Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Sonstigen

I
Planungsrechtliche Festsetzungen
( § 9 Abs. 1 BauGB )
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
Sonstigen Bepflanzungen mit Verweis auf Pflanzgebote
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
( § 9 Abs. 7 BauGB )
1.
Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern; Bebauung unzulässig.
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
II.
Nachrichtliche Übernahme
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1.
Reglung für den Denkmalschutz
Mischgebiet
(§ 6 BauNVO)
2.
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
GRZ
II – III
3.
0,6
Einzelanlagen, unbewegliche Kulturdenkmale, die dem
Denkmalschutz unterliegen.
( § 10 Abs. 4 Nr. Sächs. DSchG )
Grundflächenzahl (GRZ) z.B. 0,6
Zahl der Vollgeschosse als
Mindest- und Höchstmaß
z.B. 2 – 3 Geschosse
2.
Nutzungsreglung nach dem Wasserschutzgesetz
Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft,
dem Hochwasserschutz und die Reglung des
Wasserflusses
( § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB )
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare
Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
O
Zweckbestimmung:
Überschwemmungsgebiet des Kappelbaches
offene Bauweise
III.
Hinweise
1.
Planzeichen der Kartengrundlage
Baulinie
Baugrenze
Flurstücksnummer
4.
Flurstücksgrenzen
Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
vorhandene Gebäude
Straßenverkehrsflächen, öffentlich
vorhandene Böschung
5.
Schutz, Pflege, Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25, und Abs. 6 BauGB)
2.
Sonstige erläuternde Planzeichen
Erläuterung der Nutzungsschablone
Schutz und Erhalt Einzel-Baumbestand
Art der baulichen
Nutzung
Zahl der
Vollgeschosse
GRZ
TH
Bauweise