Kunstbände - Werkverzeichnisse (Abgrenzung)

Kunstbände - Werkverzeichnisse (Abgrenzung)
Unter dem Begriff "Kunstbände" werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft unterschiedliche
Publikationstypen zusammengefasst: Ausstellungskataloge, Museumsführer, Bildbände,
Werkverzeichnisse, Werke über Künstler und andere.
In RAK-WB finden sich Anweisungen zu den Haupt- und Nebeneintragungen für diese Werke im
Wesentlichen in folgenden Paragraphen: 602, Anm. 3; 612; 613; 620 und 629.
Eine Handreichung für die Katalogisierung sämtlicher Arten von Kunstbänden finden Sie
hier.
Für eine sachgerechte Anwendung von RAK-WB § 613, Abs. 1 und 2 ist eine Unterscheidung
zwischen Kunstbänden (gemäß RAK-Definition ein Werk, das zu einem wesentlichen Teil aus
Schöpfungen oder Abbildungen von Schöpfungen bildender Künstler besteht) und
Werkverzeichnissen erforderlich. Für die nicht immer leichte Abgrenzung gilt im HeBIS-Verbund
folgende
Entscheidungshilfe
Kunstbände
Allgemeines
•
In Kunstbänden wird das
Leben, eine oder mehrere
Schaffensperioden, die
Arbeitstechnik u.ä. eines oder
mehrerer Künstler
beschrieben.
Werkverzeichnisse
•
Ein Werkverzeichnis
("Oeuvrekatalog") enthält die
Auflistung sämtlicher Werke
bzw. der Werke zu einem
Schaffensbereich (z.B. nur
Graphiken) eines
Künstlers.(Ausgaben, die
Werkverzeichnisse mehrerer
Künstler enthalten, sind die
Ausnahme.)
•
Die Auflistung erfolgt in
Katalogform.
•
Die Vollständigkeit der
Aufzählung wird angestrebt.
•
Die aufgelisteten Werke
werden - evtl. nach
Schaffensgruppen gegliedert durchnummeriert.
Kunstbände
Textteil
Abbildungen
Katalogisierung
gemäß RAK-WB §
•
Der Textteil ist in Essayform
dargestellt, d.h. der Text ist
zum "Durchlesen" gedacht.
•
Zur Illustration des Textes sind
Abbildungen der Werke des
bzw. der Künstler beigefügt.
•
Dabei beträgt der Anteil dieser
Bilder ca. die Hälfte des
Gesamtumfanges.
•
Die Abbildungen können
entweder im Textteil integriert
oder getrennt gedruckt sein.
•
Auch eine Aufteilung in Textund Bildband ist möglich.
•
Der bzw. die Künstler gilt bzw.
gelten als Verfasser und
Werkverzeichnisse
•
Der Textteil ist nicht zum
"Durchlesen", sondern zum
Nachschlagen gedacht.
•
Der Textteil eines
Werkverzeichnisses besteht
nur aus kurzen Erläuterungen
zu jedem Werk.
Zu diesen kurzen
Erläuterungen gehören i.d.R.
folgende Angaben:
o
Titel des Werkes
o
Entstehungszeit
o
Art der Technik bzw.
des Materials (z.B.
Aquarell, Marmor)
o
Format
o
Zustand /
Erhaltungsgrad des
Kunstwerkes
o
Ort, an dem sich das
Werk befindet bzw.
aufbewahrt wird
•
Es ist auch möglich, dass
sowohl ein längerer Textteil wie
auch ein Werkverzeichnis
enthalten sind.
•
Abbildungen der erläuterten
Werke können beigefügt sein.
•
Die Abbildungen können
entweder in den Erläuterungen
integriert oder als getrennter
Bildteil gedruckt sein.
Achtung:
Nicht mit Werkverzeichnissen
zu verwechseln sind solche
Kunstbände, die
überwiegend Abbildungen
der Werke eines oder
mehrerer Künstler enthalten
und denen nur ein
Abbildungsverzeichnis (Liste
der im Band abgebildeten
Kunstwerke mit
Kurzangaben) beigefügt ist.
•
Werkverzeichnisse werden wie
Werke über bildende Künstler
Kunstbände
613
Werkverzeichnisse
erhalten die Haupteintragung
•
Unter dem auf der
Haupttitelseite, der Rückseite
der Haupttitelseite oder einer
anderen Titelseite besonders
hervorgehobenen bzw. zuerst
genannten Textverfasser wird
eine Nebeneintragung
gemacht.
behandelt, auch wenn die
Abbildungen überwiegen.
•
Bei Vorhandensein zahlreicher
Abbildungen wird unter dem
auf der Haupttitelseite
besonders hervorgehobenen
bzw. zuerst genannten Künstler
eine Nebeneintragung
gemacht.