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Hauptzollamt Düsseldorf
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Michael Walk
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Nr. 28 vom 29.09.2016
Trotz Vorstrafen: Mit Messern durch den Zoll
Zöllner am Düsseldorfer Flughafen finden Butterflymesser
Zwei Butterflymesser fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei zwei
Reisenden, die von einem Bulgarienurlaub nach Deutschland zurückkehrten. Die
Waffen fielen bei einer Röntgenkontrolle des Reisegepäcks auf und konnten
bereits auf dem Bildschirm als verbotene Butterflymesser identifiziert werden.
Die Einleitung der Strafverfahren nahmen die 24- und 29-jährigen Beschuldigten
überraschenderweise recht humorvoll auf. Wie sich im Laufe des Verfahrens
herausstellte, war ihnen die Prozedur nicht unbekannt, da sie bereits mehrfach
vorbestraft sind. Zu den Delikten gehören: Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl,
Erschleichen von Leistungen und Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln.
Zu den Vorwürfen wollten sie sich vor Ort nicht äußern.
Die Zöllner leiteten gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen Verstößen
gegen das Waffengesetz ein. Die Messer sind sichergestellt und werden nach
Abschluss der Verfahren sichergestellt.
Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen stellte 2015 insgesamt 286 Waffen (2014: 267
Stück) sicher. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Messer, Wurfsterne,
Schlagringe und Elektroschocker.
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