Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG // imtakt kompakt // Ausgabe 51 - Februar 2015 Mitmachen beim Arbeitspapier: Die EVG lebt Vielfalt in der Gemeinschaft Wie reagieren wir als Gewerkschaft auf gesellschaftliche Strömungen, die sich unter anderem an fremdenfeindlichen Demonstrationen festmachen? Wer nimmt an solchen Kundgebungen teil- und vor allem, warum? Das war eines der Themen, mit denen sich der Bundesvorstand der EVG auf seiner jüngsten Sitzung in Fulda beschäftigte. Flagge zeigen und Positionen beziehen, so das Ergebnis einer offenen und konstruktiven Diskussion. Die Mitglieder der EVG nehmen sich mit ihren Sorgen und Nöten gegenseitig ernst. Wir positionieren uns aber ganz klar gegen jede Form von Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus, machte der BuVo deutlich. Beschlossen wurde ein Arbeitspapier, das den Standpunkt der EVG deutlich macht. Dieses soll aber nicht abschließend sein, sondern von den Mitgliedern der EVG diskutiert und mit Anmerkungen versehen werden. Denn, so die einhellige Auffassung des Bundesvorstandes: Die aktuellen Entwicklungen stellen die EVG vor Fragen, für die es noch keine abschließenden Antworten gibt. Jeder hat in dieser Frage seine Sichtweise - und die soll deutlich werden. Deshalb sollen die Mitglieder der EVG mitreden und gemeinsam einen Standpunkt der EVG erarbeiten. Aus allen Beiträgen, die uns erreichen, wird auf dem Kleinen Gewerkschaftstag im November 2015 ein mehrheitsfähiges Papier der EVG entwickelt. Das Arbeitspapier findet ihr im Internet: www.evg-online.org Streikrecht verteidigen! Der Internationale Gewerkschaftsbund hat den 18. Februar zu einem internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts ausgerufen. In vielen Ländern wird dieses elementare Recht der Beschäftigten missachtet. In Europa und auch in Deutschland gibt es immer mal wieder subtile Angriffe. Dies geschieht dann meist unter dem Deckmantel „Schutz der Daseinsvorsorge“, und das betrifft dann auch den Verkehrsbereich. Da werden z.B. „Mindestdienstleistungen“ vorgeschrieben. Eine Abfrage der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) unter Gewerkschaften zeigt: Allein in 9 europäischen Ländern gibt es schon solche Einschränkungen, in anderen Ländern, wie z.B. bei unseren belgischen Nachbarn, werden sie seitens der Regierungen in die gleiche Richtung vorangetrieben. In Deutschland ist es die CSU, die eine Einschränkung des Streikrechts fordert. Sie verlangt z.B. obligatorische Schlichtungen, die Ankündigung von Streiks mit einer Vorlaufzeit von vier Werktagen sowie die Sicherstellung von Mindestdiensten. Die EVG fordert, dass Mindestleistungen nur dort gelten sollten, wo die Sicherheit und das Leben der Menschen gefährdet sind. Wir Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sind stolz auf unsere Rolle bei der Bereitstellung von Diensten für die Öffentlichkeit und gehen nicht leichtfertig mit dem Streikrecht um. Herausgeber: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt/Main Redaktion & Gestaltung: creadicto GmbH & Co. KG Boyenstraße 41, 10115 Berlin 4. Eisenbahnpaket: Lettland legt Kompromissvorschlag vor Lettland hat seit Jahresbeginn den Vorsitz im Europäischen Rat. Das lettische Verkehrsministerium hat daher jetzt Kompromissvorschläge zum 4. Eisenbahnpaket auf den Tisch gelegt. So schlägt Lettland vor, in integrierten Konzernen lediglich die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers vom Eisenbahnbetrieb festzuschreiben. Sofern diese garantiert ist, sollen die Mitgliedsstaaten selbstständig über die Unternehmens- oder Organisationsstruktur entscheiden können. Bestehende integrierte Unternehmen könnten also bestehen bleiben können. Die EVG begrüßt das. „Eine zwangsweise Trennung von Infrastrukturbetreiber und Betrieb hätte katastrophale Folgen sowohl für den Eisenbahnsektor in Deutschland als auch für die Beschäftigten bei den vertikal integrierten Unternehmen“, schreibt der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner an den Bundesverkehrsminister. Kontrolliert werden sollte die Unabhängigkeit durch die nationale Regulierungsbehörde. Die „Kontrolle nationaler Gegebenheiten wird effizienter und effektiver nah am Geschehen ausgeübt, als es durch eine supranationale Behörde je möglich wäre.“ Generell könnte es zu einer Aufspaltung des Gesamtpakets in einen „technischen“ und einen „politischen“ Teil kommen. Denn beim „technischen Teil“ (hier geht es v.a. um Fragen der Zulassung von Zügen und der Ausstellung von Sicherheitszertifikaten) sind sich die Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission weitgehend einig.
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