PDF-Version Dienstag, 25. April 2017 Informationen für Rheinland-Pfalz und Saarland Heilmittelversorgung Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der Versicherten geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter den entsprechenden Rubriken zur Verfügung. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs-/ Verpflichtungserklärung zum entsprechenden Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur Praxisgründung bzw. -verlegung. Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu senden. Verpflichtungserklärung und Berichtsbogen finden Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum Download auf den folgenden Seiten. Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages zur Prüfung einzureichen sind: • Nachweis eines Institutionskennzeichens (IK) zu beantragen bei: Sammel-& Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstr. 111 53757 St. Augustin Nähere Informationen auch unter: www.arge-ik.de • Berufsurkunde des Heilmittelerbringers bzw. des Fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt) • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (ob und welche konkreten Haftpflichtsummen gefordert sind, steht im Rahmenvertrag) • Kopie des Mietvertrages (bitte auf Vollständigkeit achten) bzw. Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen (Kopie des Grundbuchauszuges) • Beschriftete Raumskizze der Praxisräumlichkeiten (mit Längenmaßen bzw. qm-Angaben der Räume, sowie eingezeichneten Fenstern und Türen) • Sonstiges, soweit ggf. im Berichtsbogen gefordert Bitte beachten Sie: Für Rheinland-Pfalz und für das Saarland haben wir unterschiedliche Verträge geschlossen. Es gilt für die in der Praxis abgegebenen Leistungen der Vertrag des Bundeslandes, in dem sich der Praxissitz befindet. Für einen Antrag auf Zulassung in Rheinland-Pfalz schicken Sie bitte Ihre vollständigen Zulassungsanträge ausschließlich per Post an: BKK Landesverband Mitte Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland Essenheimer Straße 126 55128 Mainz Für einen Antrag auf Zulassung im Saarland schicken Sie bitte Ihre vollständigen Zulassungsanträge ausschließlich per Post an: Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken St. Johanner Str. 46-48 66111 Saarbrücken Für das Saarland erhalten Sie die Antragsbögen ebenfalls von der Knappschaft. Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier
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