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17.02.2017
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Süßungsmittel
Durchführungsverordnung (EU) 2017/268 der Kommission vom 14. Februar 2017 zur Einreihung bestimm­
ter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 40 vom 17.2.2017, S. 1.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code ein­
gereiht:
Eine Ware in Form von weißen Tabletten, bestehend aus:
• Steviolglycosid,
• Natriumcarbonat,
• Natriumcitrat,
• Leucin.
Packung mit 200 Tabletten (je 56 mg), in Aufmachungen für den Einzelverkauf in einem Taschen-Spender. Die
Ware hat einen Nährwert von 0,06 kcal pro Tablette.
Einreihung nach 2106 90 92
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