Pressemitteilung

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Nr. 3 vom 26.01.2017
Zoll findet Bargeld in DVD-Hüllen
Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellen Bargeld sicher
Über 11.000 Euro fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 12. Januar bei
einem Reisenden aus Syrien. Der 29-jährige Betroffene reiste im Transit über die
Türkei ein.
Zöllner kontrollierten den Mann, als dieser den Zollbereich gerade durch den
grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollten. Auf die Frage nach
mitgeführten Barmitteln gab er an, lediglich 2.000 bis maximal 3.000 Euro
mitzuführen.
Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner zunächst 1.100 Euro, die in
ein Taschentuch eingewickelt waren. Dieses Geld solle er für einen Freund
mitbringen, erklärte der Reisende. Im Gepäck lagen außerdem noch zwei
Folienverpackungen für DVD-Filme, in denen sich fühlbar noch etwas anderes
befand.
Jetzt konnte sich der Betroffene plötzlich doch noch erinnern, mehr Geld mit sich
zu führen, nämlich rund 10.000 Euro in den Filmverpackungen. Dieses Geld habe
er einfach völlig vergessen. Tatsächlich befanden sich in den Verpackungen
10.000 US-Dollar (50 Banknoten á 100 US-Dollar).
-2/2Misstrauisch geworden prüften die Zöllner nun, ob der man noch weiteres Geld am
Körper mitführte und fanden in einer Geldbörse weitere 550 Euro und 70 USDollar.
Da Herkunft und Verwendungszweck des Geldes nicht eindeutig festzustellen
waren, stellten die Zöllner das Bargeld sicher und leiteten ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betroffenen ein.
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten
Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle)
ab einem Gesamtwert von 10.000 € unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei
Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 € nur mündlich und
nur auf Verlangen angemeldet werden.
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