Umsetzung Nationale Demenzstrategie Demenzspezifische Weiter

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und
Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon +41 31 633 42 83
Telefax +41 31 633 40 19
www.gef.be.ch
[email protected]
Umsetzung
Nationale Demenzstrategie
Demenzspezifische Weiter- und
Fortbildung
Wegleitung
Januar 2016
Demenzspezifische Weiter- und Fortbildung
Wegleitung
1 Ausgangslage
Die vom Alters- und Behindertenamt (ALBA) im Herbst 2015 durchgeführte Umfrage zeigt auf,
dass das demenzspezifische Fachwissen in den Alters- und Pflegeheimen (APH) im Kanton
Bern unterschiedlich ausgeprägt vorhanden ist. Um eine qualitativ hohe und an die Zielgruppe
angepasste Pflege und Betreuung gewährleisten zu können, ist vertieftes demenzspezifisches
Fachwissen unentbehrlich.
Das ALBA hat sich deshalb entschieden, seinen Fokus bei der Umsetzung der Nationalen
Demenzstrategie 2014 – 2017 in einer ersten Phase auf das Handlungsfeld 3 Qualität und
Fachkompetenz (Projekts 7.1 Ausbau der demenzspezifischen Aus-, Weiter- und Fortbildung)
zu legen und ein entsprechendes Projekt zu starten.
Der Kanton Bern ist bereit, die APH bei der Festigung des Fachwissens zu unterstützen und
wird sich unter bestimmten Voraussetzungen einmalig an den Kosten einer demenzspezifischen Weiterbildung finanziell beteiligen.
2 Allgemeines
Bitte lesen Sie diese Wegleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise für die
Antragstellung. Sämtliche Informationen stehen auf unserer Homepage zur Verfügung:
www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/formulare/alters_und_pflegeheime.html (Rubrik Umsetzung Nationale Demenzstrategie).
3 Anspruchsberechtigung
Jedes APH mit einer kantonalen Betriebsbewilligung ist berechtigt, einer Pflegefachperson die
Absolvierung eines Certificate of Advanced Studies (CAS) im Fachbereich Demenz zu ermöglichen und dem Kanton Bern die Schulungskosten bis zu einem Betrag von max. CHF 7‘500.in Rechnung zu stellen.
Pro APH kann einmalig ein Antrag gestellt werden.
Das APH hat nach erfolgreichem Abschluss den Nachweis zu erbringen, dass das erworbene
Wissen im Heimbetrieb adäquat verbreitet und so ein optimaler „Multiplikationseffekt“ gewährleistet wird.
Der kantonale Beitrag ist an einen erfolgreichen Abschluss geknüpft. Fehlt dieser, so hat das
APH dem Kanton den Betrag vollumfänglich zurück zu erstatten.
4 Antragstellung und -bearbeitung
Es ist ausschliesslich das dafür vorgesehene Antragsformular zu verwenden. Das Formular
muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Einreichefrist ist der 31. Mai 2016.
Das ALBA prüft den Antrag. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag genehmigt und die Pflegefachperson kann sich für das CAS anmelden.
Sobald die Pflegefachperson vom Bildungsinstitut eine definitive Anmeldebestätigung erhalten
hat, stellt das APH dem ALBA eine Kopie zu. Anschliessend löst das ALBA die Teilzahlung
von CHF 3‘750.— zu Gunsten des APH aus.
Nach erfolgreichem Abschluss stellt das APH dem ALBA eine Kopie des Zertifikats und den
Nachweis, dass das erworbene Wissen im Heimbetrieb adäquat verbreitet wird, zu. Der Nachweis ist in Berichtsform zu verfassen und darf den Umfang einer A4-Seite nicht übersteigen.
Das ALBA prüft beide Dokumente. Bei deren Richtigkeit löst das ALBA die Restzahlung bis zu
einem Betrag von max. 7‘500.-- (abzüglich erste Ratenzahlung) aus.
5 Auskunft
Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Abteilung Alter
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon 031 633 79 37
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