Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18 a RÖV und § 30 StrSchV Zielsetzung Nach § 18a Abs. 2 RöV muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden. Der Kurs vermittelt die wesentlichen neuen Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und für das Gesamtgebiet offener radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin. Voraussetzungen/Anforderungen Inhalte Erfolgreicher Abschluss der Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV und StrSchV, nicht älter als 5 Jahre ■ Rechtfertigende Abschluss / Prüfung Schriftliche Prüfung über beide Aktualisierungsbereiche. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Aktualisierung. Kursorganisation Simone Niethammer (li.) Anmeldung Susanne Hebekerl Dauer Indikation – Referenzdosiswerte ■ Gesetze / Verordnungen / Richtlinien ■ Prüfungen der Aufsichtsbehörde ■ Effektive Dosis, (wissenschaftliche) Studien, Schwangerschaft ■ Teleradiologie ■ Praktische Probleme bei der Arbeit der ärztlichen Stelle ■ CT: Dosis, Protokolle, Verbesserungen, Abgleich, Planung ■ Urteile zum Strahlenschutz ■ Auswirkungen der neuen Vorschriften in Klinik und Praxis der Strahlentherapie und Nuklearmedizin ■ Referenzdosis Zielgruppe ■ Ärzte mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, die im Bereich Strahlentherapie/Nuklearmedizin tätig sind ■ MTRA mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ■ Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz 12 UE Termine Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage unter www.asklepios.com/bzg. Kursnr.: 26514570 Kursgebühr 200,– € 92 Strahlenschutzkurse
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