Bewertung der Implikationen von TTIP für die Verbraucherwohlfahrt Ergebnisse einer Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Loccum, den 06. Februar 2015 Prof. Dr. Christian Thorun ConPolicy GmbH Institut für Verbraucherpolitik Ausgangslage Ziele des Abkommens und Herausforderung Seit Sommer 2013: Verhandlungen zwischen den USA und der EU über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) (aktuell 8. Verhandlungsrunde in Brüssel) Ziel des Abkommens: „Handel und Investitionen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten auszuweiten, indem das bislang nicht ausgeschöpfte Potenzial eines echten transatlantischen Marktes genutzt wird, durch einen besseren Marktzugang und eine größere regulatorische Kompatibilität [...]“ (Verhandlungsmandat vom 17. Juni 2013) Geplante Maßnahmen: • Erleichterter Marktzugang durch eine weitgehende Beseitigung von Zöllen und Beschränkungen • Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse • Auch langfristig verbesserte regulatorische Zusammenarbeit („living agreement“) Laut Verhandlungsführer werden hierdurch Wohlstandsgewinne für Bürger und Verbraucher erreicht: • Schaffung von neuen Arbeitsplätzen • Zunahme der Wirtschaftsleistung (BIP) und hierdurch Steigerung der Realeinkommen • Entlastungseffekte für Verbraucher (durch niedrigere Preise) rogene e t e H : g n ru • Anstieg der Produktvielfalt rausforde um He sraten z g n u m im t Zus der EU in n e m m Abko Zustimmungsraten zum Abkommen in der EU Österreicher, Deutsche und Luxemburger überwiegend skeptisch strauen is M s e k r Sta rderung: o f auchern – s r u b a r r e e V H n e i deutsch gerade be WARUM? Das Dilemma Gründe für die in Deutschland kontrovers geführte Debatte Argumentation der Kritiker: • Vorwurf einer insgesamt intransparenten Verhandlungsführung („Geheimverhandlungen“) • Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus gibt Investoren priviligierte Rechte und führt zu „regulatory chill“ • Langfristige Auslegung des Abkommens könnte demokratische Prinzipien beschneiden („Living agreement“) • Einbeziehung von sensiblen Wirtschaftsbereichen (wie bspw. Lebensmittel, Medizinprodukte, etc.) • Nichttarifäre Handelsbarrieren sollen abgebaut werden - das führt zu einem „race to the bottom“ Annahme der EU-Kommission: „Auf beiden Seiten des Atlantiks gelten Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Gesundheit, der allgemeinen und finanziellen Sicherheit, der Umwelt, der Verbraucher oder anderer kollektiver Güter, die im Kern dieselbe Zielstellung haben, regulatorisch aber unterschiedlich umgesetzt sind.“ (Europäische Kommission, 2014) Argumentation der Verhandlungsführer: • Aufgrund von abweichenden Regelwerken werden doppelte Prüfungen notwendig, sodass für Unternehmen ein doppelter finanzieller Aufwand entsteht. ! Bestimmte Produkte werden entweder gar nicht oder zu erhöhten Preisen im Auslandsmarkt angeboten. ! Durch Angleichung der Regularien profitieren Verbraucher direkt (niedrigere Preise, Produktvielfalt, etc.). ind die : Wie s Erwiderung der Kritiker: Kernfrage TIP auf T n o v n • Zweifelhaft, ob Kosteneinsparungen der Unternehmen direkt an Endverbraucher weitergegeben werden. e ng Auswirkuzu Produktlfahrt zu hund o • Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen kann mit einem Eingriff in nationale Regelungen w r e h c u a Verbrals diemüssen Lebensmittelsicherheit oder zum Verbraucher- und Umweltschutz einhergehen. Diese Kosten ertenin? eine ew b