Informationen Werkvorschriften 2015 www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch 25. März 2015 Agenda 1. Begrüssung 2. Änderungen Werkvorschriften 3. Zusätzliche Weisungen CKW 4. Erinnerungen Werkvorschriften 5. Informationen EEA / EIV / EVG 6. Preisinformationen CKW Seite 2 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 1. Begrüssung • André Waller Prozess- und Applikationsverantwortlicher Netzanschlussportal Telefon 041 249 56 88 [email protected] • Marco Riedweg Leiter Meldewesen Telefon 041 249 52 92 [email protected] • Kontakt Meldewesen Telefon 041 249 56 56 [email protected] Seite 3 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Bestimmungen • Die Werkvorschriften sind in drei Teile aufgebaut • 1. Bestimmungen – Die Bestimmungen sind ein Ergebnis der Arbeitsgruppe WV-Deutschschweiz – Erstellung im 2009 Revision 2015 • 2. Schema, Skizzen, Tabellen (Anhang A) – Schema von der Arbeitsgruppe WV-Deutschschweiz • 3. Zusätzliche Weisungen VNB (Anhang C) – Ergänzungen von Artikel der Bestimmungen oder von Schemas nach WVInnerschweiz oder eines einzelnen VNB • www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch Seite 4 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Allgemeines • Grundsätzliches – Vereinheitlichung von Begriffen und Abkürzungen – Verwendung von korrekten Begriffen (z.B. Aussenleiter) • 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen - 1.11 Ergänzung von Branchendokumente - 1.11 Fachdokumente (Anschluss von Energieerzeugungsanlagen) - 1.14 Technische Regeln zur Beurteilung der Netzrückwirkungen (DACHCZ) 1.5 Steuerung von Mess- und Schaltapparten - 1.51 Ergänzung von Lastschaltgeräte (LSG) Seite 5 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Kapitel 2 • 2. Meldewesen 2.3 Installationsanzeigen – 2.31 h) Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem NS-Netz – 2.31 i) Elektro Ladestationen – 2.32 Installationsanzeige und Prinzip-Schema >> Einfach >> aber dafür immer – 2.36 Umnutzung von Arealnetzen vorgängig mit VNB Kontakt aufnehmen Seite 6 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Kapitel 6 • 6. Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen 6.2 Standort und Zugänglichkeit – 6.22 Mess- und Steuerapparate müssen dem VNB jederzeit zugänglich sein. – Bestellformular für Schlossbezugsschein beim Meldewesen 6.4 Anordnung und Bezeichnung der Messeinrichtung – 6.41 Für die Bezeichnung wird empfohlen, die Richtlinie zur Wohnungsnummerierung vom Bundesamt für Statistik zu verwenden. Seite 7 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Kapitel 10 • 10. Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA) 10.15 Messung – 10.151 Die Messeinrichtung für eine Einspeisung in das Verteilnetz erfolgt gemäss den Vorgaben des VNB, bzw. den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Branchenempfehlungen. 10.4 Energiespeicher (Neues Unter-Kapitel) – 10.41 Für elektrische Energiespeicher gelten bezüglich Meldewesen, Anschluss und Betrieb die selben Bestimmungen wie für EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz. – 10.42 Ortsfeste Energiespeicher für direkten Energieaustausch mit dem Stromversorgungsnetz müssen dreiphasig angeschlossen und betrieben werden. Seite 8 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 2. Änderungen Werkvorschriften Anhang A: Schema, Skizzen • A 4.12/1 Anschluss-Überstromunterbrecher in Schaltgerätekombination - Einhalten von Abständen und Massen. Radius beachten - Rohrführung so erstellen, dass der Kabelzug möglich ist - Situationsplan mit Standort HV • A 10.1/1 – 1/3 Beispiel-Schemas von EEA Dies sind Beispiel-Schemas von möglichen Anschluss von EEA mit oder ohne Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Seite 9 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen • C 6.31.1 Montage der Mess- und Steuerapparate – Bei Neubauten, Umbauten und Änderungen an direktmessende Zähler sind Zählersteckklemmen (100A / E-Nr. 169.027.024) vorzubereiten – Bei Ausnahmesituationen z.B. Ersatz bestehender