Informationen für Rheinland-Pfalz und Saarland

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Dienstag, 25. April 2017
Informationen für Rheinland-Pfalz und Saarland
Heilmittelversorgung
Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen
Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der Versicherten
geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den Berufsverbänden der
Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter den entsprechenden Rubriken zur
Verfügung.
Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs-/
Verpflichtungserklärung zum entsprechenden Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur Praxisgründung bzw.
-verlegung. Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu senden. Verpflichtungserklärung
und Berichtsbogen finden Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum Download auf den folgenden Seiten.
Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages zur Prüfung einzureichen sind:
• Nachweis eines Institutionskennzeichens (IK)
zu beantragen bei:
Sammel-& Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
Nähere Informationen auch unter: www.arge-ik.de
•
Berufsurkunde des Heilmittelerbringers bzw. des Fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt)
• Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (ob und welche konkreten Haftpflichtsummen
gefordert sind, steht im Rahmenvertrag)
• Kopie des Mietvertrages (bitte auf Vollständigkeit achten) bzw. Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen
(Kopie des Grundbuchauszuges)
• Beschriftete Raumskizze der Praxisräumlichkeiten (mit Längenmaßen bzw. qm-Angaben der Räume, sowie
eingezeichneten Fenstern und Türen)
•
Sonstiges, soweit ggf. im Berichtsbogen gefordert
Bitte beachten Sie: Für Rheinland-Pfalz und für das Saarland haben wir unterschiedliche Verträge geschlossen. Es gilt
für die in der Praxis abgegebenen Leistungen der Vertrag des Bundeslandes, in dem sich der Praxissitz befindet.
Für einen Antrag auf Zulassung in Rheinland-Pfalz schicken Sie bitte Ihre vollständigen Zulassungsanträge
ausschließlich per Post an:
BKK Landesverband Mitte
Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Für einen Antrag auf Zulassung im Saarland schicken Sie bitte Ihre vollständigen Zulassungsanträge ausschließlich per
Post an:
Knappschaft
Regionaldirektion Saarbrücken
St. Johanner Str. 46-48
66111 Saarbrücken
Für das Saarland erhalten Sie die Antragsbögen ebenfalls von der Knappschaft.
Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier