17.02.2017 Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Süßungsmittel Durchführungsverordnung (EU) 2017/268 der Kommission vom 14. Februar 2017 zur Einreihung bestimm ter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 40 vom 17.2.2017, S. 1. Anmerkung: Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code ein gereiht: Eine Ware in Form von weißen Tabletten, bestehend aus: • Steviolglycosid, • Natriumcarbonat, • Natriumcitrat, • Leucin. Packung mit 200 Tabletten (je 56 mg), in Aufmachungen für den Einzelverkauf in einem Taschen-Spender. Die Ware hat einen Nährwert von 0,06 kcal pro Tablette. Einreihung nach 2106 90 92 KONTAKT Hans-Jürgen Diedrich +49 (0)228 24 993-345 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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