Kosten-Nutzen-Betrachtung einbezogen werden – das geschieht bislang jedoch nicht. Ziele der Studie für die Friedrich-Ebert Stiftung Zielsetzung: Bewertung des derzeitigen Verhandlungsstands – soweit dieser öffentlich zugänglich ist – im Hinblick auf seine verbraucherpolitischen Implikationen. Kernfragen: • Welche Aspekte müssen in einer Bewertung der Chancen und Risiken des Abkommens aus Sicht der Verbraucher betrachtet und ggf. gegeneinander abgewogen werden? • Worin bestehen die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Regulierung dieser Märkte zwischen der EU und den USA? • Welche Chancen und Gefahren könnten aus dem Abkommen für verbraucherpolitische Standards und Regulierungen aus europäischer Perspektive resultieren? Vorgehen: • Literaturauswertung • Experteninterviews bedarf: s g n u r lä K Methodische Einschränkungen: her tarifärer t h ic n u Methodisc a b b • Keine Bewertung der Potentiale von Zollreduktionen ente zum A istieren? m u r t s In e x - Welch • Aspekte zur Verhandlungsführung werden nicht adressiert mmnisse e e h ls e d n rt definiert a h H a lf h o w r e h • ISDS wird ausgeklammert n Verbrauc n a k ie W - • Unzureichender Kenntnisstand über den tatsächlichen Verhandlungsstand werden? 1. Teil: Es gibt nicht das Abkommen (1/2) Instrumente zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse Intensiver Informationsaustausch • Schwächste Form der regulativen Zusammenarbeit • Strukturiert geführter Informationsaustausch zwischen den Parteien • Verbesserte Zusammenarbeit der Regulierungsinstanzen auf sektoraler sowie horizontaler Ebene Gegenseitige Anerkennung • Form 1: Anerkennung der abweichenden Regeln des Verhandlungspartners – neben den eigenen • Form 2: Anerkennung der Konformitätsbewertungsverfahren des Verhandlungspartners Äquivalenz • Annahme, dass dasselbe Ziel durch unterschiedliche Mittel erreicht werden kann, die als äquivalent einzustufen sind (z.B. Transatlantische ÖkoÄquivalenzvereinbarungen) Harmonisierung • Weitreichendste Form der regulativen Zusammenarbeit • Einigung auf einen einzigen gültigen Standard, der anschließend bei beiden Verhandlungspartnern gilt ! Je höher die Instrumente in der Pyramide liegen, desto stärker ist ihre Eingriffstiefe. Harmonisierung Äquivalenz Gegenseitige Anerkennung Intensiver Informationsaustausch 1. Teil: Es gibt nicht das Abkommen (2/2) Problematisierung der unterschiedlichen Instrumente Regulative Gefahren aus Verbraucherperspektive Mindestanforderungen, um Verbraucherwohlfahrt sicherzustellen Harmonisierung Harmonisierung auf „kleinstem gemeinsamen Nenner“ Harmonisierung auf hohem Niveau. – Eine solche setzt jedoch relativ ähnliche Regulierungsniveaus voraus Äquivalenz Marktverzerrung und „Race to the bottom“ Das Instrument sollte nur angewendet werden, wenn die Regulierungsinstrumente unterschiedlich, aber die Regulierungsziele und -ergebnisse (nahezu) identisch sind. Gegenseitige Anerkennung Marktverzerrung und „Race to the bottom“ Das Instrument sollte nur angewendet werden, wenn die Regulierungsinstrumente unterschiedlich, aber die Regulierungsziele und -ergebnisse (nahezu) identisch sind. Informationsaustausch Einseitiger Fokus auf den Abbau von Handelshemmnissen – ohne Berücksichtigung von Verbraucherwohlfahrt Berücksichtigung auch von Fragen einer umfassend verstandenen Verbraucherwohlfahrt (siehe hierzu nächste Folie) 2. Teil: Verbraucherwohlfahrt nicht rein monetär bemessen Definition von Verbraucherwohlfahrt Bei der Bewertung