Nennung zur 5. Tiefenbronn Classic am 23. Juli 2017

 wird vom Veranstalter ausgefüllt
Nennungseingang
Nennungsnummer
Nenngeldeingang
Klasse
Bild Papier
Bild Digital
Haftungsauschluss
Verzichtserklärung
Start-Nummer
Nennung zur
5. Tiefenbronn Classic am 23. Juli 2017
Fahrer
* Pflichtangaben
Nachname*
Straße*
PLZ*
Geb.-Datum
Nationalität
Telefon*
Tel mobil
E-Mail-Adresse
Vorname*
Ort*
Beifahrer
Nachname
Fahrzeug
Karosserie:*
Hersteller/Marke*
Anz. Zylinder
Vorname
Metal
Hubraum ccm
Alu
Kunststoff
Typ*
Amtl. Kennz.*
Leistung PS
Baujahr
Besonderheiten
des Fahrzeuges
z.B. berühmter Vorbesitzer,
Rennerfolge, besondere Kaufgeschichte, Anekdoten,
damaliger Neupreis,
Fahrzeugzustand (original,
restauriert)
Das Nenngeld von
160,- EUR (Automobile)
je 70,- EUR für
120,- EUR (Motorräder)
Beifahrer zum Gesamtbetrag von
EUR
wird innerhalb von7 Arbeitstagen überwiesen an: Oldtimer-Freunde Tiefenbronn e.V., Konto bei der Sparkasse Pforzheim,
IBAN DE06 6665 0085 0007 7286 62 - BIC PZHSDE66XXX , Kennwort: 5.Ti efenbronn Clas sic 2017 .
Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Daten beim Verein gespeichert und im Programmheft mit Bild, Fz_Marke, Typ, Bj., Fahrer
/Beifahrer-Namen, Ort veröffentlicht werden.
Die Unterzeichnenden erkennen die Bedingungen der Ausschreibung und alle Ausführungsbestimmungen an und verpflichten sich, diese zu
befolgen. Sie bestätigen die Richtigkeit der obigen Angaben und die uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit des gemeldeten Fahrzeugs gemäß der
Bestimmungen der StVZO.
Bitte senden Sie uns ein Fahrzeugfoto mit den Original-Bildeigenschaften / in größter Auflösung (mind. 1MB)
digital per E-Mail ([email protected]) oder auf CD o.ä. im Format .jpg, .tif, .bmp oder .pdf.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte unterschrieben per Post bis zum 2. Mai 2017 an: Orga-Büro 5. Tiefenbronn Classic,
In den Dorfwiesen 2, D-75242 Neuhausen-Schellbronn, Telefon:+49 (0) 7234 942443, Fax: +49 (0) 7234 942463
Ort, Datum
Fahrer
Beifahrer
Rücksendung
Orga-Büro 5. Tiefenbronn Classic
In den Dorfwiesen 2
75242 Neuhausen-Schellbronn
Haftungsausschluss-Erklärung
zur 5. Tiefenbronn Classic 2017
(Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit)
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder
Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
- den veranstaltenden Verein und evtl. Streckenbesitzer,
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen
samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen undStellen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halterder anderen Fahrzeuge,
- den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!)
und eigene Helfer, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüberwirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Ort, Datum
Fahrer
Verzichtserklärung
(Nur notwendig, wenn der meldende Fahrer NICHT Halter des Fahrzeugs ist)
Ich bin mit der Teilnahme des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeugs mit dem amtl. Kennzeichen
durch
(Amtliches Kennzeichen)
(Name und Vorname des Fahrers)
einverstanden und erkläre hiermit ausdrücklich den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
-
den veranstaltenden Verein und evtl. Streckenbesitzer,
-
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
-
den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
Straßen samt Zubehör verursacht werden und
-
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
-
die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
-
den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n
gehen vor!) und eigene Helfer, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüberwirksam und ist zwingend
notwendig, um eine Teilnahme zu ermöglichen.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund. Er gilt nicht, soweit Schäden durch irgendwelche
Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Mir, dem Fahrzeughalter, ist bekannt, dass auch die Teilnehmer (Fahrer, Helfer) einen
entsprechenden Haftungsausschluss für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen unter Ausschluss des Rechtsweges durch
Abgabe der Nennung vereinbaren, auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teilnehmen und die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden tragen.
Ort, Datum
Name, Unterschrift Fahrzeughalter
Unterschrift gemeldeter Fahrer