Kunstbände - Werkverzeichnisse (Abgrenzung) Unter dem Begriff "Kunstbände" werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft unterschiedliche Publikationstypen zusammengefasst: Ausstellungskataloge, Museumsführer, Bildbände, Werkverzeichnisse, Werke über Künstler und andere. In RAK-WB finden sich Anweisungen zu den Haupt- und Nebeneintragungen für diese Werke im Wesentlichen in folgenden Paragraphen: 602, Anm. 3; 612; 613; 620 und 629. Eine Handreichung für die Katalogisierung sämtlicher Arten von Kunstbänden finden Sie hier. Für eine sachgerechte Anwendung von RAK-WB § 613, Abs. 1 und 2 ist eine Unterscheidung zwischen Kunstbänden (gemäß RAK-Definition ein Werk, das zu einem wesentlichen Teil aus Schöpfungen oder Abbildungen von Schöpfungen bildender Künstler besteht) und Werkverzeichnissen erforderlich. Für die nicht immer leichte Abgrenzung gilt im HeBIS-Verbund folgende Entscheidungshilfe Kunstbände Allgemeines • In Kunstbänden wird das Leben, eine oder mehrere Schaffensperioden, die Arbeitstechnik u.ä. eines oder mehrerer Künstler beschrieben. Werkverzeichnisse • Ein Werkverzeichnis ("Oeuvrekatalog") enthält die Auflistung sämtlicher Werke bzw. der Werke zu einem Schaffensbereich (z.B. nur Graphiken) eines Künstlers.(Ausgaben, die Werkverzeichnisse mehrerer Künstler enthalten, sind die Ausnahme.) • Die Auflistung erfolgt in Katalogform. • Die Vollständigkeit der Aufzählung wird angestrebt. • Die aufgelisteten Werke werden - evtl. nach Schaffensgruppen gegliedert durchnummeriert. Kunstbände Textteil Abbildungen Katalogisierung gemäß RAK-WB § • Der Textteil ist in Essayform dargestellt, d.h. der Text ist zum "Durchlesen" gedacht. • Zur Illustration des Textes sind Abbildungen der Werke des bzw. der Künstler beigefügt. • Dabei beträgt der Anteil dieser Bilder ca. die Hälfte des Gesamtumfanges. • Die Abbildungen können entweder im Textteil integriert oder getrennt gedruckt sein. • Auch eine Aufteilung in Textund Bildband ist möglich. • Der bzw. die Künstler gilt bzw. gelten als Verfasser und Werkverzeichnisse • Der Textteil ist nicht zum "Durchlesen", sondern zum Nachschlagen gedacht. • Der Textteil eines Werkverzeichnisses besteht nur aus kurzen Erläuterungen zu jedem Werk. Zu diesen kurzen Erläuterungen gehören i.d.R. folgende Angaben: o Titel des Werkes o Entstehungszeit o Art der Technik bzw. des Materials (z.B. Aquarell, Marmor) o Format o Zustand / Erhaltungsgrad des Kunstwerkes o Ort, an dem sich das Werk befindet bzw. aufbewahrt wird • Es ist auch möglich, dass sowohl ein längerer Textteil wie auch ein Werkverzeichnis enthalten sind. • Abbildungen der erläuterten Werke können beigefügt sein. • Die Abbildungen können entweder in den Erläuterungen integriert oder als getrennter Bildteil gedruckt sein. Achtung: Nicht mit Werkverzeichnissen zu verwechseln sind solche Kunstbände, die überwiegend Abbildungen der Werke eines oder mehrerer Künstler enthalten und denen nur ein Abbildungsverzeichnis (Liste der im Band abgebildeten Kunstwerke mit Kurzangaben) beigefügt ist. • Werkverzeichnisse werden wie Werke über bildende Künstler Kunstbände 613 Werkverzeichnisse erhalten die Haupteintragung • Unter dem auf der Haupttitelseite, der Rückseite der Haupttitelseite oder einer anderen Titelseite besonders hervorgehobenen bzw. zuerst genannten Textverfasser wird eine Nebeneintragung gemacht. behandelt, auch wenn die Abbildungen überwiegen. • Bei Vorhandensein zahlreicher Abbildungen wird unter dem auf der Haupttitelseite besonders hervorgehobenen bzw. zuerst genannten Künstler eine Nebeneintragung gemacht.
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