Informationen Werkvorschriften 2015

Informationen Werkvorschriften 2015
www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch
25. März 2015
Agenda
1. Begrüssung
2. Änderungen Werkvorschriften
3. Zusätzliche Weisungen CKW
4. Erinnerungen Werkvorschriften
5. Informationen EEA / EIV / EVG
6. Preisinformationen CKW
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1. Begrüssung
• André Waller
Prozess- und Applikationsverantwortlicher
Netzanschlussportal
Telefon 041 249 56 88
[email protected]
• Marco Riedweg
Leiter Meldewesen
Telefon 041 249 52 92
[email protected]
• Kontakt
Meldewesen
Telefon 041 249 56 56
[email protected]
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2. Änderungen Werkvorschriften
Bestimmungen
• Die Werkvorschriften sind in drei Teile aufgebaut
• 1. Bestimmungen
– Die Bestimmungen sind ein Ergebnis der Arbeitsgruppe WV-Deutschschweiz
– Erstellung im 2009
Revision 2015
• 2. Schema, Skizzen, Tabellen (Anhang A)
– Schema von der Arbeitsgruppe WV-Deutschschweiz
• 3. Zusätzliche Weisungen VNB (Anhang C)
– Ergänzungen von Artikel der Bestimmungen oder von Schemas nach WVInnerschweiz oder eines einzelnen VNB
• www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch
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2. Änderungen Werkvorschriften
Allgemeines
• Grundsätzliches
– Vereinheitlichung von Begriffen und Abkürzungen
– Verwendung von korrekten Begriffen (z.B. Aussenleiter)
• 1. Allgemeines
1.1 Grundlagen
- 1.11 Ergänzung von Branchendokumente
- 1.11 Fachdokumente (Anschluss von Energieerzeugungsanlagen)
- 1.14 Technische Regeln zur Beurteilung der Netzrückwirkungen (DACHCZ)
1.5 Steuerung von Mess- und Schaltapparten
- 1.51 Ergänzung von Lastschaltgeräte (LSG)
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2. Änderungen Werkvorschriften
Kapitel 2
• 2. Meldewesen
2.3 Installationsanzeigen
– 2.31 h) Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem NS-Netz
– 2.31 i) Elektro Ladestationen
– 2.32
Installationsanzeige und Prinzip-Schema >> Einfach >> aber dafür immer
– 2.36
Umnutzung von Arealnetzen vorgängig mit VNB Kontakt aufnehmen
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2. Änderungen Werkvorschriften
Kapitel 6
• 6. Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
6.2 Standort und Zugänglichkeit
– 6.22 Mess- und Steuerapparate müssen dem VNB jederzeit zugänglich sein.
– Bestellformular für Schlossbezugsschein beim Meldewesen
6.4 Anordnung und Bezeichnung der Messeinrichtung
– 6.41 Für die Bezeichnung wird empfohlen, die Richtlinie zur Wohnungsnummerierung
vom Bundesamt für Statistik zu verwenden.
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2. Änderungen Werkvorschriften
Kapitel 10
• 10. Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA)
10.15 Messung
– 10.151 Die Messeinrichtung für eine Einspeisung in das Verteilnetz erfolgt gemäss
den Vorgaben des VNB, bzw. den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und
Branchenempfehlungen.
10.4 Energiespeicher
(Neues Unter-Kapitel)
– 10.41 Für elektrische Energiespeicher gelten bezüglich Meldewesen, Anschluss und
Betrieb die selben Bestimmungen wie für EEA im Parallelbetrieb mit dem
Stromversorgungsnetz.
– 10.42 Ortsfeste Energiespeicher für direkten Energieaustausch mit dem
Stromversorgungsnetz müssen dreiphasig angeschlossen und betrieben werden.
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2. Änderungen Werkvorschriften
Anhang A: Schema, Skizzen
• A 4.12/1 Anschluss-Überstromunterbrecher
in Schaltgerätekombination
- Einhalten von Abständen und Massen. Radius
beachten
- Rohrführung so erstellen, dass der Kabelzug
möglich ist
- Situationsplan mit Standort HV
• A 10.1/1 – 1/3 Beispiel-Schemas von EEA
Dies sind Beispiel-Schemas von möglichen Anschluss
von EEA mit oder ohne
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
• C 6.31.1 Montage der Mess- und Steuerapparate
– Bei Neubauten, Umbauten und Änderungen an direktmessende Zähler sind
Zählersteckklemmen (100A / E-Nr. 169.027.024) vorzubereiten
– Bei Ausnahmesituationen z.B. Ersatz bestehender Zähler für PVA darf die
Steckklemme vor Ort deponiert werden.
