Pressemitteilung

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ZOLLFAHNDUNGSAMT ESSEN
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Ruth Haliti
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0172/5308999
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www.zoll.de
04. November 2016
Fast 250.000 Euro gut versteckt
- Zöllner am Flughafen Weeze entdecken eine Viertelmillion Euro aus
Portugal (?)
Essen/Weeze/Düsseldorf/Duisburg/Kleve
Am 03.11.2016 gegen 21:00 Uhr reiste ein 41-Jähriger Rumäne aus Faro / Portugal
kommend über den Flughafen Weeze nach Deutschland ein. Obwohl es sich um einen
Flug innerhalb der EU handelte, entschieden sich die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit, die dem Hauptzollamt Duisburg angehören, zu einer umfangreicheren Kontrolle. Bei der Befragung des Rumänen, ob dieser Waren, verbotenen Gegenstände oder Bargeld anzumelden habe, verneinte er dieser die Frage. Den Zöllnern reichte diese mündliche Auskunft nicht und baten den 41-Jährigen zur weiteren Kontrolle des Gepäcks in den Zollbereich. Die Durchsuchung gab der Spürnase der Kollegen recht: Zunächst entdeckten sie zwei Bündel mit 50-Euro Banknoten versteckt in einem Paar Damenstiefel. Anschließend mehr als 7.000 weitere Banknoten in Schuhen, neuwertigen
Unterhosen, in Socken und den Hosentaschen der im Koffer befindlichen Jeans. Insgesamt fanden die Zöllner damit fast 250.000 Euro. 7.631 Scheine in einer, für Zöllner
dealertypisch erscheinenden kleinen Stückelung von 5 – 50 Euro in den textilen Verstecken.
Der überführte Reisende gab an: „…er habe das Geld nicht angemeldet, da er Angst
vor einer Sicherstellung durch den Zoll hatte…und, dass er von dem Geld zwei Müllabfuhrfahrzeuge kaufen wolle….“
-2/2-
Das zuständige Zollfahndungsamt Essen übernahm den Fall, da neben der unterlassenen Bargeldanmeldung nun der Verdacht der Geldwäsche im Raum steht. Erste Ermittlungen des NRW-Zollfahndungsamts Essen ergaben, dass gegen den 41-Jährigen Rumänen bereits diverse Strafverfahren in Deutschland wegen Betruges anhängig sind.
Der Mann verblieb auf freiem Fuß. Das Geld, über dessen Quelle sich der Rumäne
nicht einließ wurde zunächst bis zur vollständigen Klärung der Herkunft sichergestellt.
Die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve werden durch das Zollfahndungsamt Essen weitergeführt.
Info:
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel
Auch bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 € mündlich und
auf Verlangen angemeldet werden. Mit diesen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B. dem Drogenhandel aufzuspüren. So gehen,
wie in diesem Fall, die Kontrolleinheiten der Hauptzollämter gemeinsam mit den Ermittlern der Zollfahndungsämtern gegen die Organisierte Kriminalität vor und erschweren
unter Umständen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten.
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