der Implikationen von TTIP sollte Verbraucherwohlfahrt nicht nur monetär bemessen werden, sondern vor allem dadurch, ob grundliegende Verbraucherrechte gewahrt werden. • Sicherheit: Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit. • Ökonomische Interessen: Die Förderung und der Schutz der ökonomischen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. • Informationen: Der Zugang zu angemessenen Informationen, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, ihre ökonomischen Interessen zu befördern. • • Verbraucherbildung: Der Zugang zu Verbraucherbildung, die auch eine Bildung über die Auswirkungen des individuellen Konsums auf Umwelt und Gesellschaft und die ökonomischen Interessen umfasst. Nachhaltiger Konsum: Die Förderung nachhaltiger Konsummuster. United Guidelines for Consumer Protection, 2003 Sicherheit Ökon. Interessen Nachhaltiger Konsum Ziele der Verbraucherpolitik Bildung Information Bewertungsrahmen Auswirkungen auf Verbraucherwohlfahrt varriieren nach Instrument ! Abhängig vom gewählten Instrument zum Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen ergeben sich unterschiedliche Implikationen für die Verbraucherwohlfahrt. Sicherheit Harmonisierung Äquivalenz Ökonomische Interessen Nachhaltiger Konsum Ziele der Verbraucher -politik Gegenseitige Anerkennung Intensiver Informationsaustausch Bildung Information Analyse ausgewählter Teilmärkte Methodisches Vorgehen Analyse der Potenziale und Risiken von TTIP auf Grundlage des Bewertungsrahmens für die verbraucherpolitisch relevanten Teilmärkte: • • • • • Fokus in den folgenden Ausführungen Lebensmittel und Ernährung Arzneimittel Medizinprodukte Datenfluss und Datenschutz Finanzdienstleistungen Jeweils 3-stufiges Vorgehen: 1. Darstellung der geltenden Standards im transatlantischen Vergleich 2. Aufarbeitung des derzeitigen Diskussionstandes 3. Abschließende Bewertung im Hinblick auf verbraucherpolitische Implikationen Teilmarkt 1 – Lebensmittel (1/3) Geltende Standards im transatlantischen Vergleich EU USA Vorsorgeprinzip Generally recognised as safe ! Verwendung von gentechnisch modifizierten Organismen (GVO) nur nach einem aufwändigen Zulassungsverfahren erlaubt ! Verwendung von gentechnisch modifizierten Organismen (GVO) erlaubt ! Deklarationspflicht und Rückverfolgbarkeit für GVO ! Keine Deklarationspflicht für GVO Einbeziehung „andere legitimer“ Faktoren System of Sound Science ! Prozesshygiene ! Desinfektion mit keimtötenden Substanzen Weitere Punkte • Einsatz von Wachstumshormonen untersagt • Einsatz von Wachstumshormonen erlaubt • Umfangreiches Kennzeichnungssystem (Herkunftsland, Kloning, Nano-Materialien etc.) • Fast kein Äquivalent • Verkauf von Rohmilchkäse erlaubt • Verkauf von Rohmilchkäse untersagt Teilmarkt 1 – Lebensmittel (2/3) „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen.“ Christian Schmidt „There can’t be a trade agreement (Bundeslandwirtschaftsminister) without serious and significant commitment to agriculture.“ Tom Vilsack (US-Landwirtschaftsminister) Derzeitiger gesellschaftlicher Diskussionsstand „Daher würde ich nie ein Abkommen aushandeln, das unsere strikten Standards bei Lebensmittelsicherheit [...] senken würde.