– Für Installationsanzeigen mit 2014 (Beginn Meldenummer) gilt noch die alte Regel,
auch wenn die Gerätebestellung erst 2015 erfolgt.
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
• C 6.61.1 Wandlermessung / Fernauslesung
– Für Bezügerüberstromunterbrecher 200 Ampère und grösser wird in jedem Fall eine
Fernmessung eingerichtet. Für die Fernmessung ist bauseits ein
Kommunikationsanschluss unmittelbar beim Zählerplatz vorzusehen.
– Entsprechende Zählerplatten für Steuereinrichtungen bereitstellen. TRE,
Kommunikationsmodem (Dr. Neuhaus), etc.
– Lastgangzähler mit Fernauslesung,
einmalige Installationskosten 528 Franken
– Zusätzlicher Lastgangzähler,
einmalige Installationskosten 264 Franken
– LAN Modem (Dr. Neuhaus),
einmalige Anschaffungskosten 520 Franken
Preise exkl. MWST
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Kapitel 6 / Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
• C 6.61.1 Wandlermessung /
Fernauslesung
– Art des Kommunikationsanschluss und
Spezifikationen mit der IA mitteilen
(Analog-Telefonnummer, DSL-Anschluss,
IP-Adresse, GSM, ..)
– Netzwerkleitung muss fest installiert sein
>> keine WLAN oder Powerline
– Steckdose RJ45 in unmittelbarer Nähe
– LAN Modem (Dr. Neuhaus),
einmalige Anschaffungskosten 520 Franken
Preise exkl. MWST
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Kapitel 8 / Anschluss von Energieverbrauchern
• C 8.261.2 Steuerbare Lasten: Klimagerät /
Kühl- Tiefkühlanlage
– Klimageräte und Kühl- oder Tiefkühleinrichtungen
>3.6 kVA müssen neu mit einer Sperreinrichtung
installiert werden. Für diese Sperrung ist ein Relais
mit einem potentialfreiem Kontakt einzubauen.
– Dazu sind die Signale L18 oder L19 bei TRE zu
bestellen
– Es besteht die Möglichkeit, für abgesetzte UV von
Kühlanlagen , zusätzliche Lastschaltgeräte (LSG) zu
bestellen. Hinweis bei der Installationsanzeige
anbringen. Spannung 230V / Kontakt 16A
– Lieferung erfolgt an Elektroinstallateur
– Kosten 90 Franken
Preise exkl. MWST
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Kapitel 10 / Elektrische Energieerzeugungsanlage (EEA)
• C 10.13.1 Einspeisungen in das Verteilnetz
– Im Schreiben vom November 2014 wurde die Einführung von Signale E01 bis E06 für
EEA erwähnt.
– Aufgrund fehlenden Definitionen und unklareren Ansteuerungen der Wechselrichter
wird diese Einführung auf 2016 verschoben.
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3. Zusätzliche Weisungen CKW
Signalplan
• Anpassungen der Rundsteuersignale
– Der bisherige Kommandoplan wird durch den neuen Signalplan abgelöst
– Kurzfristige Belastungen > Lasten besser steuern
– TRE Programmierungen mit Trafostation-Kennzeichnung
– Umsetzungstabelle und die Schaltzeiten sind auf der Homepage CKW
– Der alte Kommandoplan ist unter Archiv zu finden
– Unregelmässige Schaltungen von diversen Kommandos
– www.ckw.ch/rundsteuerung
– Sperrtarif S2 wurde per 31.12.2014 aufgelöst
– Sperrtarif S6/S8 Variabel/Fix
– Option Online >> Vergünstigung von 0.5 Rp./kWh auf den
Wirkenergiepreis der Energielieferung
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4. Erinnerungen Werkvorschriften
Diverses
• Installationsanzeigen
– Frühzeitig einreichen
– Bei Grossprojekten vor der Projektierung Kontakt mit VNB aufnehmen
– Beschreibung der Installation
– Situationsplan für die Einspeisung
– Schema und Dispositionen Hauptverteilung beilegen
Adresse SGK-Hersteller
– Standard Stromwandler 300/5A, 800/5A, 1500/5A
Klemmenbrett Standard
– Silas Stromwandler 300/5A, 600/5A
Klemmenbrett Phönix
– Vertigrroup Stromwandler 600/5A
Klemmenbrett Phönix
– Gerätebestellung > 7 Arbeitstage
– Zugänglichkeit > Schlüsselrohr
– Sperreinrichtung für Wärmepumpen > Schema Legionellen WV C 11.01
Boilerschalter mit 4 Stellen
– Reservezählerplätze
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EEA
• Allgemeine Informationen zu EEA
– Grundsätzlich gilt, pro Netzanschluss eine Anlage
– Ausnahme, wenn es mehrere Parzellen hat. (z.B. REFH mit einem Netzanschluss)
– Spezielle Netzprodukte für Anlagen > 10 kVA
(Leistungszähler)
– Wichtig, Situationsplan mit Dachflächen der PVA, inkl. Leistungsangaben
– Bei IA ist die genaue Leistung der Wechselrichter mitzuteilen. Diese ist relevant für den
Netzanschlussvertrag bezüglich der Einspeiseleistung
– Wechselrichter, welche Ausnahmsweise in der Leistung reguliert werden, müssen beim
Datenschild zusätzlich und dauerhaft beschriftet werden. Im Inbetriebnahmeprotokoll
ist es explizit aufzuführen
– Abnahme- Inbetriebnahmeprotokoll der CKW zustellen. Software Update der WR
durchführen. >> Netzqualitätsmessung
– www.ckw.ch/eea
– KEV-Vergütungssätze
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EEA / Rücklieferprodukte für Produzenten
• CKW R Fix / ≤ 30 kVA
Der Tarif wird auf Grundlage des Börsenpreises berechnet und ist für ein Jahr fix.
