I Planungsrechtliche Festsetzungen ( § 9 Abs. 1 BauGB ) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Sonstigen Bepflanzungen mit Verweis auf Pflanzgebote Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ( § 9 Abs. 7 BauGB ) 1. Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern; Bebauung unzulässig. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) II. Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6 BauGB) 1. Reglung für den Denkmalschutz Mischgebiet (§ 6 BauNVO) 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) GRZ II – III 3. 0,6 Einzelanlagen, unbewegliche Kulturdenkmale, die dem Denkmalschutz unterliegen. ( § 10 Abs. 4 Nr. Sächs. DSchG ) Grundflächenzahl (GRZ) z.B. 0,6 Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß z.B. 2 – 3 Geschosse 2. Nutzungsreglung nach dem Wasserschutzgesetz Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, dem Hochwasserschutz und die Reglung des Wasserflusses ( § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB ) Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) O Zweckbestimmung: Überschwemmungsgebiet des Kappelbaches offene Bauweise III. Hinweise 1. Planzeichen der Kartengrundlage Baulinie Baugrenze Flurstücksnummer 4. Flurstücksgrenzen Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) vorhandene Gebäude Straßenverkehrsflächen, öffentlich vorhandene Böschung 5. Schutz, Pflege, Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25, und Abs. 6 BauGB) 2. Sonstige erläuternde Planzeichen Erläuterung der Nutzungsschablone Schutz und Erhalt Einzel-Baumbestand Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse GRZ TH Bauweise
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