Zähler für PVA darf die Steckklemme vor Ort deponiert werden. – Für Installationsanzeigen mit 2014 (Beginn Meldenummer) gilt noch die alte Regel, auch wenn die Gerätebestellung erst 2015 erfolgt. Seite 10 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen • C 6.61.1 Wandlermessung / Fernauslesung – Für Bezügerüberstromunterbrecher 200 Ampère und grösser wird in jedem Fall eine Fernmessung eingerichtet. Für die Fernmessung ist bauseits ein Kommunikationsanschluss unmittelbar beim Zählerplatz vorzusehen. – Entsprechende Zählerplatten für Steuereinrichtungen bereitstellen. TRE, Kommunikationsmodem (Dr. Neuhaus), etc. – Lastgangzähler mit Fernauslesung, einmalige Installationskosten 528 Franken – Zusätzlicher Lastgangzähler, einmalige Installationskosten 264 Franken – LAN Modem (Dr. Neuhaus), einmalige Anschaffungskosten 520 Franken Preise exkl. MWST Seite 11 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen • C 6.61.1 Wandlermessung / Fernauslesung – Art des Kommunikationsanschluss und Spezifikationen mit der IA mitteilen (Analog-Telefonnummer, DSL-Anschluss, IP-Adresse, GSM, ..) – Netzwerkleitung muss fest installiert sein >> keine WLAN oder Powerline – Steckdose RJ45 in unmittelbarer Nähe – LAN Modem (Dr. Neuhaus), einmalige Anschaffungskosten 520 Franken Preise exkl. MWST Seite 12 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Kapitel 8 / Anschluss von Energieverbrauchern • C 8.261.2 Steuerbare Lasten: Klimagerät / Kühl- Tiefkühlanlage – Klimageräte und Kühl- oder Tiefkühleinrichtungen >3.6 kVA müssen neu mit einer Sperreinrichtung installiert werden. Für diese Sperrung ist ein Relais mit einem potentialfreiem Kontakt einzubauen. – Dazu sind die Signale L18 oder L19 bei TRE zu bestellen – Es besteht die Möglichkeit, für abgesetzte UV von Kühlanlagen , zusätzliche Lastschaltgeräte (LSG) zu bestellen. Hinweis bei der Installationsanzeige anbringen. Spannung 230V / Kontakt 16A – Lieferung erfolgt an Elektroinstallateur – Kosten 90 Franken Preise exkl. MWST Seite 13 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Kapitel 10 / Elektrische Energieerzeugungsanlage (EEA) • C 10.13.1 Einspeisungen in das Verteilnetz – Im Schreiben vom November 2014 wurde die Einführung von Signale E01 bis E06 für EEA erwähnt. – Aufgrund fehlenden Definitionen und unklareren Ansteuerungen der Wechselrichter wird diese Einführung auf 2016 verschoben. Seite 14 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 3. Zusätzliche Weisungen CKW Signalplan • Anpassungen der Rundsteuersignale – Der bisherige Kommandoplan wird durch den neuen Signalplan abgelöst – Kurzfristige Belastungen > Lasten besser steuern – TRE Programmierungen mit Trafostation-Kennzeichnung – Umsetzungstabelle und die Schaltzeiten sind auf der Homepage CKW – Der alte Kommandoplan ist unter Archiv zu finden – Unregelmässige Schaltungen von diversen Kommandos – www.ckw.ch/rundsteuerung – Sperrtarif S2 wurde per 31.12.2014 aufgelöst – Sperrtarif S6/S8 Variabel/Fix – Option Online >> Vergünstigung von 0.5 Rp./kWh auf den Wirkenergiepreis der Energielieferung Seite 15 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 4. Erinnerungen Werkvorschriften Diverses • Installationsanzeigen – Frühzeitig einreichen – Bei Grossprojekten vor der Projektierung Kontakt mit VNB aufnehmen – Beschreibung der Installation – Situationsplan für die Einspeisung – Schema und Dispositionen Hauptverteilung beilegen Adresse SGK-Hersteller – Standard Stromwandler 300/5A, 800/5A, 1500/5A Klemmenbrett Standard – Silas Stromwandler 300/5A, 600/5A Klemmenbrett Phönix – Vertigrroup Stromwandler 600/5A Klemmenbrett Phönix – Gerätebestellung > 7 Arbeitstage – Zugänglichkeit > Schlüsselrohr – Sperreinrichtung für Wärmepumpen > Schema Legionellen WV C 11.01 Boilerschalter mit 4 Stellen – Reservezählerplätze Seite 16 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EEA • Allgemeine Informationen zu EEA – Grundsätzlich gilt, pro Netzanschluss eine Anlage – Ausnahme, wenn es mehrere Parzellen hat. (z.B. REFH mit