03.02.2017 Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen Durchführungsverordnung (EU) 2017/182 der Kommission vom 27. Januar 2017 zur Einreihung bestimm ter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 29 vom 3.2.2017, S. 13. Anmerkung: Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code ein gereiht: Waren (sogenannte Daumenauflagen für Controller von Spielkonsolen) mit einem Durchmesser von etwa 20 mm und einer Höhe von etwa 6 mm Höhe aus elastischem Silicon (Kunststoffen) mit einer rutschfesten Ober fläche. Sie sind mit einem selbstklebenden Aluminiumprofil ausgestattet, das in Form der Unterlage zugeschnit ten ist. Diese Daumenauflagen dienen als Kappen für die Joysticks eines Controllers für Spielkonsolen. Die Daumenauflagen sollen den Spielecontroller gegen Schweiß und Verschleiß durch intensive Nutzung schüt zen sowie durch ihre rutschfeste Oberfläche verhindern, dass die Finger vom Controller abrutschen. Einreihung nach 3926 90 97 KONTAKT Hans-Jürgen Diedrich +49 (0)228 24 993-345 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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