Mediationsvereinbarung

Übereinkunft zur Durchführung einer Mediation
zwischen (Mediationspartei 1) :
und (Mediationspartei 2) :
in Folge „Mediationspartei 1“, „Mediationspartei 2“ und/oder „Mediationsparteien“ genannt.
Verantwortliche(r) Mediator/in:
1.
Die Mediationsparteien verpflichten sich, für die Dauer der Mediation
Fair und kooperativ miteinander zu verhandeln (d.h. keine beleidigenden Äußerungen,
gegenseitig ausreden lassen, einander zuhören usw.)
Alle Auskünfte, welche für die anstehenden Regelungen notwendig sind zu erteilen und
im Bedarfsfall zu belegen, sowie
dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Gespräche vertraulich behandelt werden.
Insbesondere vereinbaren die Mediationsparteien, Vermögenswerte, welche Gegenstand der
Mediation sein könnten, ohne die Zustimmung des anderen weder zu veräußern, zu
belasten, noch anderweitig darüber zu verfügen.
Jede Mediationspartei kann die Mediation jederzeit von sich aus abbrechen.
Die Mediationsparteien werden bis zur Beendigung der Mediation über die in der Mediation
zu regelnden Bereiche kein Gerichtsverfahren einleiten oder fortsetzen.
Die Mediationsparteien werden darauf hingewiesen, dass die Mediation keine
Rechtsberatung darstellt. Jeder Mediationspartei steht es offen, sich vor, nach oder zwischen
den Mediationssitzungen von Experten beraten zu lassen.
3.
Mediatoren sind neutrale, allparteiliche Vermittler ohne Inhaltliche Entscheidungsbefugnis
und ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang der Mediation.
Der/die Mediator/in ist zur Objektivität und Allparteilichkeit gegenüber beiden Parteien
verpflichtet sowie zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit im Sinn des § 18 ZiviMediatG.
Der/die Mediator/in leitet, fördert und strukturiert die Gespräche während der Mediation.
Seine/Ihre Verantwortung liegt in der Schaffung und Förderung geeigneter
Kommunikationsstrukturen für eine kooperative und faire Verständigung.
Der/die Mediator/in kann die Mediation abbrechen, wenn eine Partei gegen Grundsätze
dieser Vereinbarung verstößt.
Der/die Mediator/in haftet nicht für Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen
Gewinn, im Übrigen nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden; dies gilt
jedoch nicht für Personenschäden. Für Schäden jedweder Art, die auf Handlungen einer
Mediationspartei zurückzuführen sind, haftet der/die Mediator/in keinesfalls. Die Höhe der
Haftung ist auf die gemäß §19 Abs.2Ziff.2 ZiviMediatG bestimmte Summe beschränkt.
4.
Das Honorar der Mediation beträgt € _______ netto pro Stunde und ist jeweils am Ende der
Sitzung zu begleichen.
Das Honorar tragen die Mediationsparteien im Verhältnis von
(Mediationspartei 1) ______ versus (Mediationspartei 2) ______
Stornierungen von Terminen müssen grundsätzlich 2 Tage im Vorhinein mitgeteilt werden,
andernfalls werden die vollen Kosten der Mediationssitzung in Rechnung gestellt.
5.
Für Streitigkeiten aus diesem Auftrag, die nicht mittels Mediation gelöst werden, gilt das für
Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht. Diese Mediationsvereinbarung unterliegt
österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen (EVÜ, IPRG, etc.).
Die Mediationsvereinbarung
allumfassend besprochen.
wurde
vor
Unterfertigung
Ort: ____________________,
am ________________
mit
den
Mediationsparteien
Unterschriften:
______________________
Mediationspartei 1
______________________
Mediationspartei 2
______________________
Mediator/in
6.
Die Mediationsparteien sind übereingekommen, im Wege einer Mediation gemeinsam
Regelungen über folgende Bereiche zu erarbeiten:
Die genauen Regelungspunkte und die Reihenfolge Ihrer Behandlung werden in der
ersten/in den ersten Mediationssitzung(en) festgelegt. Über diese Punkte werden die
Mediationsparteien im Beisein des Mediators verhandeln, um zu einer eigenverantwortlichen,
ausgewogenen und für beide Parteien akzeptablen Vereinbarung zu gelangen.
Ort: ____________________,
am ________________
Unterschriften:
______________________
Mediationspartei 1
______________________
Mediationspartei 2
______________________
Mediator/in
Vereinbarung
Die Mediationsparteien sind zu folgender Übereinkunft gekommen:
Ort: ____________________,
am ________________
Unterschriften:
______________________
Mediationspartei 1
______________________
Mediationspartei 2
______________________
Mediator/in