SÜDWESTRUNDFUNK Anstalt des öffentlichen Rechts Radio Fernsehen Internet PRESSE Information Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend bieten wir Ihnen eine Meldung an. Julia Klöckner (CDU), stellvertretende Bundesvorsitzende und Landeschefin Rheinland-Pfalz, gab heute, 07.03.17, dem Südwestrundfunk ein Interview zum Thema: „Wie umgehen mit Erdogan und seinen Wahlkämpfern?“ Das „SWR2 Tagesgespräch“ führte Florian Rudolph. Mit freundlichen Grüßen Zentrale Information Chefredaktion Nachrichten und Distribution Zentrale Information SWR Tagesgespräch Postadresse 76522 Baden-Baden Hausadresse Hans-Bredow-Straße 76530 Baden-Baden Telefon Telefax 07221/929-23981 07221/929-22050 Internet www.swr2.de Datum: 07.03.2017 Klöckner fordert härteres Vorgehen gegen Erdogan Baden-Baden: Die stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, Julia Klöckner hält nichts davon, Wahlkampfauftritte türkischer Politiker generell zu verbieten. Im SWR-Tagesgespräch nannte Klöckner aber Rote Linien: Wenn Erdogan in Deutschland Werbung für die Todesstrafe mache oder wenn er seinen Nazi-Vergleich auf deutschem Boden wiederholen sollte, dann müsse ihm der politische Auftritt untersagt werden. Grundsätzlich könne der türkische Präsident kommen, aber willkommen sei er nicht, betont Klöckner. Die Landeschefin der CDU in Rheinland-Pfalz ist auch dafür, dass Außenminister Gabriel den türkischen Botschafter auf Grund des Nazi-Vergleichs einberufen muss. Andersherum sei auch Erdogan nicht zimperlich, den deutschen Botschafter in Ankara einzubestellen. Grundsätzlich habe Deutschland aber ein Rechtssystem, das es einzuhalten gelte. Wenn die Bundesrepublik den Eindruck erwecke, sie würde sich nicht an die eigenen Gesetze halten, dann tue sie Erdogan einen Gefallen. In diese Falle dürfen wir nicht tappen, so Klöckner im SWR. Wortlaut des Live-Gesprächs: Rudolph: In Präsidium und Vorstand ihrer Partei, da haben Sie gestern, wie es heißt, heftig diskutiert und sich dann entschieden, die umstrittenen Werbeveranstaltungen für Erdogans Präsidialsystem nicht grundsätzlich zu verbieten. War das eine knappe Entscheidung? Klöckner: Also weder wurde heftigst diskutiert, noch wurde abgestimmt, sondern wir haben uns ausgetauscht, wie wir die Nervosität, die ja Herr Erdogan hat, beurteilen. Er hat ja nachweislich anscheinend Sorge, dass sein Referendum in der Türkei nicht durchgeht und deshalb will er bei seinen Landsleuten hier in Deutschland Werbung machen. Ich rate uns dazu, die Rechtslage ist wie sie ist, dass wir unsere eigenen Gesetze einhalten und Herr Erdogan nicht den Gefallen tun, den er ja gerne hätte, nämlich uns als Feindbild zu nutzen, damit er sein Referendum noch durchbekommt. Rudolph: Das bedeutet, Sie wären dann grundsätzlich im Zuge der Meinungsfreiheit schon dafür, dass Erdogans Minister oder auch er selber hier Werbung machen können für ein System, dass ja nun mit demokratischen Kriterien nicht so viel zu tun hat? Der SWR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Klöckner: Wir müssen unterscheiden, für was er wirbt, das ist das Thema Referendum. Wenn Herr Erdogan bei uns Werbung für die Todesstrafe macht und auf unserem Boden den NaziVergleich wiederholt, dann sollten wir ganz klar ihn den politischen Auftritt untersagen. Grundsätzlich, laut unserer Verfassung, kann er kommen, aber willkommen ist er hier nicht und das muss man deutlich machen. Übrigens bin ich auch der Meinung, dass der Außenminister den türkischen Botschafter einberufen muss, aufgrund des Nazi-Vergleichs. Denn umgekehrt ist Herr Erdogan ja nicht zimperlich unseren Botschafter einzuberufen. Ich sage ganz deutlich, wir haben hier ein Rechtssystem, was wir einhalten sollten, denn den Gefallen Herr Erdogan zu tun, seine Behauptungen, Deutschland würde sich nicht an Gesetze