einem Netzanschluss) – Spezielle Netzprodukte für Anlagen > 10 kVA (Leistungszähler) – Wichtig, Situationsplan mit Dachflächen der PVA, inkl. Leistungsangaben – Bei IA ist die genaue Leistung der Wechselrichter mitzuteilen. Diese ist relevant für den Netzanschlussvertrag bezüglich der Einspeiseleistung – Wechselrichter, welche Ausnahmsweise in der Leistung reguliert werden, müssen beim Datenschild zusätzlich und dauerhaft beschriftet werden. Im Inbetriebnahmeprotokoll ist es explizit aufzuführen – Abnahme- Inbetriebnahmeprotokoll der CKW zustellen. Software Update der WR durchführen. >> Netzqualitätsmessung – www.ckw.ch/eea – KEV-Vergütungssätze Seite 17 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EEA / Rücklieferprodukte für Produzenten • CKW R Fix / ≤ 30 kVA Der Tarif wird auf Grundlage des Börsenpreises berechnet und ist für ein Jahr fix. • CKW R Vario / > 30 kVA Kunden profitieren von einer marktnahen Lösung mit nachvollziehbaren Preisen. Der Tarif basiert auf stündlichen Spotpreisen abzüglich einem Risiko- und Aufwandsbeitrag. • Option R HKN Der Tarif für angebotene HKN wird für ein Jahr festgelegt. Kunden haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie den HKN an CKW abtreten oder selbst vermarkten wollen. Seite 18 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EIV • Einmalvergütung (EIV) – Information an CKW mit der Installationsanzeige – Vergütungssätze CKW gleich wie bei Anlagen auf der Warteliste – Vergütung swissgrid EIV Angaben ohne Gewähr Seite 19 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EVG I • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) – Diverse Informationen und Merkblatt auf der Homepage CKW – Rahmenvertrag und Anhang 1 zum Download – Bei IA Messkonzept mitteilen (inkl. Rahmenvertrag und Anhang) – Es ist zwingend, dass ein Prinzip-Schema vor Ort deponiert wird – Der Allgemeinzähler ist auch bei der EVG zu installieren, gemäss den üblichen Richtlinien (ab 3-Fam. Haus) sofern der Eigentümer im Haus wohnt – WP-Messung mit S-Tarif ist nicht EVG berechtigt – Die Endverbraucher am selben Netzanschlusspunkt müssen der gleichen Kundengruppe angehören – www.ckw.ch/eigenverbrauch – www.ckw.ch/messkonzepte Seite 20 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EVG II • EEA Messkonzept 4 - EVG mit Überschussmessung – EEA ≤30 kVA, ohne Netto-Produktionsmessung Seite 21 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 5. Informationen EEA / EIV / EVG EVG III • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) – Die Abrechnung der Wohnungszähler erfolgt durch den Vertreter/in EVG gemäss Rahmenvertrag EVG. – Die Partei der EVG (z.B. Wohnungsmieter) erhalten ein Avisierungsschreiben mit ihrem Energieverbrauch – Der Vertreter/in EVG bekommt die Abrechnung des Hauptzählers der EVG und die Informationen zu den Verbrauchsdaten der Wohnungen. – Bei einem Wohnungswechsel (Mieterwechsel) ist der Anhang 1 zu aktualisieren und dem Meldewesen schriftlich zu zustellen. – Initialisierungsgebühren EVG CHF 300.— – Mutation und Änderungen EVG CHF 200.— – Ergänzender Ablesezähler (je Wohnung/Mt) CHF 6.60 – www.ckw.ch/eigenverbrauch Preise exkl. MWST Seite 22 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 6. Preisinformationen CKW Diverses • Preisinformationen sind in den Unterlagen – Grundsätzlich werden sämtliche Zusatzleistungen in Rechnung gestellt – Erstmalige Montage eines Standartzählers Gratis – Zähler TRE, Auswechseln 90 Franken – Einrichten Zählerfernauslesung 528 Franken – Änderungen Messkonzept (EEA) 344 Franken – Schlüsselrohr 297 Franken – Netzqualitätsmessung >10 kVA / >30 kVA 518 / 1107 Franken – Beglaubigungen von EEA ≤30 kVA 290 Franken • Stichproben, bei Mängel wird der Aufwand in Rechnung gestellt – Grundlage dazu ist in den NIV enthalten – Stundenansatz 132 Franken Preise exkl. MWST Seite 23 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit www.ckw.ch Seite 24 Informationen Werkvorschriften 2015 25. März 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc