Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im
Strahlenschutz
nach § 18 a RÖV und § 30 StrSchV
Zielsetzung
Nach § 18a Abs. 2 RöV muss die erforderliche Fachkunde im
Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche
Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs
aktualisiert werden.
Der Kurs vermittelt die wesentlichen neuen Erkenntnisse und
Aspekte des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und für das
Gesamtgebiet offener radioaktiver Stoffe in der Nuklearmedizin.
Voraussetzungen/Anforderungen
Inhalte
Erfolgreicher Abschluss der Fachkunde im
Strahlenschutz nach RöV und StrSchV, nicht
älter als 5 Jahre
■ Rechtfertigende
Abschluss / Prüfung
Schriftliche Prüfung über beide Aktualisierungsbereiche. Nach bestandener Prüfung erhalten
Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche
Aktualisierung.
Kursorganisation
Simone Niethammer (li.)
Anmeldung
Susanne Hebekerl
Dauer Indikation
– Referenzdosiswerte
■ Gesetze / Verordnungen / Richtlinien
■ Prüfungen der Aufsichtsbehörde
■ Effektive Dosis, (wissenschaftliche) Studien, Schwangerschaft
■ Teleradiologie
■ Praktische Probleme bei der Arbeit der ärztlichen Stelle
■ CT: Dosis, Protokolle, Verbesserungen, Abgleich, Planung
■ Urteile zum Strahlenschutz
■ Auswirkungen der neuen Vorschriften in Klinik und Praxis der Strahlentherapie und Nuklearmedizin
■ Referenzdosis
Zielgruppe
■ Ärzte
mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, die
im Bereich Strahlentherapie/Nuklearmedizin tätig sind
■ MTRA mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
■ Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im
Strahlenschutz
12 UE
Termine
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer
Homepage unter www.asklepios.com/bzg.
Kursnr.: 26514570
Kursgebühr
200,– €
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Strahlenschutzkurse