halten, in diese Falle sollten wir nicht reintappen. Rudolph: Aber so freigiebig wie Herr Erdogan eben auch mit solchen Beschimpfungen ist, lässt er nicht den Schluss zu, dass ihn das beeindrucken würde, auch wenn wir beispielsweise seinen Botschafter einbestellen. Klöckner: Ja, mir ist relativ egal, was Herr Erdogan beeindruckt. Wir haben unsere Gesetze und habe unsere Bestimmungen und naja wir geben ja auch ein Zeichen an diejenigen, die hier leben, die Türken. Übrigens, wenn Herr Erdogan sagt, dass was Deutschland mache, würde Nazi-Praktiken gleichkommen, dass hat ja auch bei vielen Türken zur Echauffierung geführt oder Türkischstämmigen. Denn am Ende beschimpft Erdogan seine eigenen Landsleute, die hier in Deutschland leben und deshalb nochmal, wir sagen ganz klar, wir müssen uns nicht alles gefallen lassen und wenn jemand kommen kann aufgrund unserer Gesetzeslage, heißt das nicht, dass er willkommen ist und ein Letztes: Wer zum Beispiel mit geschlossenem Visier hier kämpft und eine Tanzveranstaltung ankündigt und dann 24 Stunden vorher sagt, ja es würde plötzlich doch der Wirtschaftsminister kommen, der muss wissen, hier gelten Spielregeln und deshalb wurde zurecht ihm diese Räumlichkeit verwehrt. Rudolph: Aber was Sie da gerade ansprechen heißt ja, dass am Ende die Verantwortung dann bei den Kommunen abgeladen wird, die dann wieder, wie jetzt im Fall in Hamburg des türkischen Außenministers mit kreativen Absagegründen aushelfen muss. Das ist doch auch ein wegducken. Klöckner: Nein, das ist falsch. Diese Behauptung habe ich auch schon öfter jetzt gehört. Schauen wir uns unseren Föderalismus an. Für das Thema der Veranstaltung, des Veranstaltungsortes sind die Kommunen zuständig, sie wollen es auch sein und das ist auch richtig, weil man vor Ort nur beurteilen kann, ob das Versammlungsstättengesetz oder die Verordnung gilt oder nicht gilt. Denn wenn man vorher eine kulturelle Tanzveranstaltung von Frauen ankündigt, dann ist nicht von mehreren tausend Besuchern auszugehen. Wenn aber plötzlich ein Wirtschaftsminister sich ankündigt, dann haben wir eine völlig andere Ausgangslage. Das Thema Brandschutz, die Frage der Sicherheit, die stellen sich dann vor Ort und insofern ist es richtig und man kann auch davon ausgehen, dass die Kommunen Rücksprache halten mit dem Innenministerium in dieser Frage. Rudolph: Wenn wir jetzt aufs Ausland schauen, aufs benachbarte Österreich und die Niederlage. Die sagen „nein“ zu solchen Wahlkampfauftritten. Warum können die sich das denn leisten? Klöckner: Jedes Land ist da natürlich frei wie es entscheidet. Ich schaue mir die türkische Opposition an. Ich schaue mir Can Dündar zum Beispiel an, die uns sogar auffordern, lasst die freie Meinungsäußerung zu, tut ihnen nicht den Gefallen das ihr eure Gesetze für Erdogan ändert. Denn so können wir auch ganz klar Haltung dazu beziehen. Und das ist eine deutsche Haltung, die uns übrigens ausmacht. Aber alles lassen wir uns auch nicht gefallen. Also jede Eskalation, davon können Sie ausgehen, dass hat die Kanzlerin auch deutlich gemacht, übrigens auch im Gespräch mit Herrn Yildirim, lassen wir uns natürlich nicht gefallen. Der SWR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Rudolph: Ja, Sie haben die Todesstrafe, Werbung für die Todesstrafe, als rote Linie ja genannt. Aber nährt so eine Haltung nicht den Eindruck am Ende, Erdogan habe die Bundesrepublik mit Flüchtlingsdeal und dem inhaftierten Journalisten Yücel in der Hand? Klöckner: Nein. Am Ende, wenn man sich diese Flüchtlingsabkommen anschaut, profitiert auch die Türkei auch davon. Und wenn die Türkei meint, das Flüchtlingsabkommen aufkündigen zu müssen, dann soll sie es tun. - Ende Wortlaut - Der SWR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
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