Anfragebeantwortung / PDF, 465 KB

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10563/AB
VIZEKANZLER
DR. REINHOLD MITTERLEHNER
vom 24.01.2017
Bundesminister
zu 11021/J (XXV.GP)
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien
Wien, am 24. Jänner 2017
Geschäftszahl (GZ): BMWFW-10.101/0562-IM/a/2016
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In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11021/J betreffend
"Burn-out", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am
24. November 2016 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
In den zentralen Personalinformationssystemen sind Auswertungen nach dem
Merkmal "Burn-Out-Syndrom" nicht möglich. Daher können darauf abstellende Fragestellungen nicht beantwortet werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Gesundheitsdaten grundsätzlich als sensibel einzustufen sind und
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen im Regelfall keine Angaben zum konkreten
Erkrankungsgrund enthalten. Sofern also überhaupt im Einzelfall derartige Hinweise
vorliegen, wäre eine detaillierte händische Analyse jedes Personalaktes erforderlich,
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welche mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre ganz abgesehen von der Gefahr einer Rückführbarkeit auf einzelne Bedienstete.
Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz regelt die Anforderungen auf dem Gebiet der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Bediensteten in Dienststellen des
Bundes. Schon bisher war die Gesundheit der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
umfassend vor Gefahren zu schützen und waren beeinträchtigende Arbeitsbedingungen, auch psychische Fehlbelastungen, zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen entsprechend zu verbessern. Durch die Dienstrechtsnovelle 2013 erfolgte –
analog zu den diesbezüglichen Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – eine
Klarstellung hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastungen, die zur verstärkten
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Prävention von derartigen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz beitragen
und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Dienststellen fördern soll.
Im Rahmen des Bundesbedienstetenschutzes besteht für die Bediensteten des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Möglichkeit einer
individuellen,
vertraulichen
und
anonymen
Beratung
durch
den/die
Arbeits-
mediziner/in bzw. Arbeitspsychologen/in.
Dr. Reinhold Mitterlehner
Unterzeichner
Datum/Zeit
Aussteller-Zertifikat
Serien-Nr.
Hinweis
Prüfinformation
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
2017-01-24T13:31:06+01:00
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
1184203
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https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks
sind auf https://www.bmwfw.gv.at/amtssignatur oder http://www.help.gv.at/ veröffentlicht.
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Unterzeichner
Hinweis
Parlamentsdirektion
Datum/Zeit-UTC
2017-01-24T13:45:51+01:00
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Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel
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