese Daten in eigene oder fremde Websites einzufügen oder in irgendeiner anderen Form im
Internet zu veröffentlichen. Es ist weiterhin untersagt, die exportierten Daten in irgendeiner Form
kommerziell zu nutzen und gegen Entgelt zu verteilen. Eine Befreiung von diesen Einschränkungen ist
möglich, wenn der Datenexport ausdrücklich für eine Nutzung in der oben erwähnten Form
freigeschaltet wurde. In jedem Fall gilt die aktuelle Preisliste, die im Internet unter
www.saphirverlag.de/Software.html oder direkt im Freischaltfenster der Software eingesehen werden
kann. Der Anwender trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, dass die exportierten
Daten nicht verändert werden. Diese Daten dürfen nicht als Originaldaten des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bezeichnet werden. Textbereiche, die aus
Programmfenstern über das Kopieren in die Zwischenablage in ein Textverarbeitungsprogramm
übernommen werden, fallen nicht unter die Nutzungsbeschränkungen. Der Anwender trägt aber auch
in diesem Fall die Verantwortung für die Unversehrtheit der Daten.
Preisliste für die Freischaltung des Datenexports:
Das Freischalten des Datenexports erfolgt telefonisch bzw. per E-Mail ([email protected]). Der
Freischaltcode für eine 6monatige oder 12monatige private/interne Nutzung erfolgt telefonisch durch
Nennung der eingeblendeten Freischaltnummer. Die benötigte Code-Nr. wird dann mitgeteilt. Mit der
Bekanntgabe der Code-Nr. entstehen die folgenden Kosten:
Private/Interne Freischaltung des Datenexports für 6 Monate
Private/Interne Freischaltung des Datenexports für 12 Monate
EUR 25,00 (zzgl. 16 % MWSt.)
EUR 40,00 (zzgl. 16 % MWSt.)
Die Freischaltung des Datenexports für gewerbliche Nutzung ist nur per E-Mail möglich
([email protected]). Teilen Sie die Freischaltnummer mit und Sie erhalten als Antwort auf Ihre
Mail die Code-Nr. Mit der Bekanntgabe der Code-Nr. entstehen Kosten, deren Höhe sich nach dem
Verwendungszweck der exportierten Daten richtet. Rufen Sie dazu bitte vorher an unter der TelefonNr.: (0 53 74) 65 78 den Verlag an, um den Preis zu erfahren.
Die Freischaltkosten für den Datenexport für Anwender mit Pauschalverträgen sind bitte gesondert zu
erfragen.