Öffentliches!Recht!–!Verwaltungsrecht!AT!!!!!!Übersicht!Nr.!3__________! ! Seite!1!von!1 ! ! ! Prüfungsschema:!Begründetheit!der!Anfechtungsklage! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! §!113!I!1!VwGO!(soweit)! ! ! RW!des!VA! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Rechtsverletzung!beim! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Kläger! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Rechtsgrundlage! ! Formelle!RM!! ! ! ! ! ! ! ! ! Materielle!RM! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! A!RGL! ! !!! ! ! ! Zuständig.! Verfahren! Form! ! ! ! ! ! ! Vorauss.!RGL! !!!Allg.!RMAVorauss! !! ! ! ! Rechtsfolge! !!!erford.?!! ! ! ! ! ! ! ! ! §!87!I!LVwG! ASpezG!!!! ! !!! ! ! ! ! ! ! !!§!87!II!LVwG!! ! ! ! ! ! ! (P)!Beurt.A! !! !! ! A!Bestimmtheit1!! ! ! ! ! Geb.!E.! !!vor!AllgG! ! !! ! ! ! ! ! ! !!!!§!114!I!Nr.!3!LVwG! ! ! ! spielraum! ! !!! ! A!Möglichkeit! ! ! ! ! ! ! oder! A(P)!RGL!überA! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! [A!VHM!]2!! ! ! ! ! ! ! ! Ermessen! !!haupt!wirksam?!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!Erm.A! !(ggf.!Prüfung!des!G!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !!!!! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! fehler!?! !und/oder!der!RVO/Satzung)! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! §!114!VwGO! 1 !Wird!z.T.!auch!in!formeller!RM!geprüft.! !Empfehlenswert:!VHM!i.R.d.!Ermessens!prüfen.! 2 ____________________________________________________________________________ ! www.schloemerAsperl.de! Juristisches!Repetitorium!Hemmer!! ©!RA!Dr.!Uwe!Schlömer!AAA!Mai!16! Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT Prüfungsschema: Übersicht Nr. 4__________ Begründetheit der Verpflichtungsklage Anspruchsaufbau (Regelfall)1 I. Anspruchsgrundlage Gesetz/ör Vertrag/Zusicherung/GRe II. Formelle Anspruchsvoraussetzungen Antrag/zust. Behörde III. Materielle Anspruchsvoraussetzungen Tatbestandsvoraussetzungen der AGL Anspruch auf VA bei: Sonst: - geb. Entscheidung o. - Ermessensreduktion auf Null Seite 1 von 1 RW-Aufbau, § 113 V VwGO (Ausnahme) I. RW des Versagungsbescheid II. Subj. Rechtsverletzung insbes. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung Versagungsgegenkl. Untätigkeitskl. VersagungsVA VersagungsVA Erm.fehler (-) Erm.fehler (+) => Kl. unbegründet Vornahmeurteil Bescheidungsurteil Obersatz: Die Klage ist begründet, soweit der Versagungs-VA (oder die Unterlassung des VA) rechtswidrig, der Kläger in seinen Rechten verletzt und die Sache spruchreif ist. Dies ist der Fall, soweit der Kläger einen Anspruch auf einen VA hat. ____________________________________________________________________________ 1 www.schloemer-sperl.de Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schlömer --- März 14 Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT Übersicht Nr. 5___________ Seite 1 von 2 Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag nach § 80 V VwGO A. Sachentscheidungsvoraussetzungen I. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO II. Statthafte Antragsart (P) Abgrenzung zu § 123, vgl. § 123 V => in Hauptsache Anfechtungsklage => § 80 V => „Problemfälle“: faktischer Vollzug §§ 81 III, IV, 84 AufenthG III. Antragsbefugnis, § 42 II analog IV. Antragsgegner, § 78 VwGO analog V. Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (§§ 61, 62 VwGO, etc.) VI. RSB (P) vorherige Widerspruchserhebung – soweit statthaft – erforderlich? h.M.: (+), arg. Wortlaut (wiederherstellen); Umkehrschluss aus § 80 V 2 a.A.: (-), arg. faktische Verkürzung der Widerspruchsfrist (P) vorheriger Antrag bei Behörde auf Vollzugsaussetzung erforderlich? (-), nur in den Fällen des § 80 II Nr. 1, ergibt sich aus § 80 VI B. Begründetheit bei § 80 II Nr. 4 VwGO 1. Formelle RM der AO der sof. Vollz. a. Zuständigkeit b. Verf. / Form aa. Begründung, § 80 III VwGO bb. § 28 VwVfG, h.M.: (-) 2. Interessenabwägung bei § 80 II Nr. 1-3 VwGO Abwägung: Vollzugsinteresse gegen Aussetzungsinteresse maßg.: Erfolgsaussichten in der Hauptsache Abwägung (siehe rechts) ____________________________________________________________________________ www.schloemer-sperl.de Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schlömer --- Oktober 14 Öffentliches Recht – Verwaltungsrecht AT Übersicht Nr. 5___________ Seite 2 von 2 Antrag nach § 80 V VwGO - Details I. Entfallen der aufschiebenden Wirkung, § 80 II VwGO 1. § 80 II Nr. 1 VwGO - Kosten- und Abgabenbescheide Nach h.M. ist der Kosten-VA nach Ersatzvornahme nicht erfasst, da zu Kosten und Abgaben nur laufende, regelmäßige Einnahmen zählen. 2. § 80 II Nr. 2 VwGO - Unaufschiebbare Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten gilt analog für Verkehrszeichen 3. § 80 II Nr. 3 VwGO - Sonstige durch Gesetz geregelte Fälle Wichtige Vorschriften: § 212 a BauGB, § 54 IV BeamtStG, § 126 IV BBG; § 45 V WaffG; § 14 PassG; § 84 AufenthG sowie landesrechtliche Vorschriften insbes. im Vollstreckungsrecht II. Notwendigkeit einer weiteren Interessenabwägung bei § 80 V VwGO § 80 V VwGO § 80 V 1 1. Alt. (§ 80 II Nr. 1-3) § 80 V 1 2. Alt. (§ 80 II Nr. 4) VA rechtswidrig VA rechtmäßig VA rechtswidrig VA rechtmäßig Keine weitere Interessenabw. => Antrag begründet Grds. keine w. Int.abw. => Antrag unbegr. Ausn.: § 80 IV 3 analog (Härte) Keine weit. Int.abw. => Antrag begründet Weitere Int.abw. immer (!) erford. (hM) => je nach Ergebnis Antrag begr. (+)/(-) III. Offene Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren Falls wegen unklarer Rechts- und Sachlage die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren offen sind, ist wie folgt zu verfahren: 1. Doppelhypothese (wie bei § 32 BVerfGG, vgl. Besprechung im Verfassungsrecht) 2. Bei § 80 V 1 1. Alt.: => Antrag wird abgelehnt (da Vollzug als gesetzl. Regelfall) Bei § 80 V 1 2. Alt.: => Antrag ist begründet (da Vollzug als gesetzl. Ausnahme) ____________________________________________________________________________ www.schloemer-sperl.de Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schlömer --- Oktober 14
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