Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Die wichtigsten Änderungen für 2014 und 2015 Stand: April 2014 1 Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Ergebnis: Mitgliedsbeiträge ab 2015 Ergebnis: • Paar- und Familientarife erreicht. Die Reduzierung begründet sich durch einen Mengenrabatt ab 2 Mitglieder im Verein • Geringe Erhöhung für alleinige Erwachsene • Geringe Erhöhung bei Schülern bis 20 J. • Leichte Mehreinnahme für den Verein 2 Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Änderung Vereinssatzung ab 2014 • Die Bürgenpflicht bei Neumitgliedern entfällt • Bestätigung des Jugendwartes durch die Mitgliederversammlung entfällt (im Vereinsrecht nicht üblich) • Rechte und Pflichten von Mitgliedern in die Satzung integriert (Standard in Vereinssatzungen) • Regelung zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten aufgenommen: Datenverarbeitung dient zur Funktionsfähigkeit des Vereins und Wahrung der Vereinsinteressen. Das Bundesdatenschutzgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften werden berücksichtigt. Ein Widerspruch des Mitglieds über die Nutzung von personenbezogenen Daten ist möglich. 3 Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Vereinsordnungen ab 2014 Einführung einer Beitragsordnung: Fälligkeitsdatum fixiert (jeweils 01.01.), d.h. folgende Punkte müssen zu diesem Stichtag berücksichtigt werden: o Mitteilungspflicht des Mitglieds bei Statusänderung zum Fälligkeitsdatum, z.B. Schüler wird Auszubildender, Aktiver wird Inaktiv… o Bringpflicht für Nachweise, z.B. Studienbescheinigung o Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, wenn kein Zahlungseingang bis 31.01. erfolgt ist (nur bei Nichteinzugsverfahren) Darüber hinaus: o Prozentuale Beiträge bei Eintritt während der laufenden Saison sind in der Beitragsordnung fest fixiert o Möglichkeit von 2 Teilzahlungen in Sonderfällen kann beantragt werden o Zusatzgebühren in Höhe von 10,00 EUR für Neumitglieder ohne Einzugsermächtigung 4 Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Arbeitseinsätze Allgemein: • Von allen aktiven Mitgliedern über 18 Jahre sind jährlich 5 Arbeitsstunden zu leisten. Bei neuen Mitgliedern im laufenden Jahr werden die Arbeitsstunden angepasst (5/12 pro Mitgliedsmonat). • Arbeitstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Mögliche Arbeitseinsätze: Frühjahrs- und Herbstanlagenpflege, Vereinsturniere, Veranstaltungen oder Sonderaktionen. • Mitglieder, die die 5 Arbeitsstunden nicht leisten, werden mit Euro 30,00 belastet. Dieser Betrag wird im November des entsprechenden Jahres entweder abgebucht oder angefordert. • Eine Teilung des Arbeitsersatzes, z.B. teils geleistete Arbeitsstunden und Restbetrag für Arbeitsersatz, ist möglich. Zum Ablauf: • Über die Teilnahme an den Arbeitseinsätzen entscheidet Christian Zieskoven. Er informiert rechtzeitig über Termine, Tätigkeiten und wie viele Personen benötigt werden. • Ideen und Vorschläge über Veränderungen oder Arbeitseinsätze können bei Christian Zieskoven eingereicht werden. Er entscheidet dann, ggf. nach Rücksprache mit dem Vorstand, ob der Vorschlag bewilligt wird bzw. ob Budget vorhanden ist. Gehen mehrere Vorschläge ein, so erstellt der Vorstand einen Prioritätenliste. • Christian Zieskoven hält die geleisteten Arbeitseinsätze fest. 5 Tennisclub RW Hürth-Gleuel 1972 e.V. Mitgliederwerbung ab 2014 • Jedes Mitglied, welches ein Tennismitglied wirbt, erhält ab dem Geschäftsjahr 2014 für jedes neu geworbene aktive erwachsene Mitglied einen Verzehrgutschein in Höhe von 20 Euro für die Gastronomie. • Jedes Neumitglied erhält bei Eintritt eine Mitgliedsmappe mit Satzung, Ordnungen und einem Wegweiser für Neumitglieder 6
© Copyright 2024 ExpyDoc