“ Cecilia Malmström (EU-Kommissarin) Einschätzung zivilgesellschaftlicher Vertreter: ! Regulierungsphilosophien zwischen der EU und den USA divergieren z.T. stark, so dass eine Harmonisierung unmöglich erscheint. ! Allgemeine Angst vor Paket-Deals ! Auch Äquivalenzbestreibungen oder gegenseitige Anerkennung strittig, da hierdurch auch solche Produkte einen Zugang zum europäischen Markt erhielten, die nicht den hiesigen Anforderungen an Risikobewertung oder Ethik entsprechen (eventuell sogar ohne Kennzeichnung). ! Initiierung eines „Race to the bottom“? Potentiale werden allerdings in einem intensivierten Informationsaustausch gesehen: • Durch Bündelung von Kompetenzen kann die transatlantische Verbraucherwohlfahrt gestärkt werden. ! Gemeinsames Lebensmittelfrühwarnsystem, gemeinsame Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, Bekämpfung von (Kinder-)Fettleibigkeit, etc. Teilmarkt 1 – Lebensmittel (3/3) Abschließende Bewertung Sicherheit Ökon. Interessen Information Ggs. Anerkennung/Äquivalenz Produktions-, Hygieneund Sicherheitsstandards - + - Einführung transatlantisches Lebensmittelfrühwarnund -rückverfolgungssystem + Kollaboration Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen + + Bildung Nachh. Konsum Harmonisierung Produktions-, Hygiene- und Sicherheitsstandards Kollaboration Bekämpfung von (Kinder-)Fettleibigkeit - + +/+ + + + + Teilmarkt 2 – Medizinprodukte (1/3) Geltende Standards im transatlantischen Vergleich Medizinprodukte sind Instrumente und Gegenstände, die zur medizinischen Behandlung entweder im Körper oder am Körper eingesetzt werden. Sie entfalten ihre Wirkung, ohne in den Stoffwechsel einzugreifen. EU USA Intransparentes Zulassungssystem Transparentes Zulassungssystem • Dezentrales „System der benannten Stellen“ • Zentrale Zulassungsorgane (FDA und Center for Devices and Radiological Health) • Verpflichtung der Hersteller nach Einführung des Produktes die Sicherheit selbst zu monitoren • Zulassung per Vorsorgeprinzip (Pre-MarketApproval) • Nur Äquivalenzstudien und keine Wirksamkeitsstudien erforderlich • Valide klinische Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit erforderlich Intransparentes Reporting-System Transparentes Reporting-System • Zentrale, nicht öffentlich zugängliche Datenbank (EURAMED) • Ergebnisse der Zulassungsentscheidungen öffentlich zugänglich • Informationen zu gemeldeten Nebenwirkungen und Produktrückrufen nicht öffentlich zugänglich • Meldung über Nebenwirkungen und Produktrückrufe auf FDA-Homepage einsehbar Teilmarkt 2 – Medizinprodukte (2/3) Derzeitiger gesellschaftlicher Diskussionsstand • Forderung verschiedener Vertreter der Zivilgesellschaft: • Harmonisierung der Systeme auf US-amerikanischem Niveau • Transparente öffentliche Darstellung von Daten zu Hochrisikoprodukten auf US-Niveau • Einführung eines gemeinsamen Produktidentifikationssystems zur Rückverfolgbarkeit von risikobehafteten Produkten • Position der Chefunterhändler: • Beibehaltung der unterschiedlichen Zulassungssysteme • Ausweitung des Informationsaustausches Teilmarkt 2 – Medizinprodukte (3/3) Abschließende Bewertung Sicherheit Ökon. Interessen Ggs. Anerkennung Zulassung - + Harmonisierung Zulassung auf US-Niveau + + Informationsaustausch bei Prüfberichten und Zulassungen + Einführung gemeinsames Produktidentifikationssystems + Harmonisierung Transparenz auf US-Niveau + Information + Bildung Nachh. Konsum Teilmarkt 3 – Datenschutz (1/3) Geltende Standards im transatlantischen Vergleich • Nach Aussage der Verhandlungsführer sind lediglich Aspekte des Datenflusses, jedoch explizit nicht Aspekte des Datenschutzes Bestandteil des EU-Verhandlungsmandats. Allerdings fraglich: Ist eine Intensivierung des Transfers von unternehmensbezogenen B2B-Daten bei gleichzeitiger Ausklammerung des Austauschs von personenbezogenen Daten überhaupt möglich? • EU USA • Datenschutz als Grundrecht • Grundlage für Datenschutz im 4. Zusatzartikel der Verfassung • Gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten • Datenschutz weitgehend über Selbstregulierung • „Mantel“-Ansatz • „Patchwork“-Ansatz • Anhaltende Verhandlungen zu einem harmonisierten gesetzlichen Datenschutz auf EU-Ebene (Datenschutz-Grundverordnung) • Leitlinienkatalog darüber, wie Datenschutz in der heutigen Informationsgesellschaft aussehen sollte („Consumer Privacy of Rights“) Teilmarkt 3 – Datenschutz (2/3) Derzeitiger gesellschaftlicher Diskussionsstand • Position der Verbrauchervertreter (BEUC, TACD, vzbv): • Der freie Fluss von Informationen darf nicht mit einem freien Fluss von personenbezogenen Daten gleichgesetzt werden. • Die Vergangenheit hat gezeigt, dass datenschutzrechtliche Mindeststandards von US-Unternehmen trotz öffentlicher Selbstverpflichtung oftmals nicht korrekt eingehalten werden. • Position der US-Unternehmen: • Europäische Datenvorschriften stellen eine bedeutende Handelsbarriere und den Grund für erhöhte Kosten für US-Unternehmen im internationalen Handel dar. • Datenschutzstandards sind so zu verhandeln, dass eine nichtdiskriminierende Balance zwischen der informationellen Selbstbestimmung und einem Minimum an Handelsbarrieren geschaffen wird. • Allerdings Einigkeit darüber, dass: • TTIP in seiner Form als Handelsabkommen nicht den richtigen Ort bietet, um von Grund auf neue transatlantische Datenschutzregelungen aufzusetzen. • Die USA und die EU unabhängig von TTIP zukünftig starker bei Fragen des Datenschutzes kooperieren müssen (bspw. durch intensivere Zusammenarbeit der EU-US-Regulierungs- und Datenschutzbehörden). • Eine transatlantische Zusammenarbeit gerade im Bereich der Cyber-Sicherheit sinnvoll wäre. Teilmarkt 3 – Datenschutz (3/3) Abschließende Bewertung Sicherheit Ökon. Interessen Information Bildung Nachh. Konsum Harmonisierung Datenschutzstandards ✕ ✕ ✕ ✕ ✕ Ggs. Anerkennung Datenschutzstandards + Selbstregulierung - - Informationsaustausch zu Datenschutzstandards und Verstößen + + Kooperation bei Cyber-Sicherheit + + Fazit und Schlussfolgerungen (1/2) These 1: These 2: These 3: These 4: Im transatlantischen Verhältnis existieren zum Teil grundsätzlich unterschiedliche Regulierungsphilosophien, die einer übergreifenden Harmonisierung oder gegenseitigen Anerkennung entgegenstehen. Allerdings existieren in einigen Bereichen auch sehr große Ähnlichkeiten in den Regulierungsansätzen, die nicht vernachlässigt werden sollten und in denen eine Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Standards sinnvoll ist. In einem verstärkten Informationsaustausch zwischen der EU und den USA liegt ein enormes verbraucherpolitisches Potenzial. Dieses sollte im Rahmen der regulatorischen Zusammenarbeit gehoben werden. Die Annahme, dass das Verbraucherschutzniveau oder die Regulierungsansätze in der EU grundsätzlich höher oder besser sind, ist nicht haltbar. Fazit und Schlussfolgerungen (2/2) These 5: Damit das Potenzial der regulatorischen Zusammenarbeit gehoben wird, müssen Mindestanforderungen an diese berücksichtigt werden. These 6: Die TTIP-Verhandlungen bergen das Potenzial, auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu befördern. Allerdings ist hierfür ein Mentalitätswechsel in der Verhandlungsführung erforderlich.
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