nach § 18a Abs. 2 RöV Zielsetzung Nach § 18a Abs. 2 RöV muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden. Der Kurs vermittelt die wesentlichen neuen Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik. Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Inhalte ■ Rechtfertigende Indikation – Referenzdosiswerte ■ Gesetze / Verordnungen / Richtlinien ■ Prüfungen der Aufsichtsbehörde ■ Effektive Dosis, (wissenschaftliche) Studien, Schwangerschaft ■ Teleradiologie ■ Praktische Probleme bei der Arbeit der ärztlichen Stelle ■ CT: Dosis, Protokolle, Verbesserungen, Abgleich, Planung ■ Urteile zum Strahlenschutz ■ Referenzdosis Voraussetzungen/Anforderungen Erfolgreicher Abschluss Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV, nicht älter als 5 Jahre Abschluss / Prüfung Schriftliche Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Aktualisierung. Zielgruppe Kursorganisation ■ Ärzte Simone Niethammer (li.) mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ■ MTRA mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ■ Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ■ Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern/ Krankenpfleger, OTA, MFA , die den Kurs Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen haben Anmeldung Susanne Hebekerl Dauer 8 UE Termine Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage unter www.asklepios.com/bzg. Kursnr.: 26514571 Kursgebühr 120,– € Fortbildungspunkte beantragt Strahlenschutzkurse 93
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