Arbeitsstundenformular

Arbeitsstundenformular
von
Datum
Art der Arbeit
Summe Arbeitsstunden
Stundenanzahl
Unterschrift der Aufsicht
Unterschrift Hauswart
Arbeitsstunden
Kriterien
Damit die Boote, Skulls / Riemen und das Bootshaus sowie das
Gelände für die Rudersaison rechtzeitig bereit sind, müssen unsere
Mitglieder jedes Jahr 10 Arbeitsstunden leisten.
1. Jedes aktive Mitglied sollte mindestens zehn Arbeitsstunden leisten, um am
Ruderbetrieb (Regatten / Training / RWF) teilnehmen zu können. Ab einer Anzahl von
15 Arbeitsstunden kann man sich beim Hauswart für einen Spind im Bootshaus
melden. 2. Die Hälfte der Arbeitsstunden muss im Bootskeller verrichtet werden. 3. Es zählen nur Arbeitsstunden mit einem Mindestumfang von 1/2 Arbeitsstunde. 4. Arbeitsstunden für die nächste Sommersaison können jeweils vom Anfang der
Herbstferien bis zum Ende der Osterferien geleistet werden. Für die Wintersaison
gelten jeweils noch die Stunden der vergangenen Saison. Für Neueinsteiger während
der Saison können mit dem Vorstand Sonderabsprachen getroffen werden. 5. Jedes Mitglied führt eine Liste über die geleisteten Arbeitsstunden, auf welcher jede
Arbeitsstunde von der Aufsicht oder einem Mitglied des Vorstandes unterzeichnet
werden muss. 6. Diese Liste wird von jedem Mitglied in Eigenverantwortung geführt und muss vor
Beginn der Sommersaison beim Vorstand und den Trainern vorgezeigt werden.
7. Ehemalige, die einen Spind haben oder ihren jetzigen behalten möchten, müssen ab
dieser Wintersaison auch 15 Arbeitsstunden leisten. Diese können während der
Sommer- und Wintersaison verrichtet werden. Die 15 geleisteten Arbeitsstunden
müssen jeweils zu Beginn der Sommersaison vorgezeigt werden.
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Unterschrift Mitglied