BGF FÜR KLEINST- UND KLEINBETRIEBE STGKK Förderungen & Voraussetzungen Förderbar Auftakt 1 Projektlaufzeit ca.6 - 8 Monate IST-Analyse 2 Planung Max. Zuschuss € 2.500,- 0 Vorprojektphase Externe Prozessberatungsleistungen bei der Projektplanung Ausbildungen für den internen BGF-Strukturaufbau über FGÖ/IfGP* Externe Prozessberatungsleistungen für das BGF-Modell Kleinbetrieb: • Führungskräfte-Coaching • Mitarbeiter/innen-Workshop • Optional: Führungskräfte-Workshop für Führungskräfte der 2. Ebene Externe Prozessberatungsleistungen für das BGF-Modell Kleinbetrieb: • Zusammenführungs-Workshop (Planung der Maßnahmen) Nachweise des Unternehmens Wichtig für die STGKK Rechnungen + Einzahlungsbelege Teilnahmebestätigungen von Ausbildungen BGF-Projektzeitplan BGF-Projektvereinbarung mit STGKK BGF-Chartastammblatt Abstimmung zwischen dem Betrieb, der externen Beratung und der STGKK Optionale Teilnahme der STGKK am Kick-off Unterzeichnung der BGF-Charta Rechnungen + Einzahlungsbelege Protokolle des Führungskräfte-, Mitarbeiter/ innen-, Zusammenführungs-Workshops Beschlossener Maßnahmenplan Austausch des Betriebes mit der STGKK in der Analyse-, Planungsund Umsetzungsphase Förderbeantragung möglich 3 Umsetzung Maßnahmen 4 Evaluierung Abschluss Die entstehenden externen Prozessbegleitungskosten im Zuge der Projektumsetzung und die Kosten für BGF-spezifische Ausbildungen (max. 500,- EUR) zum internen Kompetenzaufbau werden mit max. 2.500,- EUR** unterstützt. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung der externen Prozessbegleitung bzw. der externen Ausbildungsinstitution an das Unternehmen. Die Fördermittel sind begrenzt! www.stgkk.at/bgf Wenn vorhanden Zwischenbericht (FGÖ) bzw. Gesundheitsbericht Checkliste zur BGF-Nachhaltigkeit Feedbackfragebogen für Mitarbeiter/innen Evaluierungs- und Qualitätssicherungsgespräch mit der Führungskraft Beantragung BGF-Gütesiegel (Gültigkeitsdauer 3 Jahre) Implementierung der BGF * Fonds Gesundes Österreich (FGÖ; www.fgoe.org); Institut für Gesundheitsförderung und Prävention (IfGP; www.ifgp.at) **Die Maximalhöhe des Zuschusses ist abhängig vom Versichertenstatus der Beschäftigten und wird anteilig für STGKK-Versicherte und nur im Umfang der mit Rechnungen durch externe Leistungserbringer belegten Kosten gewährt. Die Kosten für diverse gesundheitsförderliche Maßnahmen (z.B. Seminare, Workshops, betriebliche Anschaffungen etc.) sowie Kosten für interne Veranstaltungen im Projektverlauf, diverse Materialkosten, interne Personalkosten etc. sind von der STGKK Förderung ausgenommen.
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