Pressemitteilung HERAUSGEBER: KONTAKT: TELEFON: TELEFAX: E-MAIL: INTERNET: Hauptzollamt Düsseldorf Am Stufstock 1-7 40231 Düsseldorf Michael Walk 0211/2101-233 0211/2101-222 [email protected] www.zoll.de Nr. 28 vom 29.09.2016 Trotz Vorstrafen: Mit Messern durch den Zoll Zöllner am Düsseldorfer Flughafen finden Butterflymesser Zwei Butterflymesser fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei zwei Reisenden, die von einem Bulgarienurlaub nach Deutschland zurückkehrten. Die Waffen fielen bei einer Röntgenkontrolle des Reisegepäcks auf und konnten bereits auf dem Bildschirm als verbotene Butterflymesser identifiziert werden. Die Einleitung der Strafverfahren nahmen die 24- und 29-jährigen Beschuldigten überraschenderweise recht humorvoll auf. Wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellte, war ihnen die Prozedur nicht unbekannt, da sie bereits mehrfach vorbestraft sind. Zu den Delikten gehören: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln. Zu den Vorwürfen wollten sie sich vor Ort nicht äußern. Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Die Messer sind sichergestellt und werden nach Abschluss der Verfahren sichergestellt. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen stellte 2015 insgesamt 286 Waffen (2014: 267 Stück) sicher. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Messer, Wurfsterne, Schlagringe und Elektroschocker. Zeichen (mit Leerzeichen) 1334
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