• CKW R Vario / > 30 kVA
Kunden profitieren von einer marktnahen Lösung mit nachvollziehbaren Preisen. Der Tarif
basiert auf stündlichen Spotpreisen abzüglich einem Risiko- und Aufwandsbeitrag.
• Option R HKN
Der Tarif für angebotene HKN wird für ein Jahr festgelegt. Kunden haben ein jährliches
Wahlrecht, ob sie den HKN an CKW abtreten oder selbst vermarkten wollen.
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EIV
• Einmalvergütung (EIV)
– Information an CKW mit der Installationsanzeige
– Vergütungssätze CKW gleich wie bei Anlagen auf der Warteliste
– Vergütung swissgrid EIV
Angaben ohne Gewähr
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EVG I
• Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
– Diverse Informationen und Merkblatt auf der Homepage CKW
– Rahmenvertrag und Anhang 1 zum Download
– Bei IA Messkonzept mitteilen (inkl. Rahmenvertrag und Anhang)
– Es ist zwingend, dass ein Prinzip-Schema vor Ort deponiert wird
– Der Allgemeinzähler ist auch bei der EVG zu installieren, gemäss den üblichen
Richtlinien (ab 3-Fam. Haus) sofern der Eigentümer im Haus wohnt
– WP-Messung mit S-Tarif ist nicht EVG berechtigt
– Die Endverbraucher am selben Netzanschlusspunkt müssen der gleichen
Kundengruppe angehören
– www.ckw.ch/eigenverbrauch
– www.ckw.ch/messkonzepte
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EVG II
• EEA Messkonzept 4 - EVG mit Überschussmessung
– EEA ≤30 kVA, ohne Netto-Produktionsmessung
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5. Informationen EEA / EIV / EVG
EVG III
• Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
– Die Abrechnung der Wohnungszähler erfolgt durch den Vertreter/in EVG gemäss
Rahmenvertrag EVG.
– Die Partei der EVG (z.B. Wohnungsmieter) erhalten ein Avisierungsschreiben mit ihrem
Energieverbrauch
– Der Vertreter/in EVG bekommt die Abrechnung des Hauptzählers der EVG und die
Informationen zu den Verbrauchsdaten der Wohnungen.
– Bei einem Wohnungswechsel (Mieterwechsel) ist der Anhang 1 zu aktualisieren und
dem Meldewesen schriftlich zu zustellen.
– Initialisierungsgebühren EVG
CHF
300.—
– Mutation und Änderungen EVG
CHF
200.—
– Ergänzender Ablesezähler (je Wohnung/Mt)
CHF
6.60
– www.ckw.ch/eigenverbrauch
Preise exkl. MWST
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6. Preisinformationen CKW
Diverses
• Preisinformationen sind in den Unterlagen
– Grundsätzlich werden sämtliche Zusatzleistungen in Rechnung gestellt
– Erstmalige Montage eines Standartzählers
Gratis
– Zähler TRE, Auswechseln
90 Franken
– Einrichten Zählerfernauslesung
528 Franken
– Änderungen Messkonzept (EEA)
344 Franken
– Schlüsselrohr
297 Franken
– Netzqualitätsmessung >10 kVA / >30 kVA
518 / 1107 Franken
– Beglaubigungen von EEA ≤30 kVA
290 Franken
• Stichproben, bei Mängel wird der Aufwand in Rechnung gestellt
– Grundlage dazu ist in den NIV enthalten
– Stundenansatz
132 Franken
Preise exkl. MWST
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
www.ckw.ch
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