Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung

Betriebsbereiche nach StörfallVerordnung
In Nordrhein – Westfalen fallen 651 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich
der Störfallverordnung. Davon müssen für 336 Betriebsbereiche die Grundpflichten,
und für 315 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der StörfallVerordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum
Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen.
In der Karte sind die Standorte der Betriebsbereiche in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Die Anzahl der Betriebsbereiche je Regierungsbezirk ist in der Tabelle aufgeführt.
Bezirksregierung
Arnsberg
Detmold
Düsseldorf
Köln
Münster
Stand: 02/2017
Betriebsbereiche mit
Grundpflichten
66
64
96
53
57
Betriebsbereiche mit erweiterten
Pflichten *)
60
17
97
75
57
*) Tabelle ohne die 9 Betriebsbereiche der Bergaufsicht