Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 20a, 1. Änd., "Teilbereich Hafenkopf" hier: Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan wird die Ordnungsnummer 20a, 1. Änderung und die Bezeichnung „Teilbereich Hafenkopf“ tragen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um das Ziel der Planung: die Umsetzung der Sanierungsziele (Umgestaltung Hafenkopf: Neubau Hafenkopfgebäude, Gestaltung Wasserplatz am Hafenkopf) aus dem Rahmenplan „Stadthafen Wedel" zu erreichen, die Standortfaktoren und den Tourismus zu fördern sowie die Attraktivität zu steigern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Den vom Planungsausschuss in der Sitzung am 10.01.2017 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfen des vorgenannten Bebauungsplanes sowie die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 30.01. bis 03.03.2017 im Fachbereich Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung, Zimmer 214, Rathausplatz 3 5, 22880 Wedel, während folgender Zeiten Mo-Mi, Fr von 8.30 – 13.00 Uhr und Do 15.00 – 19.00 Uhr sowie nach Absprache öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Während dieser Zeit können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des B-Planes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätte fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. .dot 2 Darüber hinaus stehen die Informationen auch unter www.wedel.de, Rathaus & Politik, Dienstleistungen, Bekanntmachungen & Ausschreibungen, zur Verfügung. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme über die E-Mail: [email protected] online abzugeben. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 20a beinhaltet Teile der Flurstücke 30/4 sowie 30/9, Flur 7, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf. Der Plangeltungsbereich wird im Norden begrenzt durch den Strandbaddamm, im Westen durch die westliche Böschung der zukünftig entfallenden Straße Hakendamm, im Osten durch die Flutschutzmauer und im Süden durch die Kaikante zum Hafenbecken des Schulauer Hafens. Wedel, 14.01.2017 Stadt Wedel Gez. Niels Schmidt Der Bürgermeister BekMText Auslegung 20a 1.Ä.m gez.docx
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