Betriebsbereiche nach StörfallVerordnung In Nordrhein – Westfalen fallen 651 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung. Davon müssen für 336 Betriebsbereiche die Grundpflichten, und für 315 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der StörfallVerordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen. In der Karte sind die Standorte der Betriebsbereiche in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Die Anzahl der Betriebsbereiche je Regierungsbezirk ist in der Tabelle aufgeführt. Bezirksregierung Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Stand: 02/2017 Betriebsbereiche mit Grundpflichten 66 64 96 53 57 Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten *) 60 17 97 75 57 *) Tabelle ohne die 9 Betriebsbereiche der Bergaufsicht
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