TOP I.12 - Länderübergreifende Zuständigkeitskonzentration in der

HERBSTKONFERENZ
am 17. November 2016 in Berlin
Beschluss
der Ministerinnen und Minister
TOP I.12:
Länderübergreifende Zuständigkeitskonzentrationen in der ordentlichen
Gerichtsbarkeit auf der Ebene der Oberlandesgerichte
Berichterstattung: Saarland und Rheinland-Pfalz
1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Abschlussbericht der BundLänder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis. Sie schließen sich der Einschätzung der Arbeitsgruppe an, wonach die Einführung einer sachgebietsübergreifenden Länderöffnungsklausel nach dem Vorbild des § 3 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachgerecht sein kann.
2. Die berichterstattenden Länder werden gebeten, unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte,
des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs auf die Einleitung der erforderlichen Rechtsetzung hinzuwirken.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen