1!VwGO! - Juristisches Repetitorium Hemmer

Öffentliches!Recht!–!Verwaltungsrecht!AT!!!!!!Übersicht!Nr.!3__________!
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! ! Prüfungsschema:!Begründetheit!der!Anfechtungsklage!
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! §!113!I!1!VwGO!(soweit)!
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RW!des!VA! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Rechtsverletzung!beim!
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Rechtsgrundlage! ! Formelle!RM!! ! ! ! ! ! ! ! ! Materielle!RM! ! ! ! ! !
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A!RGL! ! !!! ! ! ! Zuständig.! Verfahren! Form! ! ! ! ! ! ! Vorauss.!RGL! !!!Allg.!RMAVorauss! !! ! ! ! Rechtsfolge!
!!!erford.?!! ! ! ! ! ! ! ! ! §!87!I!LVwG!
ASpezG!!!! ! !!! ! ! ! ! ! ! !!§!87!II!LVwG!! ! ! ! ! ! ! (P)!Beurt.A! !! !! ! A!Bestimmtheit1!! ! ! ! ! Geb.!E.!
!!vor!AllgG! ! !! ! ! ! ! ! ! !!!!§!114!I!Nr.!3!LVwG! ! ! ! spielraum! ! !!! ! A!Möglichkeit! ! ! ! ! ! ! oder!
A(P)!RGL!überA! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! [A!VHM!]2!! ! ! ! ! ! ! ! Ermessen!
!!haupt!wirksam?!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!Erm.A!
!(ggf.!Prüfung!des!G!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! fehler!?!
!und/oder!der!RVO/Satzung)! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! §!114!VwGO!
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!Wird!z.T.!auch!in!formeller!RM!geprüft.!
!Empfehlenswert:!VHM!i.R.d.!Ermessens!prüfen.!
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Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT
Prüfungsschema:
Übersicht Nr. 4__________
Begründetheit der Verpflichtungsklage
Anspruchsaufbau (Regelfall)1
I. Anspruchsgrundlage
Gesetz/ör Vertrag/Zusicherung/GRe
II. Formelle Anspruchsvoraussetzungen
Antrag/zust. Behörde
III. Materielle Anspruchsvoraussetzungen
Tatbestandsvoraussetzungen der AGL
Anspruch auf VA bei:
Sonst:
- geb. Entscheidung o.
- Ermessensreduktion auf Null
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RW-Aufbau, § 113 V VwGO (Ausnahme)
I. RW des
Versagungsbescheid
II. Subj. Rechtsverletzung
insbes. Anspruch auf
ermessensfehlerfreie Entscheidung
Anspruch auf
ermessensfehlerfreie
Entscheidung
Versagungsgegenkl.
Untätigkeitskl.
VersagungsVA
VersagungsVA
Erm.fehler (-)
Erm.fehler (+)
=> Kl. unbegründet
Vornahmeurteil
Bescheidungsurteil
Obersatz: Die Klage ist begründet, soweit der Versagungs-VA (oder die Unterlassung des VA) rechtswidrig, der Kläger in seinen Rechten
verletzt und die Sache spruchreif ist. Dies ist der Fall, soweit der Kläger einen Anspruch auf einen VA hat.
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Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT
Übersicht Nr. 5___________
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Einstweiliger Rechtsschutz
- Antrag nach § 80 V VwGO A. Sachentscheidungsvoraussetzungen
I. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO
II. Statthafte Antragsart
(P) Abgrenzung zu § 123, vgl. § 123 V
=> in Hauptsache Anfechtungsklage => § 80 V
=> „Problemfälle“:
faktischer Vollzug
§§ 81 III, IV, 84 AufenthG
III. Antragsbefugnis, § 42 II analog
IV. Antragsgegner, § 78 VwGO analog
V. Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (§§ 61, 62 VwGO, etc.)
VI. RSB
(P) vorherige Widerspruchserhebung – soweit statthaft – erforderlich?
h.M.: (+), arg. Wortlaut (wiederherstellen); Umkehrschluss aus § 80 V 2
a.A.: (-), arg. faktische Verkürzung der Widerspruchsfrist
(P) vorheriger Antrag bei Behörde auf Vollzugsaussetzung erforderlich?
(-), nur in den Fällen des § 80 II Nr. 1, ergibt sich aus § 80 VI
B. Begründetheit
bei § 80 II Nr. 4 VwGO
1. Formelle RM der
AO der sof. Vollz.
a. Zuständigkeit
b. Verf. / Form
aa. Begründung,
§ 80 III VwGO
bb. § 28 VwVfG, h.M.: (-)
2. Interessenabwägung
bei § 80 II Nr. 1-3 VwGO
Abwägung:
Vollzugsinteresse
gegen
Aussetzungsinteresse
maßg.: Erfolgsaussichten in
der Hauptsache
Abwägung (siehe rechts)
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Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT
Übersicht Nr. 5___________
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Antrag nach § 80 V VwGO - Details
I. Entfallen der aufschiebenden Wirkung, § 80 II VwGO
1. § 80 II Nr. 1 VwGO - Kosten- und Abgabenbescheide
Nach h.M. ist der Kosten-VA nach Ersatzvornahme nicht erfasst, da zu Kosten und Abgaben nur
laufende, regelmäßige Einnahmen zählen.
2. § 80 II Nr. 2 VwGO - Unaufschiebbare Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten
gilt analog für Verkehrszeichen
3. § 80 II Nr. 3 VwGO - Sonstige durch Gesetz geregelte Fälle
Wichtige Vorschriften: § 212 a BauGB, § 54 IV BeamtStG, § 126 IV BBG; § 45 V WaffG;
§ 14 PassG; § 84 AufenthG sowie landesrechtliche Vorschriften insbes. im Vollstreckungsrecht
II. Notwendigkeit einer weiteren Interessenabwägung bei § 80 V VwGO
§ 80 V VwGO
§ 80 V 1 1. Alt.
(§ 80 II Nr. 1-3)
§ 80 V 1 2. Alt.
(§ 80 II Nr. 4)
VA rechtswidrig
VA rechtmäßig
VA rechtswidrig
VA rechtmäßig
Keine weitere
Interessenabw.
=> Antrag begründet
Grds. keine w. Int.abw.
=> Antrag unbegr.
Ausn.: § 80 IV 3 analog
(Härte)
Keine weit. Int.abw.
=> Antrag begründet
Weitere Int.abw.
immer (!) erford. (hM)
=> je nach Ergebnis
Antrag begr. (+)/(-)
III. Offene Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren
Falls wegen unklarer Rechts- und Sachlage die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren offen sind, ist wie
folgt zu verfahren:
1. Doppelhypothese (wie bei § 32 BVerfGG, vgl. Besprechung im Verfassungsrecht)
2. Bei § 80 V 1 1. Alt.: => Antrag wird abgelehnt (da Vollzug als gesetzl. Regelfall)
Bei § 80 V 1 2. Alt.: => Antrag ist begründet (da Vollzug als gesetzl. Ausnahme)
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