PDF-Version Dienstag, 25. April 2017 Informationen für Thüringen Heilmittelversorgung Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der Versicherten geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter den entsprechenden Rubriken zur Verfügung. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs/Verpflichtungserklärung zum entsprechenden Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur Praxisgründung bzw. -verlegung. Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu senden. Verpflichtungserklärung und Berichtsbogen finden Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum Download unter den entsprechenden Heilmittelbereich (s.o.). Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages zur Prüfung einzureichen sind: • Nachweis eines Institutionskennzeichens (IK) zu beantragen bei: Sammel-& Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstr. 111 53757 St. Augustin Nähere Informationen auch unter: www.arge-ik.de • Berufsurkunde des Heilmittelerbringers bzw. des Fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt) • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (ob und welche konkreten Haftpflichtsummen gefordert sind, steht im Rahmenvertrag) • Kopie des Mietvertrages (bitte auf Vollständigkeit achten) bzw. Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen (Kopie des Grundbuchauszuges) • Beschriftete Raumskizze der Praxisräumlichkeiten (mit Längenmaßen bzw. qm-Angaben der Räume, sowie eingezeichneten Fenstern und Türen) • Sonstiges, soweit ggf. im Berichtsbogen gefordert Bitte beachten Sie: Erkundigen Sie sich vorab über die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Hierzu finden Sie auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter der Rubrik: Krankenversicherung, ambulante Leistungen im Ordner Heilmittel wichtige Unterlagen. Die Antragsbearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch, weswegen Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen sollten (4-6 Wochen vor Praxiseröffnung). Bitte tragen Sie Sorge, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Bitte richten Sie Ihre vollständigen Zulassungsanträge ausschließlich per Post an: BKK Landesverband Mitte Regionalvertretung Thüringen und Sachsen Dr.-Külz-Ring 12 01067 Dresden Wir bitten Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Möglichkeit abzusehen, damit wir alle Anträge zügig bearbeiten können. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung, wenn wir Fragen haben oder Unterlagen fehlen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier
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