Seite 4.030 Ausgabe 03/17 NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON „BLUE CODE“ 1. Allgemeines 1.1. „Blue Code“ ist eine Zahlungstechnologie, bestehend aus einer Smartphone-Applikation (in der Folge auch Blue Code-App) sowie dahinterliegender technischer Systeme zur Durchführung bargeldloser, kontaktloser Zahlungen über ein Smartphone. 1.2. Die Zahlungstechnologie wird von der Secure Payment Technologies GmbH (in der Folge SPT) zur Verfügung gestellt und SPT agiert dabei ausschließlich als technischer Dienstleister des Kreditinstitutes. Die Abwicklung derart ausgelöster Zahlungen erfolgt ausschließlich durch das Kreditinstitut. 1.3. Das Kreditinstitut stellt ihren Kunden diese Zahlungstechnologie der SPT im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen kostenlos zur Verfügung. 2. Anmeldung und Registrierung 2.1. Die Nutzung von Blue Code setzt eine erfolgreiche Registrierung (siehe Punkt 2.3.) sowie die Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden voraus, wodurch ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden zustande kommt. 2.2. Die Nutzung von Blue Code setzt überdies voraus: a. Der Kunde muss über ein App-fähiges Smartphone mit den Betriebssystemen Android oder iOS (Apple) verfügen. b. Der Kunde muss als Kontoinhaber über ein aufrechtes und nicht gesperrtes Konto beim Kreditinstitut verfügen. Folgende Kriterien müssen darüber hinausgehend gegeben sein: - Der Kunde hat einen aktiven Verfüger und ist berechtigt, das Digital Banking des Kreditinstitutes, welches ihn zur Durchführung des Zahlungsverkehrs im Inland berechtigt, zu nutzen. - Einzelzeichnung am ausgewählten Girokonto. c. Der Kunde muss seinen Wohnsitz in Österreich haben. d. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.3. Zur Registrierung muss der Kunde zuerst die Blue Code-App aus dem App-Download Center des jeweiligen App Stores (z. B. Google Play oder Apple App Store) auf sein Smartphone herunterladen und dort installieren. Eine aktuelle Aufstellung der Betriebssystem-Versionen, die die Blue Code-App unterstützen, ist auf der Website www.bluecode.com ersichtlich. Seite 4.031 Ausgabe 03/17 2.4. Nach erfolgreicher Installation der Blue Code-App auf seinem Smartphone muss der Kunde die App öffnen und selbst einen persönlichen, vierstelligen oder sechsstelligen Code (PIN) festlegen. Diese PIN muss sich der Kunde entweder merken oder sorgfältig verwahren. Die PIN ist geheim zu halten, eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig (da die Bezahlcodes der Blue Code-App mit dieser PIN geöffnet werden können). 2.5. Im nächsten Schritt muss der Kunde in sein Digital Banking einsteigen und den dortigen Anmeldeprozess erfolgreich abschließen und die Nutzungsbedingungen für die Verwendung von Blue Code akzeptieren. 2.6. Die Blue Code-App wird vom Kreditinstitut nach erfolgreicher Anmeldung freigeschaltet und kann mit sofortiger Wirkung vom Kunden verwendet werden. 2.7. Aus Sicherheitsgründen kann nur eine Blue Code-App je Girokonto und je Verfüger registriert werden. 3. Nutzung von Blue Code und Zahlungsabwicklung 3.1. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde mittels der auf seinem Smartphone installierten Blue Code-App bei all jenen Bezahlstellen bezahlen, die Akzeptanzpartner von Blue Code sind. Eine aktuelle Liste der Akzeptanzpartner ist jederzeit unter www.bluecode.com abrufbar. 3.2. Um einen einzelnen Bezahlvorgang bei einem Akzeptanzpartner zu starten, muss der Kunde die Blue Code-App mittels der von ihm selbst vergebenen PIN auf seinem Smartphone aufrufen. Mit Eingabe der PIN erklärt er seinen Willen, die App zur Auslösung eines einzelnen Bezahlvorgangs zu verwenden. Damit autorisiert er das Kreditinstitut zur Abbuchung des Zahlungsbetrages von seinem angemeldeten Girokonto. Anschließend stellt die Blue Code-App einen Bezahlcode auf dem Display des Smartphones in Form eines Barcodes (Strichcode) dar, den der Kunde an den Barcodescanner der Kassa des Akzeptanzhändlers halten muss. Danach wird der Bezahlcode autorisiert und das Kassensystem erhält die Freigabe der Zahlung. Der Zahlungsvorgang beim Akzeptanzhändler ist damit abgeschlossen. Erhält das Kassensystem keine Freigabe der Zahlung vom Kreditinstitut, so ist vom Kunden ein anderes Zahlungsmittel zu wählen. 3.3. Um eine reibungslose Verwendung der Blue Code-App zu gewährleisten, ist eine ausreichende Datenverbindung zwischen dem Kassensystem und dem Autorisierungssystem nötig, für die das Kreditinstitut nicht verantwortlich ist. 3.4. Mit Ablesen des einmaligen Bezahlcodes durch den Barcodescanner der Kassa des Akzeptanzpartners veranlasst der Kunde die jeweilige bargeldlose Zahlung und erteilt damit seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag. Nach Autorisierung der Zahlung erhält er an der Kasse des Akzeptanzhändlers einen Kassenbon. Die Zurverfügungstellung von Informationen (Referenz, Betrag, Währung und Wertstellung der Belastung) über ausgeführte Zahlungsvorgänge richtet sich nach den zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen. Seite 4.032 Ausgabe 03/17 3.5. Mit dem Einscannen des Bezahlcodes durch den Barcodescanner der Kassa beim Akzeptanzhändler gilt der Zahlungsauftrag als erteilt. Danach ist der Widerruf des Zahlungsauftrages an der Kasse durch den Kunden ausgeschlossen. 3.6. Der Kunde weist das Kreditinstitut mit dem Einlesen des Barcodes unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag sofort und individuell von seinem mit der Blue Code-App verknüpften Bankkonto abzubuchen und an den Akzeptanzhändler zu bezahlen. Ist eine ausreichende Deckung auf dem verknüpften Girokonto des Kunden nicht vorhanden, dann wird die Zahlung durch das Kreditinstitut nicht autorisiert und der Bezahlvorgang wird abgebrochen. 4. Bezahllimit 4.1. Die Blue Code-App ist zur Sicherheit des Kunden mit einem maximalen Zahlungslimit pro Woche ausgestattet. Dieses Zahlungslimit beträgt EUR 1.100,-- pro Woche. Zusätzlich ist die Blue Code-App zur Sicherheit des Nutzers auf folgende Anzahl von durchführbaren Zahlungen pro Zeiteinheit beschränkt: - 4 Transaktionen pro Stunde - 10 Transaktionen pro Tag 4.2. Änderungen der in 4.1. vereinbarten Limits bzw. Beschränkungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn bei dem Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Die Mitteilung kann mittels Brief, postalischer Zusendung eines Kontoauszuges oder – sofern der Kunde damit einverstanden ist - auf elektronische Weise (E-Mail an die letzte dem Kreditinstitut vom Kunden bekannte gegebene E-Mail-Adresse oder über das digitale Postfach (s Kontakt)) im Rahmen des Digital Banking erfolgen. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung hat der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Blue Code-Vertrag) kostenlos fristlos (unabhängig von der Vertragslaufzeit gemäß Punkt 10.1. und unabhängig von der Kündigungsfrist gemäß Punkt 10.2.) zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. 5. Sorgfaltspflichten des Nutzers 5.1. Die Blue Code-App darf ausschließlich vom Kunden selbst benutzt werden. Sie darf weder zur Gänze noch teilweise an Dritte übertragen bzw. zur Nutzung überlassen werden. 5.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um sein Smartphone vor unbefugtem Zugriff zu schützen und seine persönliche PIN geheim zu halten, da jede Person, die diese kennt und das Smartphone in Händen hält, für den Kunden Zahlungsaufträge abgeben kann. Die PIN darf auch nicht auf dem Smartphone gespeichert werden. Seite 4.033 Ausgabe 03/17 5.3. Sollte die PIN Dritten dennoch bekannt werden, muss sie der Kunde sofort ändern, sobald er davon Kenntnis erlangt oder unverzüglich das Kreditinstitut verständigen, um die App sperren zu lassen. Die Sperre kann der Nutzer direkt in seinem Digital Banking oder über den Helpdesk im s ServiceCenter unter 05 0100 + BLZ des Institutes von 0 bis 24 Uhr durchführen. Die PIN kann im Informations-Bereich der Blue Code-App jederzeit geändert werden. 5.4. Bei der Eingabe der PIN beim Akzeptanzhändler ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Ebenso dürfen die Bezahlcodes auf dem Smartphone nicht eingesehen, fotografiert oder auf sonstigem Weg an Dritte weiter übermittelt werden. Ausgenommen davon ist die Präsentation des Bezahlcodes vor dem Kassenpersonal im Zuge des Bezahlvorganges. Ein Bezahlcode hat nur Gültigkeit, wenn dieser mittels der Blue Code-App nach Eingabe der persönlichen PIN auf dem Smartphone des Kunden dargestellt wird. 5.5. Wird das Smartphone des Kunden verloren oder gestohlen oder stellt der Kunde missbräuchliche Verwendungen mit der Blue Code-App fest, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich via der Sperrhotline 0800 400 110 der SPT oder dem Helpdesk im s ServiceCenter unter 05 0100 + BLZ des Institutes zu melden. Dies gilt auch, wenn der Kunde feststellt, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft durchgeführt wurde. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort den örtlichen Behörden anzuzeigen. 5.6. Sollte der Kunde sein Smartphone nach Mitteilung des Verlustes wieder auffinden, kann die darauf installierte Blue Code-App nicht mehr benutzt werden. Wenn er die App wieder benutzen will, kann er sich mittels Registrierungsprozess gemäß Punkt 2. dieser Nutzungsbedingungen erneut für Blue Code anmelden. 5.7. Sollte der Kunde sein Smartphone veräußern oder sonst an einen Dritten weitergeben, so ist er verpflichtet, vorher die Blue Code-App zu deaktivieren und vom Mobiltelefon zu löschen oder das Kreditinstitut darüber zu verständigen. 6. Sperre der Blue Code-App 6.1. Die Sperre der Blue Code-App kann der Kunde jederzeit selbst in seinem Digital Banking durchführen. Darüber hinaus kann der Kunde eine Sperre kostenlos unter der Sperrhotline 0800 400 110 oder im Helpdesk des s ServiceCenter unter 05 0100 + BLZ des Institutes veranlassen. 6.2. Unabhängig von den Punkten 5.5. und 6.1. sind Erste Bank und Sparkassen zur Sperre der Blue Code-App berechtigt, wenn a. objektive Gründe im Zusammenhang mit der App dies rechtfertigen, b. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der App besteht, c. der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Seite 4.034 Ausgabe 03/17 6.3. Das Kreditinstitut wird den Kunden von einer durch sie veranlassten Sperre und über deren Gründe möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre von der Sperre und den Gründen hierfür in der vereinbarten Form informieren. 6.4. Die Verwendung einer gesperrten Blue Code-App ist nicht gestattet. 7. Haftung des Kunden 7.1. Beruhen nicht-autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung von „Blue Code“, so wird dem Kunden, wenn dieser in betrügerischer Absicht gehandelt oder eine oder mehrere seiner in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, der Betrag (samt Kosten und Zinsen) des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht erstattet. 7.2. Hat der Kunde, der Verbraucher ist, nur leicht fahrlässig gehandelt so trägt das Kreditinstitut jedenfalls den EUR 150,-- übersteigenden Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs. 7.3. Bei einer allfälligen Aufteilung der Schadenstragung sind insbesondere die Art der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie die Umstände, unter denen der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments bzw. der persönlichen Identifikationsmerkmale stattgefunden hat, zu berücksichtigen. 7.4. Die dem Konto auf Grund eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges, der nach einer Sperrmeldung (Punkt 6.) stattgefunden hat, angelasteten Beträge werden dem Kontoinhaber, ausgenommen in Fällen betrügerischen Handelns des Kunden, erstattet. Ebenso ist der Betrag (samt Kosten und Zinsen) zu erstatten, wenn dem Kunden die unverzügliche Sperrmeldung (Punkt 6.) aus vom Kreditinstitut zu vertretenden Gründen nicht möglich gewesen sein sollte. 7.5. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den Kunden, der mittels „Blue Code“ über das Konto eines Unternehmers verfügen kann, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt. 8. Einwendungen aus dem Grundgeschäft 8.1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen und Meinungsverschiedenheiten, die das zugrundeliegende Rechtsgeschäft mit dem jeweiligen Akzeptanzhändler betreffen (z.B. Gewährleistungsansprüche, Höhe des Rechnungsbetrages), ausschließlich und direkt mit diesem zu regeln. Das Kreditinstitut kann in diesem Zusammenhang vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. 8.2. Das Kreditinstitut ist nicht für die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder irgendeinen anderen Aspekt von Waren oder Dienstleistungen verantwortlich, die der Kunde mit der Blue Code-App erworben hat. 9. Nutzungsrechte an der Software 9.1. Die Software (Blue Code-App) und die auf der Website www.bluecode.com bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Seite 4.035 Ausgabe 03/17 9.2. Der Kunde ist berechtigt, die Blue Code-App und die auf der vorgenannten Website angebotenen Inhalte in der bestimmungsgemäßen Art und Weise nur entsprechend diesen Bedingungen zu nutzen. Das Kreditinstitut räumt dem Kunden hiermit ein einfaches, räumlich nicht beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem zur Nutzung der App notwendigen Umfang ein. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränkt. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kreditinstitutes ist untersagt. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden. 9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Kreditinstitut und SPT angebotenen Software-Updates zu installieren. Er wird darüber entsprechend via App informiert. 10. Vertragslaufzeit und - beendigung 10.1. Dieser Nutzungsvertrag ist bis zum 15. Dezember 2017 befristet und endet mit Ablauf dieses Tages automatisch. 10.2. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Punkt 10.1.) jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. 10.3. Das Kreditinstitut kann den Nutzungsvertrag auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Punkt 10.1.) jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. 10.4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können das Kreditinstitut und der Kunde den Nutzungsvertrag auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Punkt 10.1.) jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Mit dem Zugang der außerordentlichen Kündigung darf der Kunde die Blue Code-App nicht mehr verwenden. 10.5. Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs (Punkt 10.1.) oder einer allfälligen Kündigung bereits bestehende Verpflichtungen des Kunden werden vom Vertragsablauf oder der Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen. 11. Änderung dieses Nutzungsvertrages 11.1. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Die Mitteilung kann mittels Brief, postalischer Zusendung eines Kontoauszuges oder – sofern der Kunde/Nutzer damit einverstanden ist - auf elektronische Weise (E-Mail an die letzte dem Kreditinstitut vom Kunden bekannte EMail-Adresse oder über das digitale Postfach (s Kontakt)) erfolgen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Geschäftsbedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Seite 4.036 Ausgabe 03/17 Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der Bedingungen hat der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Blue CodeNutzungsvertrag) kostenlos fristlos (unabhängig von der Vertragslaufzeit gemäß Punkt 10.1. und unabhängig von der Kündigungsfrist gemäß Punkt 10.2.) zu kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. 12. Datenschutzerklärung 12.1. Die Erste Bank und Sparkassen nehmen die Erfordernisse des Datenschutzrechts sehr ernst. Ihre persönlichen Daten werden daher bei der Erfassung, Verarbeitung und während der Benützung des Services umfassend geschützt. Grundlage für diesen Schutz ist insbesondere das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2000). Ihre Daten werden nur dann verarbeitet oder übermittelt, wenn dies im Rahmen der Vertragserfüllung für dieses Service notwendig ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht oder wenn Sie zur Datenverwendung Ihre Zustimmung erteilt haben. Das DSG 2000 gewährt Ihnen ein Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000), das Ihnen jederzeit Information zu den zu Ihrer Person verarbeiteten Daten ermöglicht sowie ein Löschungs- und Berichtigungsrecht (§§ 27, 28 DSG 2000) der zu Ihrer Person verarbeiteten Daten. In diesen Fällen schicken Sie uns bitte ein Schreiben an die Adresse Ihrer Erste Bank oder Sparkasse. Beachten Sie bitte, dass ein Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsbegehren nach den Bestimmungen des DSG 2000 von einem Identitätsnachweis (in der Regel: Kopie eines Lichtbildausweises) begleitet sein muss, um zu verhindern, dass unberechtigte Dritte Ihre Rechte geltend machen.
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