Informationen für Sachsen-Anhalt

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Dienstag, 25. April 2017
Informationen für Sachsen-Anhalt
Heilmittelversorgung
Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen
Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der Versicherten
geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den Berufsverbänden der
Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter den entsprechenden Rubriken zur
Verfügung.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs/Verpflichtungserklärung zum entsprechenden Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur
Praxisgründung bzw. -verlegung. Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu
senden. Verpflichtungserklärung und Berichtsbogen finden Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum
Download unter den entsprechenden Heilmittelbereich (s.o.).
Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages zur Prüfung einzureichen sind:
• Nachweis eines Institutionskennzeichens (IK)
zu beantragen bei:
Sammel-& Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
Nähere Informationen auch unter: www.arge-ik.de
•
Berufsurkunde des Heilmittelerbringers bzw. des Fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt)
• Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (ob und welche konkreten Haftpflichtsummen
gefordert sind, steht im Rahmenvertrag)
• Kopie des Mietvertrages (bitte auf Vollständigkeit achten) bzw. Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen
(Kopie des Grundbuchauszuges)
• Beschriftete Raumskizze der Praxisräumlichkeiten (mit Längenmaßen bzw. qm-Angaben der Räume, sowie
eingezeichneten Fenstern und Türen)
•
Sonstiges, soweit ggf. im Berichtsbogen gefordert
Bitte beachten Sie: Erkundigen Sie sich vorab über die notwendigen Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Hierzu finden Sie auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes
unter der Rubrik: Versorgungsbereiche der GKV im Ordner Heilmittel wichtige Unterlagen.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen Zulassungsanträge ausschließlich per Post an:
BKK Landesverband Mitte
Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Für Rückfragen können Sie sich per mail an die Zulassungsstelle wenden:
Heilmittel.zul(at)bkkmitte.de
Wir bitten Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Möglichkeit abzusehen, damit wir alle Anträge zügig
bearbeiten können. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung, wenn wir Fragen haben oder Unterlagen
fehlen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier