27. Februar 2017 Emissionsrechtehandel im EU-Umweltrat: Deutsche Bundesregierung muss für den Erhalt der industriellen Wettbewerbsfähigkeit einstehen Am morgigen Dienstag (28.02.2017) steht die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels auf der Agenda des EU-Umweltrates. Die Umweltminister der Mitgliedsstaaten werden einen Beschluss zur Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie für die Zeit ab 2021 fassen. „Für die Stahlindustrie ist die künftige Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems von existentieller Bedeutung. Es dürfen keine unverhältnismäßigen Kostenbelastungen entstehen, welche unsere Stahlindustrie gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern benachteiligen“, sagt Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Die deutsche Bundesregierung habe dafür im Klimaschutzplan 2050 wichtige Festlegungen getroffen. Besonders wichtig seien dabei die Anhebung des Industrieanteils für Zertifikate um rund 5 Prozent, die Vermeidung eines Korrekturfaktors zur Kürzung der Zertifikate, die uneingeschränkte Fortsetzung der Strompreiskompensation sowie die Festlegung der Benchmarks nach realen Daten und tatsächlichen Emissionen der 10 Prozent effizientesten Anlagen, ohne die von der EU-Kommission geplanten pauschalen Abzüge. „Die Stahlindustrie in Deutschland erwartet von der Bundesregierung, dass sie ihre Positionen aus dem Klimaschutzplan 2050 in Brüssel ohne Abstriche vertritt. Wenn sich der EU-Umweltrat gegen die Zukunft der Stahlindustrie stellen will, sollte die Bundesregierung ihre Zustimmung verweigern“, fordert Kerkhoff.
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