4. eisenbahnpaket - EVG-WRB Eisenbahn

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG // imtakt kompakt // Ausgabe 51 - Februar 2015
Mitmachen beim Arbeitspapier: Die EVG
lebt Vielfalt in der Gemeinschaft
Wie reagieren wir als Gewerkschaft auf gesellschaftliche Strömungen, die sich unter
anderem an fremdenfeindlichen Demonstrationen festmachen? Wer nimmt an solchen
Kundgebungen teil- und vor allem, warum?
Das war eines der Themen, mit denen sich der
Bundesvorstand der EVG auf seiner jüngsten
Sitzung in Fulda beschäftigte.
Flagge zeigen und Positionen beziehen, so
das Ergebnis einer offenen und konstruktiven Diskussion. Die Mitglieder der EVG nehmen sich mit ihren Sorgen und Nöten gegenseitig ernst. Wir positionieren uns aber ganz
klar gegen jede Form von Diskriminierung,
Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und
Rassismus, machte der BuVo deutlich.
Beschlossen wurde ein Arbeitspapier, das
den Standpunkt der EVG deutlich macht.
Dieses soll aber nicht abschließend sein,
sondern von den Mitgliedern der EVG diskutiert und mit Anmerkungen versehen
werden. Denn, so die einhellige Auffassung des Bundesvorstandes: Die aktuellen
Entwicklungen stellen die EVG vor Fragen,
für die es noch keine abschließenden Antworten gibt. Jeder hat in dieser Frage seine
Sichtweise - und die soll deutlich werden.
Deshalb sollen die Mitglieder der EVG mitreden und gemeinsam einen Standpunkt
der EVG erarbeiten.
Aus allen Beiträgen, die uns erreichen, wird
auf dem Kleinen Gewerkschaftstag im November 2015 ein mehrheitsfähiges Papier der
EVG entwickelt.
Das Arbeitspapier findet ihr im Internet:
www.evg-online.org
Streikrecht verteidigen!
Der Internationale Gewerkschaftsbund hat
den 18. Februar zu einem internationalen
Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts
ausgerufen. In vielen Ländern wird dieses
elementare Recht der Beschäftigten missachtet. In Europa und auch in Deutschland gibt
es immer mal wieder subtile Angriffe.
Dies geschieht dann meist unter dem Deckmantel „Schutz der Daseinsvorsorge“, und
das betrifft dann auch den Verkehrsbereich.
Da werden z.B. „Mindestdienstleistungen“
vorgeschrieben. Eine Abfrage der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF)
unter Gewerkschaften zeigt: Allein in 9 europäischen Ländern gibt es schon solche Einschränkungen, in anderen Ländern, wie z.B.
bei unseren belgischen Nachbarn, werden
sie seitens der Regierungen in die gleiche
Richtung vorangetrieben.
In Deutschland ist es die CSU, die eine Einschränkung des Streikrechts fordert. Sie verlangt z.B. obligatorische Schlichtungen, die
Ankündigung von Streiks mit einer Vorlaufzeit von vier Werktagen sowie die Sicherstellung von Mindestdiensten.
Die EVG fordert, dass Mindestleistungen nur
dort gelten sollten, wo die Sicherheit und das
Leben der Menschen gefährdet sind. Wir Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sind stolz
auf unsere Rolle bei der Bereitstellung von
Diensten für die Öffentlichkeit und gehen
nicht leichtfertig mit dem Streikrecht um.
Herausgeber: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Weilburger Straße 24, 60326 Frankfurt/Main
Redaktion & Gestaltung: creadicto GmbH & Co. KG
Boyenstraße 41, 10115 Berlin
4. Eisenbahnpaket:
Lettland legt Kompromissvorschlag vor
Lettland hat seit Jahresbeginn den Vorsitz
im Europäischen Rat. Das lettische Verkehrsministerium hat daher jetzt Kompromissvorschläge zum 4. Eisenbahnpaket auf
den Tisch gelegt.
So schlägt Lettland vor, in integrierten Konzernen lediglich die Unabhängigkeit des
Infrastrukturbetreibers vom Eisenbahnbetrieb festzuschreiben. Sofern diese garantiert ist, sollen die Mitgliedsstaaten selbstständig über die Unternehmens- oder
Organisationsstruktur entscheiden können. Bestehende integrierte Unternehmen
könnten also bestehen bleiben können.
Die EVG begrüßt das. „Eine zwangsweise
Trennung von Infrastrukturbetreiber und
Betrieb hätte katastrophale Folgen sowohl
für den Eisenbahnsektor in Deutschland
als auch für die Beschäftigten bei den vertikal integrierten Unternehmen“, schreibt
der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner
an den Bundesverkehrsminister. Kontrolliert werden sollte die Unabhängigkeit
durch die nationale Regulierungsbehörde.
Die „Kontrolle nationaler Gegebenheiten
wird effizienter und effektiver nah am Geschehen ausgeübt, als es durch eine supranationale Behörde je möglich wäre.“
Generell könnte es zu einer Aufspaltung des
Gesamtpakets in einen „technischen“ und
einen „politischen“ Teil kommen. Denn beim
„technischen Teil“ (hier geht es v.a. um Fragen der Zulassung von Zügen und der Ausstellung von Sicherheitszertifikaten) sind
sich die Mitgliedsstaaten, Parlament und
Kommission weitgehend einig.