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03.02.2017
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Daumenauflagen für Controller
von Spielkonsolen
Durchführungsverordnung (EU) 2017/182 der Kommission vom 27. Januar 2017 zur Einreihung bestimm­
ter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 29 vom 3.2.2017, S. 13.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code ein­
gereiht:
Waren (sogenannte Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen) mit einem Durchmesser von etwa 20
mm und einer Höhe von etwa 6 mm Höhe aus elastischem Silicon (Kunststoffen) mit einer rutschfesten Ober­
fläche. Sie sind mit einem selbstklebenden Aluminiumprofil ausgestattet, das in Form der Unterlage zugeschnit­
ten ist.
Diese Daumenauflagen dienen als Kappen für die Joysticks eines Controllers für Spielkonsolen.
Die Daumenauflagen sollen den Spielecontroller gegen Schweiß und Verschleiß durch intensive Nutzung schüt­
zen sowie durch ihre rutschfeste Oberfläche verhindern, dass die Finger vom Controller abrutschen.
Einreihung nach 3926 90 97
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