Arbeitsstundenformular von Datum Art der Arbeit Summe Arbeitsstunden Stundenanzahl Unterschrift der Aufsicht Unterschrift Hauswart Arbeitsstunden Kriterien Damit die Boote, Skulls / Riemen und das Bootshaus sowie das Gelände für die Rudersaison rechtzeitig bereit sind, müssen unsere Mitglieder jedes Jahr 10 Arbeitsstunden leisten. 1. Jedes aktive Mitglied sollte mindestens zehn Arbeitsstunden leisten, um am Ruderbetrieb (Regatten / Training / RWF) teilnehmen zu können. Ab einer Anzahl von 15 Arbeitsstunden kann man sich beim Hauswart für einen Spind im Bootshaus melden. 2. Die Hälfte der Arbeitsstunden muss im Bootskeller verrichtet werden. 3. Es zählen nur Arbeitsstunden mit einem Mindestumfang von 1/2 Arbeitsstunde. 4. Arbeitsstunden für die nächste Sommersaison können jeweils vom Anfang der Herbstferien bis zum Ende der Osterferien geleistet werden. Für die Wintersaison gelten jeweils noch die Stunden der vergangenen Saison. Für Neueinsteiger während der Saison können mit dem Vorstand Sonderabsprachen getroffen werden. 5. Jedes Mitglied führt eine Liste über die geleisteten Arbeitsstunden, auf welcher jede Arbeitsstunde von der Aufsicht oder einem Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muss. 6. Diese Liste wird von jedem Mitglied in Eigenverantwortung geführt und muss vor Beginn der Sommersaison beim Vorstand und den Trainern vorgezeigt werden. 7. Ehemalige, die einen Spind haben oder ihren jetzigen behalten möchten, müssen ab dieser Wintersaison auch 15 Arbeitsstunden leisten. Diese können während der Sommer- und Wintersaison verrichtet werden. Die 15 geleisteten Arbeitsstunden müssen jeweils zu Beginn der Sommersaison vorgezeigt werden. …………………………………… Unterschrift Mitglied
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