Pressemitteilung WV Stahl vom 27.02.2017 () - stahl

27. Februar 2017
Emissionsrechtehandel im EU-Umweltrat: Deutsche Bundesregierung
muss für den Erhalt der industriellen Wettbewerbsfähigkeit einstehen
Am morgigen Dienstag (28.02.2017) steht die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels
auf der Agenda des EU-Umweltrates. Die Umweltminister der Mitgliedsstaaten werden
einen Beschluss zur Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie für die Zeit ab 2021
fassen. „Für die Stahlindustrie ist die künftige Ausgestaltung des europäischen
Emissionshandelssystems von existentieller Bedeutung. Es dürfen keine
unverhältnismäßigen Kostenbelastungen entstehen, welche unsere Stahlindustrie
gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern benachteiligen“, sagt Hans Jürgen
Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl.
Die deutsche Bundesregierung habe dafür im Klimaschutzplan 2050 wichtige
Festlegungen getroffen. Besonders wichtig seien dabei die Anhebung des Industrieanteils
für Zertifikate um rund 5 Prozent, die Vermeidung eines Korrekturfaktors zur Kürzung der
Zertifikate, die uneingeschränkte Fortsetzung der Strompreiskompensation sowie die
Festlegung der Benchmarks nach realen Daten und tatsächlichen Emissionen der
10 Prozent effizientesten Anlagen, ohne die von der EU-Kommission geplanten
pauschalen Abzüge.
„Die Stahlindustrie in Deutschland erwartet von der Bundesregierung, dass sie ihre
Positionen aus dem Klimaschutzplan 2050 in Brüssel ohne Abstriche vertritt. Wenn sich
der EU-Umweltrat gegen die Zukunft der Stahlindustrie stellen will, sollte die
Bundesregierung ihre Zustimmung verweigern“, fordert Kerkhoff.